Kündigung Demenz WG

23. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go526332-7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Demenz WG

Frage an die Demenz WG Profis:

Wir haben das WG Zimmer am 18.08. gekündigt und zum 01.09. renoviert übergeben. Natürlich haben wir eine dreimonatige Kündigungsfrist also zum 01.11.

Wir hatten nie Schlüssel zur WG und auch dürfen wir das Zimmer nicht für andere Menschen als Mama nutzen....nun steht das Zimmer aber leer und wir zahlen weiter , sogar die Nebenkosten komplett. Wie läuft das sonst? Der PD macht keinerlei Anstalten das Zimmer neu zu belegen. Wundert mich nicht. Wir haben übrigens gekündigt weil es zu keiner Einigung mit dem Pflegedienst kam( falsche Abrechnungen die sie meine demente Mama hsben unterschreiben lsssen, Drohungen die würden ihren Pflehehrad runterstufen lassen etc., enormer psychischer Druck) den ich nicht mehr ausgehalten habe, der Pflegedienst wollte unbedingt das Mama auszieht, hat uns sogar selber mit Kündigung gedroht ( das kann aber nur der Vermieter).

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von go526332-7):
Wir haben das WG Zimmer am 18.08. gekündigt

Wer ist "wir"?
Und auf welcher Rechtsgrundlage, ist einer gerichtlich bestellter Betreuer / Bevollmächtigter mit einsprechender Befugnis zur Regelung von solchen Verträgen höchstpersönlicher Art?



Zitat (von go526332-7):
Der PD

Das ist wer? Der Vermieter?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go526332-7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und sorry: wir: ich als Bevollmächtigte und PD: der Pflegedienst der die Bewohner versorgt und die WG verwaltet, weil die anderen Angehörigen sich nicht kümmern. Der Vermieter ist ein Verein der voll hinterm dem Pflegedienst steht

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von go526332-7):
Natürlich haben wir eine dreimonatige Kündigungsfrist also zum 01.11.
Dann zahlt man bis einschl. Oktober, ob leer oder bewohnt.
Wer aber am 18.8. gekündigt hat, wird mit 3 Monaten K-Frist noch bis Ende November Miete zahlen müssen. Nebenkosten werden später abgerechnet, aber eben nur bis Ende der K-Frist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
go526332-7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht hier um eine Demenz WG und aktuelles Wissen zum Thema, da es ein besonderes und meues Konstrukt ist. Es soll zB in einigen fällen schon wie in Heimen gehandhabt worden sein und auch richterlich entschieden denn üblicher Kündigungsgrund ist in beiden Einrichtungen andere notwendige medizinische Versorgung oder der Tot. Das normal Mietrecht kenne ich ja.


-- Editiert von go526332-7 am 23.09.2019 16:38

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Dann wäre zu prüfen, ob hier nicht das Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen (WBVG) zur Anwendung käme. Da bietet der § 11 ja komfortable Möglichkeiten.


Man könnte sich auch auf den Standpunkt stellen, das die Nutzung der Mietsache verweigert wird, dann fristlos kündigen.
Da würde ich dann aber erst nochmal gerichtsfest dazu auffordern die Mietsache zugänglich zu machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Man sollte seine Frage doch bitte so stellen, dass Leser verstehen können, dass es um aktuelles Wissen geht.
Was steht denn in dem WG-Mietvertrag, den ihr nun gekündigt habt?
Warum nun das WG-Zimmer für deine Mama gekündigt wurde, liest man noch nicht.
Gab es besondere Gründe? Damit evtl. ein Sonderkündigungsrecht möglich wäre?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo! JA, es gab besondere Gründe- der Pflegedienst wollte uns "raushaben"- er hat uns "bedrogt" er würde uns die Vollmacht entziehen lassen, den Pflegegrad runterstufen "lassen", etc.- ich habe mich am Ende nicht mehr selber in die WG getraut- außerdem wurde mamas Zimmer mehrfaqch ohne Zustimmung betreten etc.- all das könnte unter Hausfrieden laufen- aber es gibt natürlich ausser zwei Zeugen keine Beweise.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was steht denn in dem WG-Mietvertrag, den ihr nun gekündigt habt?


Zitat (von pusteblume 108):
all das könnte unter Hausfrieden laufen
Das wäre was ganz anderes.

btw
Hast du denn den Kredit von der Bank erhalten?




-- Editiert von Anami am 24.09.2019 16:48

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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