Kündigung - Ab wann kann der Vermieter seinem Mieter wegen Zahlungsverzugs kündigen ?

2. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
nepo
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung - Ab wann kann der Vermieter seinem Mieter wegen Zahlungsverzugs kündigen ?

Hallo,
ich habe mal eine Frage:

Ab wann kann der Vermieter seinem Mieter wegen Zahlungsverzugs kündigen ?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nepo
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

hmm und wann kann er fristgemäss kündigen ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

nach mehrfacher unpünktlicher Zahlung

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alex2006
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

det11 schrieb:

quote:
nach mehrfacher unpünktlicher Zahlung


und Störung des Vertrauensverhältnisses zum Vermieter, mehrfacher Nichtbeachtung der Hausordnung, ... ?

;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.003 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen