Kühlschrank defekt

11. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
ValentinaEngel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kühlschrank defekt

Hallo,

ich habe in meiner möblierten Wohnung mit EBK meinen Kühlschrank beim enteisen irreparabel beschädigt.
Der Vermieter fordert jetzt von mir, die gesamten Kosten des neuen Gerätes zu übernehmen.
Ist das rechtens??
Vielen Dank für ein Feedback.

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29 Antworten
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#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Nein. Wenn der Kühlschrank reparabel ist, musst du nur die Reparatur ersetzen. Ist der Kühlschrank nicht mehr zu reparieren, so musst du den Zeitwert des Kühlschranks ersetzen.

Der Vermieter kann natürlich nicht einen alten Kühlschrank gegen einen neuen austauschen und dich die Kosten alleine tragen lassen.

Wie alt war der Kühlschrank ?

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#2
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

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#3
 Von 
guest-12312.07.2009 14:45:09
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

...beim enteisen irreparabel beschädigt...

...Wenn der Kühlschrank reparabel ist, musst du nur die Reparatur ersetzen... ???

Ansonsten ist der VM so zu stellen, als ob das schädigende Ereignis nicht eingtreten wäre.

Da reicht allein die Zahlung eines Zeitwertes wohl regelmäßig nicht aus.

Der VM ist jetzt auch nicht verpflichtet, über die Flohmärkte zu ziehen, um einen passenden gebrauchten Kühlschrank zu suchen.

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#4
 Von 
ValentinaEngel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Kühlschrank ist mindestens 10 Jahre alt und ich denke sein Wert ist noch so maximal 70 Euro gewesen, als er noch funktionstüchtig war.
Er fordert mich jetzt auf, den vollen Preis für den neuen zu zahlen.
Ich sehe es nicht ein, sollte der neue jetzt 200 Euro teurer sein als der Wert des alten Gerätes, die Kosten von ungefähr 300 Euro (mit Abholung des Altgerätes) zu tragen.
Kann mir jemand hier einen Link geben, oder einen original Gesetzestext, auf den ich mich berufen kann?

Danke
Nice sunday!!

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#5
 Von 
guest-12312.07.2009 14:45:09
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Aber selbstverständlich, beides: § 249 BGB

§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

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#6
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

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#7
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Warum übergibst dieses Problem nicht Deiner Haftpflichtversicherung?

Dafür hat man als ggf. Schädigender diese auch!

Ein Standkühlschrank mit "A+" erhält man inzwischen auch für 199.- Euro.





Gruss vom Strand

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#8
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

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#9
 Von 
guest123-2371
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 20x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-2381
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 108x hilfreich)

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#11
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Andreas,

ich bin MIETER, aber mich regt dein falsches Gesuelze sowas von auf!

Dieser Wohnungsmangel wurde doch vom MIETER selbst verursacht, wie er schreibt. Warum sollte irgendjemand anders das zur Verantwrtung gezogen werden fuer etwas, was ein anderer getan hat? Gehts noch? Der Kuehlschrank hat nicht einfach so seinen Geist aus Altersgruenden aufgegeben (dann waere die Sachlage anders) sondern er WURDE AKTIV beschaedigt.

Wenn der Mieter jetzt nicht den Kuehlschrank des Vermieters beschaedigt haette, sondern den eines Freundes, wuerdest du dann auch sagen, der Freund bleibt drauf sitzen, auf dem Schaden?

Es gibt sowas wie 'common sense', den hat man normalerweise auch, ohne dass man die genauen Gesetze oder Rechtslage kennt. Das scheint Dir aber voellig abzugehen

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#12
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Andreas,

ich bin MIETER, aber mich regt dein falsches Gesuelze sowas von auf!

Dieser Wohnungsmangel wurde doch vom MIETER selbst verursacht, wie er schreibt. Warum sollte irgendjemand anders das zur Verantwrtung gezogen werden fuer etwas, was ein anderer getan hat? Gehts noch? Der Kuehlschrank hat nicht einfach so seinen Geist aus Altersgruenden aufgegeben (dann waere die Sachlage anders) sondern er WURDE AKTIV beschaedigt.

Wenn der Mieter jetzt nicht den Kuehlschrank des Vermieters beschaedigt haette, sondern den eines Freundes, wuerdest du dann auch sagen, der Freund bleibt drauf sitzen, auf dem Schaden?

Es gibt sowas wie 'common sense', den hat man normalerweise auch, ohne dass man die genauen Gesetze oder Rechtslage kennt. Das scheint Dir aber voellig abzugehen

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#13
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Andreas,

ich bin MIETER, aber mich regt dein falsches Gesuelze sowas von auf!

Dieser Wohnungsmangel wurde doch vom MIETER selbst verursacht, wie er schreibt. Warum sollte irgendjemand anders das zur Verantwrtung gezogen werden fuer etwas, was ein anderer getan hat? Gehts noch? Der Kuehlschrank hat nicht einfach so seinen Geist aus Altersgruenden aufgegeben (dann waere die Sachlage anders) sondern er WURDE AKTIV beschaedigt.

Wenn der Mieter jetzt nicht den Kuehlschrank des Vermieters beschaedigt haette, sondern den eines Freundes, wuerdest du dann auch sagen, der Freund bleibt drauf sitzen, auf dem Schaden?

Es gibt sowas wie 'common sense', den hat man normalerweise auch, ohne dass man die genauen Gesetze oder Rechtslage kennt. Das scheint Dir aber voellig abzugehen

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#14
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Andreas,

ich bin MIETER, aber mich regt dein falsches Gesuelze sowas von auf!

Dieser Wohnungsmangel wurde doch vom MIETER selbst verursacht, wie er schreibt. Warum sollte irgendjemand anders das zur Verantwrtung gezogen werden fuer etwas, was ein anderer getan hat? Gehts noch? Der Kuehlschrank hat nicht einfach so seinen Geist aus Altersgruenden aufgegeben (dann waere die Sachlage anders) sondern er WURDE AKTIV beschaedigt.

Wenn der Mieter jetzt nicht den Kuehlschrank des Vermieters beschaedigt haette, sondern den eines Freundes, wuerdest du dann auch sagen, der Freund bleibt drauf sitzen, auf dem Schaden?

Es gibt sowas wie 'common sense', den hat man normalerweise auch, ohne dass man die genauen Gesetze oder Rechtslage kennt. Das scheint Dir aber voellig abzugehen

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#15
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Andreas,

ich bin MIETER, aber mich regt dein falsches Gesuelze sowas von auf!

Dieser Wohnungsmangel wurde doch vom MIETER selbst verursacht, wie er schreibt. Warum sollte irgendjemand anders das zur Verantwrtung gezogen werden fuer etwas, was ein anderer getan hat? Gehts noch? Der Kuehlschrank hat nicht einfach so seinen Geist aus Altersgruenden aufgegeben (dann waere die Sachlage anders) sondern er WURDE AKTIV beschaedigt.

Wenn der Mieter jetzt nicht den Kuehlschrank des Vermieters beschaedigt haette, sondern den eines Freundes, wuerdest du dann auch sagen, der Freund bleibt drauf sitzen, auf dem Schaden?

Es gibt sowas wie 'common sense', den hat man normalerweise auch, ohne dass man die genauen Gesetze oder Rechtslage kennt. Das scheint Dir aber voellig abzugehen

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#16
 Von 
guest-12330.10.2009 07:31:18
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 95x hilfreich)

uii....wieviel Kühlschränke wurden denn jetzt beschädigt?
Die Kernfrage lautet doch: wem gehörte das Eis, das abgetaut werden sollte?

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#17
 Von 
guest123-2371
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 20x hilfreich)

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#18
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Sorry, mein Computer scheint zu spinnen. Keine Ahnung, warum das hier mehrmals auftaucht. Einmal haette gereicht.

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#19
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Bei manchen Menschen stellt sich mir echt die Frage nach der Erziehung! Meine Mama hat mir mal beigebracht, wenn man was kaputt macht dann muss man es auch ersetzen! Ich meine der Kühlschrank hat funktioniert und jetzt funktioniert er nicht mehr, also muss ein neuer her

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#20
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

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#21
 Von 
guest123-2381
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 108x hilfreich)

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#22
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Es ist schon schade, wie ein Thread hier mit dummem Zeug zerredet wird.
Insbesondere der Beitrag von Andreas_M ist juristisch völliger Unsinn.

Richtig ist im Grunde das, was sabbele gesagt hat (Das was ihn seine schlaue Mama richtigerweise gelehrt hat ;) )

Der Mieter hat den Kühlschrank beschädigt, also muss der Mieter den Kühlschrank auch ersetzen. Er muss aber keinen neuen Kühlschrank kaufen, sondern muss nur das ersetzen, was der Kühlschrank noch wert ist.

Diese Rechtslage mit dem Zeitwert macht ja auch Sinn, und müsste auch jedem juristischen Laien einleuchten. Wenn mir jemand mein 10 Jahre altes Auto beschädigt, kriege ich ja schließlich auch kein neues.

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#23
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#24
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)


quote:
Nicht der Computer ist es, sondern der Fehler, welcher vor der Tastatur sitzt!
AM



Ach, Andy, es ist doch immer das gleiche: wenn Dir die Argumente ausgehen oder du erst gar keine hast (von Rechtskenntnis will ich gar nicht erst reden), dann gehts unter die Guertellinie. Das muss wohl wehtun...

0x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
guest-12318.12.2009 09:35:47
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12318.12.2009 09:35:47
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

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