Kühlschrank defekt - muss ich das Gerät auf meine Kosten ersetzen?

20. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
kamadon
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kühlschrank defekt - muss ich das Gerät auf meine Kosten ersetzen?

Hallo,

es gibt zwar schon einige Beiträge zu defekten Kühlschränken, das tirfft aber meinen Fall nicht wirklich 100%.
Also:
Die Kühl-/Gefrierkombi der vom Vermieter gestellten Einbauküche ist defekt (ohne Mutwilligkeit:-)...im Mietvertrag steht, defekte Geräte sind vom Mieter zu ersetzen. Das Gerät war bereits bei meinem Einzug ca.5 Jahre alt.
Frage: Ist diese Klausel rechtens und muß ich das Gerät auf meine Kosten ersetzen? Wenn ja, zahlt evtl. meine Haftpflichtversicherung, weil es ja nicht mein Gerät ist?

Danke.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

(ohne Mutwilligkeit:-)..

Was heißt das denn ?

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die haftpflicht tritt in aller regel nicht ein, wenn es um schäden an gemieteten sachen geht.

... ob die klausel rechtens ist, dass der mieter defekte geräte zu ersetzen hat, wissen die götter. oder ggf. richter, wenn du deswegen klagst. ob eine klage sich lohnt ... ein weites thema ....

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#3
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ich denke, der Mieter muß nicht zahlen, da die Küche Bestandteil der Wohnung ist und mitgemietet wurde. Die Klausel im Mietvertrag ist nichtig.
Es wäre vielleicht für dich ratsam, hier mal einen Anwalt zu fragen (Beratungsgespräch)oder hier im Forum für wenig Geld.

Klar, dass der VM neue Geräte haben möchte, möchten die VM wohl alle.
Der VM, der dir die Küche mitvermietet, muß aber auch für den Gebrauch der Küche sorgen.

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#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ich denke auch, dass die Klausel so nicht richtig ist. Was ist, wenn die Geräte ersetzt wurden und danach muss der Mieter z.B. aus beruflichen Gründen kündigen ? Hat er dann Pech gehabt und muss dem Vermieter einen fast neuwertigen Kühl- Gefrierschrank überlassen ??

Die Klausel wäre nur gültig, wenn z.B. Reparaturen bis 80 Euro übernommen werden müssen.

Im Prinzip gilt, was mitgemietet wurde muss auch funktionieren und der Vermieter muss dafür sorgen.

Man hat keinen Anspruch auf ein neues Gerät aber auf ein funktionsfähiges Gerät.

-----------------
"Chylla"

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Bin auch der Meinung, daß wenn der VM eine Einbauküche mitvermietet, dann muss er auch für den ordnungsgemässen Zustand sorgen. D.h. er ist für Reperaturen zuständig. Eine Kleinreperaturenklausel wäre wohl möglich, aber nicht, daß der Mieter ganze Geräte ersetzen muss.

Allerdings kann der Mieter wohl nicht auf ein nagelneuse Gerät pochen, der VM dürfte wohl auch ein gebrauchtes in die Küche einbauen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Allerdings kann der Mieter wohl nicht auf ein nagelneuse Gerät pochen, der VM dürfte wohl auch ein gebrauchtes in die Küche einbauen.
von Michael32


Wie alt dürfte dieses Gerät denn Deiner Meinung nach sein?

Ein 1985er Kühlschrank tauschen mit einem 1988er Kühlschrank?

Wann sind denn Geräte in einer EBK alt, bzw. müssen diese irgendwann ersetzt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ Blockwart

ich schrieb von einer mitvermieteten Küche. Ob dies so ist kann wohl nur der Frager beantworten, wobei dann ja dieser Passus mit den Gerätetausch bei einer "gestellten" Küche sowieso Unsinn wäre.

@ Sailor

Der Kühlschrank muss funktionieren. Das Alter dürfte dabei egal sein.

gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Obwohl ich hier auch der Mienung bin, daß dieses "gestellt" vom VM her sehr fragwürdig ist. Denn dann könnte jeder VM z.B. ja auch die Rolläden "stellen" oder die Zimmertüren oder sonst was und der Mieter müsste diese bei Bedarf/defekt selber erneuern.

M. E. nach müsste im Mietvertrag stehen, daß die Küche "kostenlos" zur Verfügung gestellt wird, ansonsten würe ich mal tippen, daß wenn so etwas vor Gericht geht, der VM verlieren würde.


Dann habe ich noch das gefunden :

http://www.frag-einen-anwalt.de/Einbauk%C3%BCche-in-Mietwohnung__f12980.html


Gruß

Michael


-- Editiert von michael32 am 21.05.2007 06:57:27

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Ich halte das Verleihen (darum handelt es sich rechtlich) einer Küche an den Mieter im Rahmen eines Mietvertrages für nicht zulässig.

Die Ausführungen, die der Anwalt in der von Michael32 genannten Antwort bei frag-einen-anwalt gegeben hat, halte ich daher für sehr fragwürdig. Nach meiner Kenntnis halten solche Klauseln einer gerichtlichen Prüfung nicht statt.

Eine Einbauküche ist nach meiner Kenntnis grundsätzlich mitvermietet. Damit obliegt die Instandhaltungspflicht dem Vermieter (Ausnahme: Kleinreparaturklausel). Anderlautende Vereinbarungen sind unwirksam.

Aber selbst bei einer Leihe müsste der Entleiher defekte Geräte nicht ersetzen. Der Unterschied zur Miete ist nur, dass er dann keinen Anspruch auf Reparatur oder Ersatz hat. 138

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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