Küchenablöse: Vormieter widerruft!

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Anntann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Küchenablöse: Vormieter widerruft!

Hallo zusammen!

Folgendes Problem:
bei der Wohnungsbesichtigung ließen wir den Vormieter wissen, dass wir sein Angebot, die Küchenzeile abzulösen, gern annehmen möchten.
Daraufhin schrieb der Vormieter an den Immobilienmakler via Email, dass er für den Gasherd gern XY€ hätte und die Küchenschränke kostenlos dazugibt. Da sagten wir natürlich nicht nein ;)
Nun, ca. 4 Wochen später, gibt der Vormieter bekannt, dass er die Schränke an jemand anderen verschenkt hat und uns nur der Herd bleibt.
Da der Vormieter erst Ende Januar auszieht, gehe ich davon aus, dass sich die Küchenschränke noch in der Wohnung befinden.

Ist es rechtens, sich über die Abmachung hinwegzusetzen?? Es liegt doch eigentlich eine Vereinbarung vor. Was kann unternommen werden?

Vielen Dank schon mal im Voraus für die Tipps, Ratschläge, Hilfe o.ä.!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bengy
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 8x hilfreich)

So wie es sich anhört, liegt hier ein Kaufvertrag vor.

Ist die E-Mail des Vormieters noch beim Makler gespeichert? Über welchen Weg habt ihr den Vormieter wissen lassen, dass ihr sein Angebot so annehmt? Auch über den Makler? In dem Fall stehen eure Chancen vielleicht gar nicht so schlecht, da euch der Makler bei der Beweisführung unterstützen kann.

Ich würde ein Schreiben an den Vormieter aufsetzen und auf Übergabe laut Vereinbarung bestehen. Vielleicht ist euch sogar der Makler dabei behilflich. Nur weil die Küchenschränke eine kostenlose Zugabe zu dem Herd sein sollten, kann er sie deshalb jetzt nicht einfach anderweitig verschenken, denn den Herd allein wolltet ihr ja nicht. Hier setzt also die Zugabe das Zustandekommen eines Kaufvertrages voraus.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.707 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen