Kündigung Eigenbedarf, lohnt es sich zu kämpfen?

18. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Nona80
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Eigenbedarf, lohnt es sich zu kämpfen?

Hallo zusammen,

wir haben neulich die Kündigung auf Eigenbedarf bekommen. Da wir erst zwei Jahre in der Wohnung wohnen, ist die Frist von 3 Monaten korrekt.
Die Wohnung (EG) wurde gekündigt, weil unsere Nachbarin auf gleicher Ebene zum 31.08.2022 gekündigt hat und nun unserem Vermieter die Idee gekommen ist, unsere und die Wohnung von unserer Nachbarin zusammenzulegen für seinen Sohn plus Frau plus Kind.
Begründung, die Wohnung vom Sohn beträgt "nur" 100qm und auf Dauer wäre diese zu klein.
Würden sie die beiden Wohnungen zusammenlegen, wären es ca. 120qm, also nur 20qm mehr.
Die Nähe zu den Eltern wäre auch von Vorteil (Altersvorsorge, unsere Vermieter wohnen zwei Häuser weiter).
Und Nachwuchs ist in Planung beim Sohn.

Zu uns: Wir haben eine 65qm große Wohnung mit Terrasse und kleinem Garten. Da wir davon ausgegangen sind, dass wir dort längerfristig wohnen können, haben wir vor 1,5 Jahren dort eine EBK für knapp 6000€ einbauen lassen. Ausserdem haben wir neues Laminat verlegt und viele Kosten in die Renovierung gesteckt. Auch für den Garten sind mittlerweile gut ausgestattet. Eine vergleichbare Wohnung mit Garten zu finden, ist in 3 Monaten unmöglich, zudem die Nebenkosten gewaltig explodieren.
Wir haben uns mit einigen Freunden unterhalten und jeder sagt uns, wir sollen zum RA für Mietrecht gehen und nicht kampflos aufgeben. Ein guter Freund hat selber viele Immobilien und sagte uns sogar, dass wir gute Chancen hätten, da ja keine Notwendigkeit bestehe. Die Wohnung von der Nachbarin würde ja geräumt werden, somit wäre Wohnraum vorhanden. Da könne man erstmal einziehen und müsste warten, bis wir ausziehen.

Wir sind hin-und hergerissen, kennt sich hier jemand aus mit Eigenbedarfskündigungen und lohnt es sich zum RA zu gehen?

Für guten Rat bin ich unendlich dankbar.

Herzliche Grüße,

Norina

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Nona80):
Die Wohnung (EG) wurde gekündigt, weil unsere Nachbarin auf gleicher Ebene zum 31.08.2022 gekündigt hat und nun unserem Vermieter die Idee gekommen ist, unsere und die Wohnung von unserer Nachbarin zusammenzulegen für seinen Sohn plus Frau plus Kind.
Begründung, die Wohnung vom Sohn beträgt "nur" 100qm und auf Dauer wäre diese zu klein.
Würden sie die beiden Wohnungen zusammenlegen, wären es ca. 120qm, also nur 20qm mehr.
Die Nähe zu den Eltern wäre auch von Vorteil (Altersvorsorge, unsere Vermieter wohnen zwei Häuser weiter).
Und Nachwuchs ist in Planung beim Sohn.


Das klingt ja schon einmal plausibel, 20 m2 können schon was ausmachen oder die beiden Wohnungen haben zusammen mehr Zimmer als die bisherige.

Zitat (von Nona80):
Da wir davon ausgegangen sind, dass wir dort längerfristig wohnen können, haben wir vor 1,5 Jahren dort eine EBK für knapp 6000€ einbauen lassen. Ausserdem haben wir neues Laminat verlegt und viele Kosten in die Renovierung gesteckt. Auch für den Garten sind mittlerweile gut ausgestattet. Eine vergleichbare Wohnung mit Garten zu finden, ist in 3 Monaten unmöglich, zudem die Nebenkosten gewaltig explodieren.


Da könnte man sich ja eventuell in finanzieller Sicht mit dem VM einigen.

Zitat (von Nona80):
Ein guter Freund hat selber viele Immobilien und sagte uns sogar, dass wir gute Chancen hätten, da ja keine Notwendigkeit bestehe. Die Wohnung von der Nachbarin würde ja geräumt werden, somit wäre Wohnraum vorhanden. Da könne man erstmal einziehen und müsste warten, bis wir ausziehen.


Das sehe ich anders, Grund der Eigenbedarfskündigung ist ja ein Zusammenlegen der Wohnungen, um mehr platz zu haben, die einzelne Wohnung wäre wesentlich kleiner als die jetzige mit 100m2.

Generell spricht aber nichts dagegen die Kündigung beim Fachanwalt überprüfen zu lassen, eventuell kann man so etwas Zeit gewinnen, um sich eine Alternativwohnung zu suchen

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Nona80):
Begründung, die Wohnung vom Sohn beträgt "nur" 100qm und auf Dauer wäre diese zu klein.
Würden sie die beiden Wohnungen zusammenlegen, wären es ca. 120qm, also nur 20qm mehr.
Die Nähe zu den Eltern wäre auch von Vorteil (Altersvorsorge, unsere Vermieter wohnen zwei Häuser weiter).
Und Nachwuchs ist in Planung beim Sohn.


Ich würde diese Kündigung auf jeden Fall von einem Fachanwalt prüfen lassen.

Der Sohn + Schwiegertochter haben bereits nicht beengten eigenen Wohnraum.
Ein Kind ist lediglich geplant.
Dass die Nähe zu den Eltern ein Vorteil sein kann, mag sein. Aber wann wäre die Nähe denn nötig?

Zum Nachlesen:
https://www.test.de/Eigenbedarf-Kuendigung-Was-Vermieter-duerfen-wie-Mieter-sich-wehren-koennen-5057103-0/

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von Nona80):
Wir sind hin-und hergerissen, kennt sich hier jemand aus mit Eigenbedarfskündigungen und lohnt es sich zum RA zu gehen?


Ich halte die Kündigung für grenzwertig und traue mir daher nicht zu, eine Prognose über den Ausgang eines Räumungsverfahrens abzugeben

Zitat (von Nona80):
die Wohnung vom Sohn beträgt "nur" 100qm und auf Dauer wäre diese zu klein.
Würden sie die beiden Wohnungen zusammenlegen, wären es ca. 120qm, also nur 20qm mehr.


Ist das alles oder wurde im Kündigungsschreiben ausgeführt, warum 100m² zu klein sind und warum das Problem mit dem Zusammenlegen der beiden Wohnungen gelöst werden könnte?

Außerdem ist zu prüfen, was sich denn am Bedarf des Sohnes der Vermieter seit Eurem Mietbeginn verändert hat. Wenn der gleiche Bedarf bereits vor 2 Jahren bestanden hat, dann könnte die Kündigung rechtsmissbräuchlich sein.

Zitat (von Nona80):
Die Nähe zu den Eltern wäre auch von Vorteil (Altersvorsorge, unsere Vermieter wohnen zwei Häuser weiter).


Ist denn irgendwie absehbar, dass die Eltern die Unterstützung der Kinder benötigen könnten?

Aber selbst, wenn die Eigenbedarfskündigung jetzt nicht ausreichend begründet ist, so kann man natürlich nicht ausschließen, dass der Vermieter eine neue Kündigung mit ausführlicherer Begründung verfasst und man nur einige Monate gewonnen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thiesi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von hh):
Außerdem ist zu prüfen, was sich denn am Bedarf des Sohnes der Vermieter seit Eurem Mietbeginn verändert hat. Wenn der gleiche Bedarf bereits vor 2 Jahren bestanden hat, dann könnte die Kündigung rechtsmissbräuchlich sein.


Würde sich nicht hier das praktische Problem der nahezu unmöglichen Beweisbarkeit ergeben, dass der Bedarf bereits vor zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages mit der TS bestanden hat?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Thiesi):
Würde sich nicht hier das praktische Problem der nahezu unmöglichen Beweisbarkeit ergeben

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(700 Beiträge, 91x hilfreich)

Hat man den das Thema "möglicher Eigenbedarf" bei Mietvertragsabschluss in irgendeiner Form besprochen? Zumindest in der Form das ein Eigenbedarf in der nächsten Zeit nicht ersichtlich sei, auch wenn dies schriftlich nicht festgehalten wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RomeoZwo
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Nona80):
für seinen Sohn plus Frau plus Kind.


Zitat (von Nona80):
Und Nachwuchs ist in Planung beim Sohn.


Heißt das, der Sohn hat schon 1 Kind und es kommt ein weiteres?

Wie viele Zimmer hätte die zusammengelegte Wohnung und wie viele hat die aktuelle des Sohns?
Werden es 2 Kinder und er will von einer 3 Zimmer in eine 4 Zimmer WHG wäre das durchaus ein Grund, unabhängig der Quadratmeter.
(Ebenso z.B. auch bei Argumentation mit vermehrt Home Office ein abgeschlossenes Arbeitszimmer zu haben)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von RomeoZwo):
Werden es 2 Kinder und er will von einer 3 Zimmer in eine 4 Zimmer WHG wäre das durchaus ein Grund, unabhängig der Quadratmeter.
(Ebenso z.B. auch bei Argumentation mit vermehrt Home Office ein abgeschlossenes Arbeitszimmer zu haben)


Das ist wohl richtig. Solche Gründe zählen aber nur dann, wenn sie auch im Kündigungsschreiben erwähnt wurden.

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