Guten Tag,
in meiner Wohnung ist der Kühlschrank nach dem ersten Jahr kaputt gegangen. Beim Einzug war die Küche bereits vorhanden. Scheinbar wurde die Küche vom vorherigen Hauseigentümer übernommen und nicht renoviert. Die Küche hatte wohl bereits schon beim Einzug 10 Jahre "auf dem Buckel". Die Küche wurde im Mietvertrag nicht erwähnt. Es wurden nur die Küchengeräte aufgelistet und eine Mietminderung bei Nicht-Funktion ausgeschlossen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich den Kühlschrank ersetzen muss oder ob der Vermieter diesen beschaffen muss, da er "zur Wohnung gehört"?
Danke
Kühlschrank der Wohnung defekt
21. März 2020
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Frage vom 21. März 2020 | 19:53
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 4x hilfreich)
Kühlschrank der Wohnung defekt
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#1
Antwort vom 21. März 2020 | 19:57
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Was steht denn genau in der Auflistung? Wie ist die tituliert, was wurde darin vereinbart?
#2
Antwort vom 21. März 2020 | 20:33
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatEs wurden nur die Küchengeräte aufgelistet :
Da diese in der Regel nicht in der zu schweben pflegen, dürfte es auch die umgebende Küche betreffen.
Zitateine Mietminderung bei Nicht-Funktion ausgeschlossen. :
Das dürfte rechtswidrig sein.
Man müsste den genauen Wortlaut der Klausel kennen.
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