Mein zukünftiger Vermieter
will die Ablöse des -gebrauchten- Einbau-Kühl-Gefrierschranks an den Mietvertrag koppeln, und verlangt dafür 400 Euro, er stellt sich eine gestaffelte Abbezahlung vor, als 30 % im ersten Jahr, weniger im zweiten usw, bis er mir nach 6 Jahren ganz gehört.
Nun will ich diesen Kühlschrank überhaupt nicht haben, und werde ihn nach meinem Auszug auch bestimmt nicht mitnehmen.
Gibt es eine Lösung, kann ich z.B. in den Mietvertrag schreiben lassen, dass ich den Kühlschrank zunächst voll bezahle und dann bei Auszug dafür auch wiederum eine Ablöse vom Nachmieter bekomme?
Kühlschrank Ablöse?
24. April 2006
Thema abonnieren
Frage vom 24. April 2006 | 07:13
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Kühlschrank Ablöse?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. April 2006 | 07:32
Von
Status: Schüler (269 Beiträge, 61x hilfreich)
Auf eine Ratenzahlung würde ich nicht eingehen. Wenn Du nach eventuell 2 Jahren ausziehen würdest sind die Besitzverhältnisse nicht 100 Pro klar.
Wenn Du in die Wohnung willst wirst Du wohl oder übel den Kühlschrank kaufen müssen. Den Verkauf an den Nachmieter musst Du dann aber selbst hinbekommen oder das Gerät mitnehmen. Denn dann ist es einfach nur deins.
Ich bezweifel mal sehr das der Kühlschrank das Geld wert ist. Insofern solltest Du Dir aber auch gedanken über das Mietverhältniss machen...
Und jetzt?
Schon
266.497
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
27 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten