Kündigung Eigenbedarf so einfach?

16. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb563541-66
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Eigenbedarf so einfach?

Wir sind sehr sehr verzweifelt...
Wir sind umgezogen und haben 2 Monate später die Kündigung von unserer Vermieterin bekommen wegen Eigenbedarf.. bis zum 31.12. sollen wir nun ausziehen.
Bei uns ist der Wohnungsmarkt sehr sehr angespannt, wir haben uns bis jetzt bei etwa 40 Wohnungen beworben aber noch keine Zusage. Mein Mann war grad bei einer Besichtigung, wo es 250 Bewerber gibt.
Unsere Vermieterin ist aber der Meinung es wäre kein Problem eine Neue Wohnung zu finden und falls wir nicht ausziehen bekommen wir einen Räumungsklage von ihr sagte sie uns heute.
Wir haben einen kleinen Sohn und sind im Moment finanziell durch Kurzarbeit auch nicht sehr gut gestellt und mit den Nerven daher echt am Ende....
Wir sind mit der Sache schon beim Anwalt aber der meint vor Gericht hätten wir keine Chance und wir brauchen eine neue Wohnung...
Können wir noch irgendwas machen? Wir haben Angst auf der Straße zu stehen

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18 Antworten
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#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Erst mal prüfen lassen, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von fb563541-66):
Wir sind umgezogen und haben 2 Monate später die Kündigung von unserer Vermieterin bekommen wegen Eigenbedarf.

Da gibt es doch bestimmt eine Vorgeschichte mit der man sich beim Vermieter unbeliebt gemacht hat?

Wann genau wurde denn der Vertrag geschlossen? Denn je kürzer der Abstand ist, desto kritischer wird das vom Gericht betrachtet.



Zitat (von Solan196):
Erst mal prüfen lassen, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist.

Richtig. Am besten mal die Kündigung im Wortlaut hier reinschreiben.



Zitat (von fb563541-66):
Wir sind mit der Sache schon beim Anwalt aber der meint vor Gericht hätten wir keine Chance und wir brauchen eine neue Wohnung...

War das en Fachanwalt für Mietrecht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
fb563541-66
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Was soll es denn da für eine Vorgeschichte geben? Der Vater von meinem Mann kennt die Vermieterin, daher haben wir die Wohnung bekommen.
Unser Mietvertrag beginnt ab Mai 2020. Im Juli stand sie dann vor unserer Tür und hat gesagt wir müssen ausziehen.
Sie wollte dann dass wir einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wo drin steht dass wir am 31.12. ausziehen. Haben wir aber nicht gemacht, daher kam im August dann die schriftliche Kündigung.
Der Anwalt meint die Kündigung wäre in Ordnung so, oder entscheidet sowas erst ein Richter?
Jedenfalls hat sie reingeschrieben dass sie selbst in die Wohnung ziehen möchte. In ihre Eigentumswohnung soll nämlich ihre Tochter mit Mann und Kind einziehen da die jetzige Wohnung zu klein ist und der Mann nun einen neuen Job in der Nähe gefunden hat.
Die Vermieterin sagt sie wusste es vorher nicht als wir eingezogen sind. Wir glauben das natürlich nicht aber wie sollen wir das auch beweisen?
Kann man uns denn einfach rausschmeißen obwohl wir noch keine Wohnung haben?
Der Anwalt ist Fachanwalt für Mietrecht, wobei ich eigentlich dachte als Anwalt setzt man sich auch etwas mehr ein..

-- Editiert von fb563541-66 am 16.11.2020 21:45

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von fb563541-66):
entscheidet sowas erst ein Richter?

Am Ende wird so was notfalls von einem Gericht entschieden.



Zitat (von fb563541-66):
Wir glauben das natürlich nicht aber wie sollen wir das auch beweisen?

Die Beweislast liegt hier beim Vermieter.

Aber wenn der Schwiegersohn tatsächlich erst nach dem Abschluss des Mietvertrages die Arbeit gefunden hat, dürfte das schon problematisch werden, dagegen anzugehen.


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#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Nach zwei Monaten braucht die Tochter nun eine größere Wohnung? Find ich jetzt etwas fragwürdig.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Nach zwei Monaten braucht die Tochter nun eine größere Wohnung?

Nö, die war wohl schon immer zu klein - aber jetzt hat der Schwiegersohn die Arbeit in der Nähe der Wohnung gefunden.

Wobei man da auch noch prüfen müsste wo der jetzige Wohnort ist - wenn das nur 500-1000 m sind, dürftes das vor Gericht eng werden für die Vermieter ...


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#7
 Von 
fb563541-66
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Nach zwei Monaten braucht die Tochter nun eine größere Wohnung? Find ich jetzt etwas fragwürdig.


