Kündigung Eigenbedarf , Haus steht nun zum Verkauf oder Miete

30. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Maja89
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Eigenbedarf , Haus steht nun zum Verkauf oder Miete

Hallo ihr lieben ,
Uns wurde unser Haus gekündigt , da von der Eigentümerin der Bruder einziehen wollte.
Nun haben wir entdeckt das besagtes Haus im Internet zum Verkauf und/oder Miete steht,
Jetzt sind wir aufgrund dessen Umgezogen und hatten erhebliche kosten und das alles in meiner Schwangerschaft.
Nun die Frage kann man nachträglich noch was tun ??
Liebe Grüße
Maja

Fragen zur Miete?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Maja89):
Nun die Frage kann man nachträglich noch was tun ??
Prinzipiell ja, nur wird es in der Regel schwierig, einen vorgetäuschten Eigenbedarf zu beweisen.

Um einen besseren Überblick zu bekommen, ein paar konkrete Fragen: Wann kam die Eigenbedarfskündigung und mit welcher Kündigungsfrist, wann seid ihr ausgezogen und ab wann stand das Haus zum Verkauf? Wurde ein Auflösungsvertrag geschlossen? Gibt es irgendwelche Informationen dazu, warum der Bruder dort einziehen wollte?

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#2
 Von 
Maja89
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Maja89):
Nun die Frage kann man nachträglich noch was tun ??
Prinzipiell ja, nur wird es in der Regel schwierig, einen vorgetäuschten Eigenbedarf zu beweisen.

Um einen besseren Überblick zu bekommen, ein paar konkrete Fragen: Wann kam die Eigenbedarfskündigung und mit welcher Kündigungsfrist, am 1.4.16 und mit 3 Monaten Frist
wann seid ihr ausgezogen und ab wann stand das Haus zum Verkauf?
Raus sind wir am 1.6 und das haus stand am dem 5.9 im Internet
Wurde ein Auflösungsvertrag geschlossen?
Nein wurde nicht gemacht nur unsere Anwälte waren bei der Übergabe dabei.
Gibt es irgendwelche Informationen dazu, warum der Bruder dort einziehen wollte?
Ja angeblich wegen der Nähe zu seiner Schwetser

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Ich verweise zunächst auf dieses, sehr aktuelles BGH Urteil: BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 44/16
Darin heisst es in den Urteilsgründen

Zitat:
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts oblag daher nicht dem Kläger (Anmerkung von mir: Ex-Mieter) der Nachweis, dass der angegebene Bedarf von vornherein nicht bestand. Denn in dem Fall, dass der Vermieter – wie hier der Beklagte – seiner sekundären Darlegungslast zum nachträglichen Wegfall des geltend gemachten Bedarfs nicht nachkommt, hat er die vom Mieter zur Grundlage seines Schadensersatzbegehrens gemachte Pflichtverletzung nicht ausreichend bestritten und ist diese somit als unstreitig zu behandeln.

Der Ex-Vermieter muss also hinreichend gut darlegen, warum der geltend gemachte Eigenbedarf weggefallen ist. Bei knapp 3 Monaten zwischen Angebot im Internet und dem Auszug wird er da schon ein bischen was zu begründen haben. Denn wenn der Eigenbedarf vor Auszug bereits weggefallen wäre, dann hätte er euch bereits zu dem Zeitpunkt informieren müssen.

Meiner Meinung nach gibt es hier durchaus Gründe, der Sache weiter nachzugehen. Ich sehe grundsätzlich mal zwei Varianten. Die eine wäre, den Ex-Vermieter nachweisbar und unter Fristsetzung aufzufordern mitzuteilen, warum und wann genau der Eigenbedarf weggefallen ist. Wenn er das tut, müsste man versuchen einzuschätzen, ob das belastbar ist oder ob die Gründe eher zweifelhaft sind. Danach könnte man entscheiden, ob man die Sache aufgibt oder einen Anwalt einschaltet.

Die zweite Variante wäre direkt der Gang zum Anwalt für Mietrecht. Das kostet natürlich Geld und wenn der Vermieter dann gute Gründe nennen kann, wäre das Geld futsch. Andererseits ist eine Durchsetzung eurer Ansprüche mit anwaltlicher Beratung wesentlich wahrscheinlicher als ohne. Er kann eine sinnvolle Strategie empfehlen und alleine die Tatsache, dass der andere anwaltlich vertreten wird, kann schon Wunder wirken und eine Verhandlungsbereitschaft der Gegenseite auslösen.

Wenn es finanziell möglich ist, würde ich daher direkt zum Anwalt raten und nicht erst selber versuchen, daran rumzudoktern.

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#4
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
... würde ich daher direkt zum Anwalt raten und nicht erst selber versuchen, daran rumzudoktern.


