Guten Tag
Werde ab dem 1 März 2007 Eigentümer eines vier Familien Hauses sein. Das Problem liegt da, das wir noch zwei Mieter im Erdgeschoss wohnen haben und dei nicht ausziehen wollen.Auf jeder Etage haben wir zwei Wohnungen von ca.35qm die zusammen gelegt werden.Also hat jede Wohnung dann 70qm. Im Erdgeschoss wohnen aber noch die zwei Mieter, wo ich mit meiner Lebensgefährtin (nicht Ehefrau) einziehen möchte. In die erste Etage soll die Tochter meiner Lebensgefährtin einziehen mit ihrem Freund.
Die kleinste Tochter soll auf dem Dachboden zwei kleine Zimmer bekommen(jetzt sind es Mansarden) also stehen oben noch zwei kleine Zimmer zur Verfühgung die aber mehr als Abstellraum zu bezeichnen sind.Bei dem Mieter im Erdgeschoss auf der Linken Seite ist Schimmel in der Wohnung, kommt durchs schlechte Lüften.(bau ist trocken).Achja laut Mietvertrag läuft die Wohnung nur auf eine Person Mieter Erdgeschoss links wohnt aber mit seiner Partnerin und Kind in dieser Wohnung.
Meine Fragen:
1. Wie bekomme ich sie Raus???
2. Kann ich auf Eigenbedarf kündigen
3.Kann ich auf Schimmel kündigen.
4. Kann ich was machen dadurch das zuviele leute in dieser wohnung wohnen
P.S.
Mieter war schon beim Mieterschutzbund.
Mieter 1 Erdgeschoss Links
wohnt 15 Jahre im Haus
Mieter 2 Erdgeschoss Rechts
wohnt ca.70 Jahre in diesem Haus. (dort geb.)
Bedanke mich für Eure Antworten und Hilfen.
Kündigen wegen Eigenbedarf
Dem Rentner kann nicht wirksam gekündigt werden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Sozialklausel (Härteklausel) nicht als Ausnahme. Vielmehr ist sie das Gegenstück zur Kündigungsbefugnis des Vermieters. Selbst wenn ihm der Richter berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietvertrages einräumt, kann der Mieter trotzdem Anspruch auf die Sozialklausel erheben. Er legt Widerspruch gegen die Kündigung ein, „weil die vertragsmäßige Beendigung für ihn oder seine Familie eine Härte bedeuten würde“. Wiegt die Härte für den Mieter schwerer als der Kündigungsgrund, verlängert das Gericht den Mietvertrag. Da der Rentner in dem Haus geboren wurde, greift hier eindeutig die Sozialklausel.
Beim Mieter 1 Erdgeschoss Links kommt als Problem das Kind hinzu, auch hier könnte die Sozialklausel greifen.
Fraglich ist überhaupt der Eigenbedarf, da Sie auch in der ersten Etage wohnen könnten. Die Tochter ist ja kein Eigenbedarfsgrund, da rechtlich eine fremde Person.
Wegen dem Schimmel kann man nicht kündigen.
Evt. kann man die Mieter mit einer kleinen Geldzuwendung zum Auszug bewegen, sonst gibt es da keine schnelle Lösung.
-- Editiert von armesocke am 24.12.2006 14:21:29
Danke für die Antwort und was ist wenn wir heiraten, noch vor dem 1.3.2007.
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ausserdem steht das kind doch garnicht drin und seine frau auch nicht kann man da nichts machen
Mal der Versuch einer offenen und ehrlichen Antwort:
Wenn man ein vermietetes Haus kauft, muß man sich darüber im klaren sein, daß man als neuer Vermieter in die bestehenden Mietverträge eintritt. Falls man auf jeden Fall eine Eigennutzung vornehmen will, sollte man mit dem Verkäufer vereinbaren, daß das Haus frei zu liefern ist. Dann ist die Beendigung der Mietverträge allein sein Problem.
Das Risiko, daß behaupteter Eigenbedarf nicht anerkannt wird bzw. die Interessen von Jahren und Jahrzehnten dort wohnender Mieter aufgrund der Sozialklausel als wichtiger beurteilt werden als Ihres an der Eigennutzung, wird Ihnen niemand abnehmen können.
Jeder Mieter hat im übrigen das Recht, Familienangehörige in seine Wohnung aufzunehmen, solange keine offensichtliche Überbelegung vorliegt. Und ob die Schimmelbildung tatsächlich durch unzureichendes Lüften verursacht wurde oder durch Baumängel, müßte erst durch ein Gutachten geklärt werden.
Ein Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung ist vermutlich die einzig gangbare Lösung. Ob das überhaupt möglich ist (kein Mieter muß dem zustimmen), muß sich jedoch erst noch zeigen. Und ob es mit einer 'kleinen' Geldzuwendung getan sein dürfte, wage ich aufgrund der geschilderten Umstände zu bezweifeln.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
Bei uns ist es ausserdem so, dass nach Kauf eines Hauses einige Jahre KEIN Eigenbedarf angemeldet werden kann, zum Schutz der Mieter. Auskünfte gibt evtl. der Haus- und Grundstücksbesitzerverein.
Mit dem Schimmel wär ich vorsichtig, wenn die Mieter sich wehren und behaupten das wären Bausubstanzmängel muss ein recht teures Gutachten eingeholt werden. Und irgendwer muss das bezahlen !
Legales Raus-ekeln geht nur so, dass man eben immer, unter Berücksichtigung der aktuellen Bestimmungen, die Miethöhe genau auf den Mietspiegel setzt. Alles andere kann Mietkürzungen zur Folge haben. Vermietete Wohnungen und Häuser sind auf dem Markt weniger wert wie freie, bezugsfertige. Und Dein Problem ist auch der Grund dafür.
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"Chylla"
1. wenn ich ein haus kaufe, das vermietet ist, dann weiss ich das vorher 2. ja das stimmt es gibt in jedem bundesland eine schutzfrist bezüglich eigenbedarf, die zwischen 5 und 10 jahre liegt die 3. wenn du wirklich so ein typ bist, der diese leute da rausekeln willst, finde ich das gelinde gesagt unverschämt! 4. deinen eigenbedarf kriegst du NIE durch, selbst wenn du heirateten würdest, du müsste dann auch die kinder adoptieren!! und selbst dann würde es nicht funktionieren, denn da ist ja genug platz 5. wenn du wirklich anfängst, die mieter rauszuekeln, hast du schneller anwälte am hals, als du denken kannst, warum? naja wie komisch , da kauft einer ein haus und PLÖTZLICH geht die heizung nicht mehr, das wasser wurde abgestellt etc, fällt gar nicht auf oder? 6. wenn du ein fairer mensch bist, das hoffe ich mal so, zahlst du denen eine ordentliche abfindung und verschaffst denen eine neue wohnung 7. aufgrund der härtefallklausel kannst du denen sowieso nicht kündigen 8. erst nachdenken, dann haus kaufen!
Ach ja, in Sachen Überbelegung gibt es noch ein Urteil, das ich aber gerade nicht zur Hand habe. Es lebten in einer 60 qm Wohnung eine 5-köpfige Familie. VM klagte wegen Überbelegung, Klage abgewiesen, 10 qm pro Person ist ausreichend. Für mich wärs zwar Horror, so ein beengtes wohnen, aber letztlich ist das Privatsache. Als Kündigungsgrund kannst Du Dir das abschminken.
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"Chylla"
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