Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Eine Mietwohnung wird fristgerecht gekündigt. Seit diesem Zeitpunkt haben Vermieter
und Mieter nur noch Probleme. Zuvor war das Verhältnis ok. Nun gut.
Der Vermieter entscheidet sich, die Wohnung zu verkaufen. Kein Problem für die Mieter, sie ziehen ja zum 30.11 aus. Es geht nun um die Einbauküche, die die Mieter nicht mit in die neue Wohnung nehmen können. Der Vermieter würde die Küche mitverkaufen und fragt nach dem Preis. Der Makler ist dabei. Die Mieter sagen 800 Euro. Der Vermieter sagt: Das ist ein guter Preis. Machen wir. Er schreibt auch per WhatsApp, dass die Küche mitverkauft wird.
Anschließend vergehen drei Wochen. Der Makler kommt mit Interessenten. Nun ist die Wohnung verkauft. Der Mieter hörte nichts mehr vom Vermieter und Makler und entschieden sich, nunmal doch nachzufragen wie es mit der Überweisung des Betrages aussieht. Der Makler antwortet, dass der Käufer der Wohnung die Küche nicht haben will und wir sie mitnehmen müssen. Hätten der Mieter nicht gefragt, hätten er das einen Tag vor Umzug nicht gewusst. Nun sind es nur noch drei Wochen.
Meine Frage:
Ich gehe recht in der Annahme, dass die Mieter keine Chance haben, die Küche drin zu lassen? Ist ein mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen zwischen Vermieter und Mieter?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus
Küchenübernahme durch Vermieter nun doch nicht!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatDer Vermieter würde die Küche mitverkaufen und fragt nach dem Preis. Der Makler ist dabei. Die Mieter sagen 800 Euro. Der Vermieter sagt: Das ist ein guter Preis. Machen wir. :
Ich sehe zwei Möglichkeiten: Entweder hat man die Küchen an den Vermieter verkauft, so dass dieser sie mit der Wohnung verkaufen kann oder man hat dem Vermieter den Auftrag gegeben, die Küche für einen zu verkaufen.
ZitatEr schreibt auch per WhatsApp, dass die Küche mitverkauft wird. :
Was ist da der genau Wortlaut des Gesprächs?
Der Whatsapp Verlauf liest sich wie folgt (Ausgangslage: Der Vermieter möchte Fotos von der ganzen Wohnung, die noch möbliert ist. Mieter lehnen das aufgrund Privatsphäre ab.) Dieser Verlauf entstand nach dem persönlichen Gespräch, in dem auch der Preis 800 Euro angesprochen wurde wie oben beschrieben.
V: Bitte melden Sie sich wegen der Fotos bei Makler X. Dann kann man die Küche schön ausleuchten.
M: Wir senden Ihnen Fotos von der Küche zu. Das ist kein Problem.
V: Wie kann ich eine Küche verkaufen, die niemand zuvor gesehen hat?
M: Wir schicken Ihnen, wie gesagt, Fotos der Küche umgehend zu. Spätestens heute Abend erhalten Sie die Fotos.
V: Den Rest der Fotos würde ich ebenfalls für den Verkauf haben wollen. Ich würde ja auch die Küche mitverkaufen. Eventuell können wir bei den anderen Fotos über einen finanziellen Ausgleich reden.
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Das ließt sich dann sinngemäß eher so ->
Zitatoder man hat dem Vermieter den Auftrag gegeben, die Küche für einen zu verkaufen. :
Ihr habt den Vermieter zwar nicht "beauftragt", aber er hat angeboten die Küche für Euch mit der Wohnung zu verkaufen.
Damit ist es noch immer Eure Küche, und jetzt auch Euer Problem....
-- Editiert von spatenklopper am 05.11.2019 16:23
Ok dann gibt es da wohl keine andere Möglichkeit als sie mitzunehmen, obwohl er dem Preis zugestimmt hat und auch, dass er sie mit der Wohnung verkauft.
Man hätte wahrscheinlich gleich alles schriftlich fixieren müssen?
Ein Nachtrag noch:
Wenn der Vermieter zwei Tage vor dem obigen Verlauf aber schreibt, dass die Küche direkt von uns gekauft wird, macht auch keinen Unterschied?
Vielen Dank.
Ja, zB mit einem Kaufvertrag über die Küche.ZitatMan hätte wahrscheinlich gleich alles schriftlich fixieren müssen? :
Verkäufer---du. Käufer--- der Vermieter.
alles auf Papier und mit eigenen Unterschriften---so wie früher.
Aber: Mitnehmen musst du sie nicht. Du kannst sie doch jetzt frei verkaufen--- bis 30.11. ist noch Zeit.
Aber potentielle Käufer sind evtl. auch nicht mit Fotos zufrieden---wollen die Küche erst mal sehen?/anfassen, reingucken?
Zur Sicherheit würde ich empfehlen, dem Vermieter selber nochmal nachweisbar anzuschreiben. Der Makler ist möglicherweise gar nicht eingeweiht, insbesondere ist er vermutlich nicht berechtigt, für den Vermieter in dieser Sache Erklärungen abzugeben. Nicht das ihr die Küche jetzt abbaut und verkauft und der Vermieter pocht dann auf seinen Kaufvertrag. So ganz eindeutig ist die aktuelle Situation nämlich nicht.
Also versucht eine nachweisbare Aussage des Vermieters zu bekommen. Wenn der nicht antwortet, schreibt ihm einen nachweisbaren Brief, dass ihr die Wohnung ohne eure Einbauküche zurückgeben werdet, wenn er nicht unverzüglich antwortet. Dann habt ihr zumindest alles versucht, um die Situation aus eurer Sicht eindeutiger zu machen.
Optimal ist das auch nicht, aber das lässt sich nun nicht mehr ändern. Ihr habt nicht ewig Zeit. So ein Küchenausbau und Verkauf muss ja auch geplant werden.
ZitatWenn der Vermieter zwei Tage vor dem obigen Verlauf aber schreibt, dass die Küche direkt von uns gekauft wird, macht auch keinen Unterschied? :
Von wem direkt von euch gekauft wird? Wieder gilt: Was ist da der genau Wortlaut des Gesprächs?
Der genaue Wortlaut war:
,,Setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Die Küche soll direkt von Ihnen gekauft werden".
Er hat sich nicht selber benannt. Aber aufgrund des Vorgespräches mit Preis usw. dachten wir, er wäre natürlich gemeint.
Wir werden ihm auf jeden Fall noch einmal direkt kontaktieren per Brief und von der Vereinbarung zurücktreten. Ärgerlich ist das Ganze. Man kann sich wirklich auf nichts mehr verlassen.
Welche Voraussetzung wäre für einen mündlichen Vertrag eigentlich nötig in diesem Fall? Ich hing immer der Annahme hinterher, Käufer sagt Preis und Verkäufer sagt Ja, ein Zeuge ist dabei.
Naja, wir sehen es als Lehre an und versuchen die Küche zu verkaufen.
Das lese ich so: Der Wohnungskäufer soll, wenn überhaupt, die Küche direkt von dir abkaufen.ZitatSetzen Sie sich mit mir in Verbindung. Die Küche soll direkt von Ihnen gekauft werden :
Der Vermieter will da gar nicht zwischen hängen.
Der Vermieter kauft sie NICHT von dir.
Später schreibt er: Bitte mach das mit dem Makler aus...usw.
Ihr habt doch was schriftliches. Zwar ohne Preis, aber deutlich.Zitatfür einen mündlichen Vertrag eigentlich nötig :
ZitatWenn der Vermieter zwei Tage vor dem obigen Verlauf aber schreibt, dass die Küche direkt von uns gekauft wird, macht auch keinen Unterschied? :
Der Satz macht keinen Sinn.
Wenn es heissen sollte " die Küche direkt von uns verkauft wird " bietet der VM ihre Küche dem potenziellen Interessten an und wenn er sie will, treten sie als Verkäufer der Küche auf.
gruß charly
Zitat,,Setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Die Küche soll direkt von Ihnen gekauft werden". :
Interpretiere ich so:
,,Setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Die Küche soll [vom Käufer der Wohnung] direkt von Ihnen [ab]gekauft werden". Als andere ergibt keinen Sinn.
ZitatWelche Voraussetzung wäre für einen mündlichen Vertrag eigentlich nötig in diesem Fall? :
Eine übereinstimmende Willenserklärung. An dieser Mangelt es. Der Vermieter dachte er würde Ihnen einen gefallen tun wenn er einen Käufer für Sie findet, der die Küche für 800 Euro übernehmen will. Da hat man ganz klar aneinander vorbeigeredet und jeweils was anderes vermutet.
Vielen Dank für die Antworten.
Hallo,
nun gibt es hier eine interessante Wendung. Dem Vermieter wurde vor einer Woche geschrieben, was nun mit der Ablöse der Küche sei. Es kam keine Antwort. Heute wurde ein Einschreiben an ihn versandt, in dem steht, dass die Küche aus der Wohnung ausgebaut wird, da wir keine Rückmeldung bzgl. der Ablöse etc. erhalten haben.
Nun erfahren wir vom Makler, dass der Käufer abgesprungen ist und die Küche könne doch drin bleiben. Ein Nervenkrieg. Nun haben wir wahrscheinlich schon einen Käufer für die Küche.
Mit dem Brief an den Vermieter sind die Mieter fein raus oder? Es ist ja ohnehin ein mündlicher KV zustande gekommen.
Zitat:Mit dem Brief an den Vermieter sind die Mieter fein raus oder?
Dass soll was heißen ?
Zitat:Es ist ja ohnehin ein mündlicher KV zustande gekommen.
Aus den letzten für mich überzeugenden Antworten Jedenfalls nicht mit dem Vermieter.
-- Editiert von Spezi-2 am 11.11.2019 12:54
So wie oben beschrieben. Wir teilen ihm im Einschreiben im genauen Wortlaut mit:
,,Die von uns mitgebrachte Küche wird aus der Wohnung herausgenommen. Über eine Ablöse und deren weiteren Abwicklung erhielten wir keine Rückmeldung sodass wir die Küche an Interessenten verkaufen."
Entschuldigung, ich meinte im vorherigen Beitrag: Es ist ja ohnehin KEIN Kaufvertrag mit dem Vermieter zustande gekommen.
Der Käufer ist ja nun abgesprungen. Dieser wollte die Küche nicht. Wenn jetzt ein anderer Käufer die Küche möchte, kann der Vermieter nicht verlangen, dass die Küche doch drin bleibt wie anfangs von beiden Seiten gewollt. Oder?
-- Editiert von Sabrina1989 am 11.11.2019 12:55
-- Editiert von Sabrina1989 am 11.11.2019 13:01
Nein, das kann er nicht.
Machen wir es kurz.
Es besteht / bestand mit dem Vermieter eine Vereinbarung, dass er für euch die Küche, mit der Wohnung verkauft.
Besteht seitens des Wohnungskäufers kein Interesse an der Küche, bleibt selbige an euch hängen.
Also teilt dem Makler/Vermieter nun einfach mit, dass die Küche nicht mehr mit der Wohnung verkauft werden kann/soll, da Ihr euch zwischenzeitlich um den eigenhändigen Verkauf gekümmert habt.
Ok danke für die Hilfe. Dann machen wir das so.
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