Auf dass der Anwalt rumdoktert...
Hier zeichnet sich das folgende mögliche und auch wahrscheinliche Szenario ab:
Mieter klagt auf Schadenersatz wegen angeblich vorgeschobenen Eigenbedarf. Vermieter trägt vor, dass der Bruder sich nach Ende des Mietverhältnisses entschieden hat, dass er doch nicht in die Wohnung einziehen will. Als Zeuge wird der Bruder benannt, der - so er nicht völlig verbloedet ist - genau dies aussagen wird. Zu den Gründen für die Änderung seiner Absichten wird sicher eine nette Geschichte zu erzählen sein.
Selbst wenn Kläger und Gericht die vorgetragenen Gründe für unsinnig halten, wird der Vermieter dafür nicht haftbar gemacht werden können.
Erfolgsaussichten des Mieters? Vermutlich nahe bei Null.

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Als Zeuge wird der Bruder benannt, der - so er nicht völlig verbloedet ist - genau dies aussagen wird. Zu den Gründen für die Änderung seiner Absichten wird sicher eine nette Geschichte zu erzählen sein.

Stimmt, der Bruder hat in der Zeit eine neue Freundin gefunden, und dafür spricht ja auch, das die Wohnung nicht sofort inseriert wurde, wer verzichtet denn auf Einnahmen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Punkt 1) So das nicht der Wahrheit entspricht, wäre das vom Bruder eine Falschaussage. Ich hoffe immernoch, dass niemand vor Gericht eine Falschaussage macht.
Punkt 2) Ich bin überrascht, für wie dämlich offenbar manche die Richter halten. Klar, wenn er eine gute Geschichte hat, dann geht das durch. Zumal wenn sich entsprechende Belege liefern lassen.

Der Bruder wird ja vermutlich schon einen Umzug geplant haben, seinen eigenen Mietvertrag gekündigt haben und dergleichen. Er wollte ja einziehen. Da gibt es ja Belege zu. Oder vielleicht wollte er vorher noch renovieren. Dann werden sich sicherlich die Belege zu den angedachten Renovierungsarbeiten finden lassen. Sollte sich keine Belege finden lassen, dann wird's jedoch langsam eng.

Zitat (von 0815Frager):
und dafür spricht ja auch, das die Wohnung nicht sofort inseriert wurde, wer verzichtet denn auf Einnahmen?
Aber sicher doch. Ein Haus ohne Mieter ist mehr wert als ein Haus mit Mieter. Da rentieren sich ein paar Monate Leerstand schnell.

Irgendwie kann ich nur den Kopf schütteln. Ich weiß nicht, ob der Eigenbedarf vorgetäuscht ist. Aber ich gehe mal davon aus, dass bei einem vorgetäuschten Eigenbedarf Vermieter wie Bruder wenig Interesse haben, das ganze bis zum Richter zu bringen. Dann sind wir nämlich bei Prozessbetrug und Falschaussage, wenn's blöd läuft. Von daher würde ich bei vorgetäuschtem Eigenbedarf damit rechnen, dass zumindest mal ein Vergleichsangebot kommt. Auch kein ganz so schlechtes Ziel für den Ex-Mieter.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Maja89
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch schon einmal , wir denken der Eigenbedarf war vorgetäuscht da in der freien zeit sehr viel am Haus gemacht wurde.
Wie Malerarbeiten , Sanierungen und einiges anderes.
Es ist einfach wie ein Schlag ins Gesicht nach über vier Jahren sowas mitzuerleben

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Maja89):
wir denken der Eigenbedarf war vorgetäuscht da in der freien zeit sehr viel am Haus gemacht wurde


Ich würde vor dem Anwalt mal einen Strohmann als Interessent hinschicken. Der kann ja mal harmlos schauen, was tatsächlich gemacht wurde und wie das mit dem Eigenbedarf aussieht.

So nach dem Motto "wie sieht es mit dem Eigenbedarf aus?" haben Sie Kinder, Eltern oder andere Verwandte, die eventuell einziehen würden?

Warum sind die Vormieter denn aus so einer schönen Wohnung ausgezogen?

Die Nachbarn fragen, ob sie den Bruder gesehen haben. Also Zeugen suchen.

Zitat (von cauchy):
So das nicht der Wahrheit entspricht, wäre das vom Bruder eine Falschaussage. Ich hoffe immernoch, dass niemand vor Gericht eine Falschaussage macht.


Du warst noch nicht oft vor Gericht?

Originalzitat meiner Anwälte: "Nirgends wird so viel gelogen, wie vor Gericht." da ging es um die Gegenseite, die ganz offensichtlich log (oder die Geschichte zu seinen Gunsten veränderte) und auch noch eidesstattliche Erklärungen von angeblichen Zeugen besorgt hat. Sogar der Richter hat die Aussagen nicht zugelassen.

Und das der Bruder als Zeuge aussagt, wird schon der Anwalt verhindern. Und der Anwalt kann sich hinterher immer noch herausreden, der lügt nämlich nicht, weil er in dem Falle seinen Mandanten dazu garnicht fragt, sondern sich einfach eine passende Geschichte ausdenkt ;-).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Oder vielleicht wollte er vorher noch renovieren. Dann werden sich sicherlich die Belege zu den angedachten Renovierungsarbeiten finden lassen.

Tja dann ist das wohl klar:
Zitat (von Maja89):
da in der freien zeit sehr viel am Haus gemacht wurde.
Wie Malerarbeiten , Sanierungen und einiges anderes.

