Kündigung, kein Wiederspruch, aber auch kein Auszug!!

4. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
genervtvommieter
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 60x hilfreich)
Kündigung, kein Wiederspruch, aber auch kein Auszug!!

guten Abend,
also ich hatte meiner Mieterin eine ordentliche Kündigung zugestellt ( alles komplett begründet und mit Termin 30.09 )
Im Kündigungsschreiben war auch rechtlich einwandfrei die Wiederufsbelehrung, wonach bis zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist ein Wiederspruch schriftlich erfolgen muß! Der Wiederspruch blieb aus ( hätte ich nicht erwartet ). Der Auszugstermin war damit der 30.09. Aber leider ist die Mieterin nicht ausgezogen und gibt auch keine laute von sich ( Schneckenhausstrategie ). Was kann ich nun weiter tun?
kann ich direkt eine Räumungsklage einreichen?
Danke für eure Hilfe !!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Hallo,
die Räumungsklage solltest Du umgehend einreichen. Ich beneide Dich nicht um den Aufwand, den Du nun vor Dir hast. Vom Aussitzen kenn ich was, unsere Mieter haben auch auf nichts reagiert, was nicht vom Anwalt oder vom Gericht kam. Die "Dame des Hauses" hatte sich zudem noch ein dickes Fell zugelegt, bis sie schließlich beim Auszug minimum 170 kg wog. Diese 170 kg plus Kleinkind hockten 24 Stunden am Tag in der Wohnung über uns und polterten, was das Zeug hielt.
Nein, den Rechtsweg würde ich heute bestimmt nicht mehr gehen.
Viel Glück!
Mariangel

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#2
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Hallo genervtvommieter,

wichtig - falls Du das noch nicht getan hast: Du musst jetzt innerhalb von 2 Wochen einer stillschweigenden Fortführung des Miteverhältnisses widersprechen - sonst war die ganze Kündigung für die Katz.

Gleichzeitig sofort Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen.

Gruss, JoKu

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#3
 Von 
genervtvommieter
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 60x hilfreich)

Also ich hab mir gedacht, ich reiche die Räumungsklage ein und in ca. 6 Wochen findet ein Termin zur gütlichen Einigung statt!
Ich denk mal im Beisein des Richters, wird sich vielleicht ein Kompromiss erzielen lassen! Hatte ihr angeboten die Umzugskosten zu übernehmen! Außerdem wird Sie sich auch bestimmt verbessern, zumindest was die Miete angeht, da ich die Wohnung recht teuer vermietet habe ( 68 qm für 680 € warm )ist aber auch ne Luxuswohnung mit eigenem garten, sep. Eingang, Terasse und Balkon, sowie einer super Ausstattung!!!

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