Kühlschrank der Wohnung defekt

21. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Vivid
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)
Kühlschrank der Wohnung defekt

Guten Tag,

in meiner Wohnung ist der Kühlschrank nach dem ersten Jahr kaputt gegangen. Beim Einzug war die Küche bereits vorhanden. Scheinbar wurde die Küche vom vorherigen Hauseigentümer übernommen und nicht renoviert. Die Küche hatte wohl bereits schon beim Einzug 10 Jahre "auf dem Buckel". Die Küche wurde im Mietvertrag nicht erwähnt. Es wurden nur die Küchengeräte aufgelistet und eine Mietminderung bei Nicht-Funktion ausgeschlossen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich den Kühlschrank ersetzen muss oder ob der Vermieter diesen beschaffen muss, da er "zur Wohnung gehört"?

Danke


Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Was steht denn genau in der Auflistung? Wie ist die tituliert, was wurde darin vereinbart?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Vivid):
Es wurden nur die Küchengeräte aufgelistet

Da diese in der Regel nicht in der zu schweben pflegen, dürfte es auch die umgebende Küche betreffen.



Zitat (von Vivid):
eine Mietminderung bei Nicht-Funktion ausgeschlossen.

Das dürfte rechtswidrig sein.



Man müsste den genauen Wortlaut der Klausel kennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.379 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen