Kündigung Eigenbedarf - obwohl eine 1 Zimmerwohnung im selben Hause zur Verfügung steht ?

2. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
katzi74
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)
Kündigung Eigenbedarf - obwohl eine 1 Zimmerwohnung im selben Hause zur Verfügung steht ?

folgender fall:

eigenberdarfkündigung einer 110qm wohnung / bewohnt mit 2 erwachsenen und 3 kinder, davon ein baby 8 monate.

bedarf wird angemeldet für alleinstehende person (sohn) da dieser angeblich eine kündigung seiner wohnung erhalten hat.
mit so einer aktion wurde bereits gerechnet, da vermieter drohte den Mieter schon *irgendwie* raus zu bekommen.

dem vermieter gehören im haus jedoch noch weitere räume, davon wurden von den mietern 1 zimmer mit seperatem badezimmer angemietet. die dazugehörige küche wurde nicht mitgemietet.

nun die frage. kann man eine 100qm wohnung wegen eigenbedarf kündigen, obwohl eine 1 zimmerwohnung im selben hause zur verfügung steht ? bzw. ebenfalls das gemietete zimmer und badezimmer per eigenbedrf gekündigt werden könnte. ??
somit hätte der sohn doch eine wohnung mit küche,badezimmer und schlaf/wohnraum.

danke für euren rat

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hier mal ein Link zum Thema Eigenbedarfskündigung:

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka1-2-05.htm

Evtl. ist die Größe der Wohnung für eine Person überzogen. Aber dazu solltet Ihr einen Rechtsanwalt befragen.

Auf jeden Fall würde ich Widerspruch gegen die Kündigung einlegen. Als Argument würde ich die anderen Räume nehmen und ihm den 1 gemieteten Raum und das Badezimmer anbieten (sprich ihr verzichtet auf diesen 1 Raum und das Badezimmer, so dass der Sohn eine 1 Zimmerwohnung zur Verfügung hätte).

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1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
katzi74
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

wir glauben eher an eine vorgetäuschte eigenbedarfs kündigung. da es im vorfeld streit, vor allem wegen der nebenkosten abrechnung gab. es wurde die einsicht in die belege verweigert und wir haben nach unberechtigten zutritt die schlösser ausgetauscht.
nur wissen wir nicht wie wir dies nachweisen sollen.
muss uns der vermieter die angebliche kündigung der wohnung des sohnes denn nicht vorlegen bzw. beweisen ?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Eine Eigenbedarfskündigung sollte so sorgfältig und so genau wie möglich begründet werden, damit es für den betroffenen Mieter möglich ist den Kündigungsgrund nachzuvollziehen. Beweise vorlegen müsste der Vermieter wahrscheinlich dann, wenn das vor Gericht landet, aber nicht vorher.
Bewohnt der Sohn grade schon eine relativ grosse Wohnung, ist der Eigenbedarf nicht überzogen. Es obliegt auch grundsätzlich nicht einem Richter zu beurteilen, ob ein Wohnbedarf überzogen ist oder nicht. So jedenfalls mal ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
katzi74
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo,

na vor gericht wird es wohl oder übel landen, da wir in den drei monaten nie im leben eine wohnung finden werden.
anwalt haben wir schon gefragt, er meinte das wir einen sozialwiederspruch einlegen können, (war aber nur kurz telefonisch) was auch immer das genau bedeutet (ja ich geh googeln)
denn weder können wir einen höheren mietzins als hier bezahlen noch können wir mit 3 kindern in eine 3 zimmer wohnung ziehen. oder ist das dahingehend egal ??
ferner haben wir keinerlei rücklagen für eine erneute mietkaution, wir wohnen hier ja erst seit zwei jahren und hab viel geld in die wohnung investiert.

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