Damit ist genau sogar der Nachweis erbracht, das es wohl Gedanken zum Einzug gab.
Zitat (von cauchy):
Ein Haus ohne Mieter ist mehr wert als ein Haus mit Mieter. Da rentieren sich ein paar Monate Leerstand schnell.

Ein Haus zu verkaufen, nun da renoviert man nicht davor.
Zumal es einfach immer noch ein Gerücht ist, das man vermietete Wohnungen und Häuser so schlecht verkaufen würde. Entmieten geht leicht, sofern man wirklich Eigenbedarf hat, und gerade eine junge Familie wo sich so ein Haus kauft, hat die besten Karten. Der Käufer verliert doch nichts, ab dem Zeitpunkt des Besitzüberganges erhält er sofort die Miete, und spricht danach die Kündigung aus.
Zitat (von cauchy):
Von daher würde ich bei vorgetäuschtem Eigenbedarf damit rechnen, dass zumindest mal ein Vergleichsangebot kommt.

Also Glaskugeln sind normal zur Zeit ausverkauft.
Der Bruder wollte wohl einziehen, deshalb die Renovierung, und der zeitliche Abstand. Eine neue Freundin zählt auch wohl für jeden nach mehr als die Nähe zur Schwester. Ja das kann sich alles innerhalb von 1 bis Monaten von der Kündigung ergeben.
Bei Verwandten als Kündigungsgrund tut man sich schwer den Nachweis zu erbringen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ein Haus ohne Mieter ist mehr wert als ein Haus mit Mieter.


Die Zeiten sind vorbei, seit dem das BGH klargestellt hat, dass Käufer wegen Eigenbedarf kündigen kann und es gibt zahlreiche Kapitalanleger, die einfach ihr Geld in Betongold anlegen wollen.

Außerdem würde tatsächlich ein Verkäufer mit einer umfangreichen Sanierung warten. Für einen Verkauf wird vielleicht mal das Haus kosmetisch aufbereitet.

Viele Käufer wollen ein Haus nach ihren eigenen Vorstellungungen umbauen. Und das kann man auch machen, während die Mieter noch drinwohnen. Energetische Moderisierung bringt auch noch höhere Miete. Spätestens dann überlegen sich viele auszuziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Und das der Bruder als Zeuge aussagt, wird schon der Anwalt verhindern.
Ich würde sogar annehmen, dass das Ganze nicht vor einem Richter endet. Entweder da kommt ein gute Geschichte daher oder ich würde ein Vergleichsangebot erwarten. Möglich, dass bei den Renovierungsarbeiten so große Schäden gefunden wurden, dass sich die Eigentümer deren Behebung nicht leisten konnten und daher verkaufen. Möglich ist viel. Ich behauptete nicht, dass da am Ende auf jeden Fall Geld rausspringt. Aber Anhaltspunkte für einen vorgetäuschten Eigenbedarf gibt es und dann macht es Sinn, das Ganze weiterzuverfolgen. Man kann ja auch erstmal wie oben geschrieben Auskunft verlangen und dann die Antwort oder Nicht-Antwort bewerten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Viele Käufer wollen ein Haus nach ihren eigenen Vorstellungungen umbauen.

Korrekt, aufgehübschte Häuser sind leicht zu erkennen, und auch richtig, schon aus eigener Sicht, man hatte sich lieber für ein unsaniertes Haus entschieden, um eben die eigenen Vorstellungen zu verwirklichen.
Und das war auch die Erfahrung beim Verkauf vom Elternhaus, lieber 400 tsd € ohne Geld rein zu stecken, denn alles was man als Verkäufer rein steckt, würde nur dem Käufer wohl nicht gefallen.
Zitat (von Ver):
Energetische Moderisierung bringt auch noch höhere Miete.

Richtig, es gibt genug Vermieter welche erst mal alles sanieren, und wenn es der Mieter mit der hohen Miete mitspielt erst nach 8 Jahren die Eigenbedarfskündigung ins Spiel bringen. Warum selbst bezahlen, wenn Töchterchen in ein paar Jahren in ein saniertes Haus einzieht, und man dabei noch die normale Miete erhält. Ist zwar nicht die feine Art, aber das soll es auch geben, so wie ich es erfahren habe.
Aus den Gründen ist nach dem bisher bekannten wohl eher keine Täuschung richtig erkennbar.
Zitat (von Maja89):
Nun haben wir entdeckt das besagtes Haus im Internet zum Verkauf

Wäre denn Kauf keine Option, gerade bei den niedrigen Zinsen, man kennt ja schon damit die Umgebung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Maja89
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir werden morgen einen Anwalt aufsuchen und alles darlegen und erzählen , zumal wir alle Briefe und nachweise haben und vor allem gesammelt haben und dann schauen was er uns sagt.
Ich werde hier auf jeden Fall berichten.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Maja89
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sooo also wir werden es auf dem Zevilrechtlichen Wege machen und auf schadensersatz gehen

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Viel Glück. Wäre nett wenn ihr ab und zu erzählt wie es läuft.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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