Ja sie war schon schwanger als wir den Mietvertrag unterschrieben haben und hat das Kind jetzt bekommen. Sie wohnt in einer kleinen Wohnung. Als wir dann eingezogen sind ist ihr wohl eingefallen dass sie eine größere Wohnung braucht..
Als ihr Mann dann noch einen neuen Job in der Nähe (also 30 km entfernt) gefunden hat wurden wir gekündigt.
Unsere Vermieterin meinte heute dann noch er hätte den Job heimlich gesucht ohne dass sie oder ihre Tochter davon wussten... wir finden das sehr sehr seltsam aber können das wie gesagt natürlich nicht beweisen. Wie denn auch, sie können ja erzählen wie es am Besten passt

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#8
 Von 
fb563541-66
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wobei man da auch noch prüfen müsste wo der jetzige Wohnort ist - wenn das nur 500-1000 m sind, dürftes das vor Gericht eng werden für die Vermieter ...

Ich weiß leider nicht wo der jetzige Wohnort ist..

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#9
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Du redest aber viel mit deiner Vermieterin. Wohnt die bei dir im Haus? Evtl. 2 Familienhaus und die Vermieterin wohnt auch da?

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#10
 Von 
fb563541-66
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein aber ihre Stieftochter wohnt hier mit im Haus.
Leider muss man ja mit der Vermieterin reden um irgendwie noch etwas Zeit zu bekommen bis man eine neue Wohnung gefunden hat und sie ist halt oft im Haus. Der Anwalt meint wir sollen uns auf jeden Fall gut mit ihr stellen. Anscheinend bringt es aber nichts wenn sie die Räumungsklage einreichen will. Sie meint anscheinend wir suchen nicht gut genug.
Als sie uns die Kündigung mitgeteilt hat meinte sie auch wir können ja jetzt direkt anfangen zu suchen.

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#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Na ja, sie muss ja erst mal abwarten, ob ihr auszieht bis Ende Dezember und dann kann sie die Klage einreichen Und so ein Räumungsverfahren ist auch nicht schwuppdiwupp erledigt, das kann sich hinziehen.

Bei der Sache selber bin ich mir nicht so sicher, ob die Kündigung greift oder nicht, wäre mir aber zu hohes Risiko. Ich würde ganz in Ruhe weiter suchen und vor dem Neuen Jahr sowieso nicht umziehen.

Ich würde mir ne zweite Meinung holen, und damit es nicht so teuer wird, einen Mieterverein mal fragen.

Optional einen Aufhebungsvertrag zu einem späteren Zeitpunkt anbieten.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von fb563541-66):
Als sie uns die Kündigung mitgeteilt hat meinte sie auch wir können ja jetzt direkt anfangen zu suchen.

Ja, das entbehrt nicht einer gewissen Logik ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb563541-66
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb563541-66):
Als sie uns die Kündigung mitgeteilt hat meinte sie auch wir können ja jetzt direkt anfangen zu suchen.

Ja, das entbehrt nicht einer gewissen Logik ...


Ja das ist klar dass wir suchen sollen..
aber an diesem Abend hätte ich bestimmt nicht angefangen nach Wohnungen zu suchen nachdem ich nach der Nachricht zusammen gebrochen bin und ich muss auch um meinen kleinen Sohn kümmern musste.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Fakt ist doch, dass ein Anwalt involviert ist. Und eine Eigenbedarfskündigung zu überprüfen, dass ist doch nun wirklich einfachster Level für einen Anwalt. Warum da jetzt noch für teures Geld eine zweite Meinung eingeholt werden soll, das erschließt sich mir nicht. Gerade, wenn Geld knapp ist.

Wenn Ihr bis einschließlich Dez. keine neue Wohnung findet, dann würde ich das der Vermieterin mitteilen, über den Anwalt, nachweisen, dass Ihr Euch bemüht. Es bleibt dann abzuwarten, ob die Vermieterin die Räumungsklage anstrengt oder aber abwartet. Denn auch eine Räumungsklage birgt ja immer ein Kostenrisiko.

Und ganz ehrlich, für mich ist nachvollziehbar, dass der Schwiegersohn nicht jedem erzählt hat, dass er sich wo auch immer beworben hat. Denn, wenn es nicht klappt, die Häme anderer, das Eingestehen des Scheiterns, das muss ja nun nicht wirklich jeder wissen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

ALso,
für mich klingt der Grund für den Eigenbedarf unglücklich, aber auch nachvollziehbar. Es könnte durchaus sein, dass ein Gericht diesen schnellen wieder Auszug als unzumutbar betrachtet, aber auch eine Zustimmung zu der Kündigung wäre nicht undenkbar.

Ich würde hier auch mich mit der Vermieterin gut stellen, sie evtl. mit einbinden in die Wohnungssuche (z.B. dass Sie Euch was schreibt in die Richtung "Was für gute Mieter, kann ich nur empfehlen, bedaure dass ich hier kurzfristig Eigenbedarf anmelden muss" usw...

Ihr könntet der Vermieterin ja eine Übersicht erstellen, wo ihr Euch überall beworben habt.
Das könnte dazu führen, dass Ihr ein paar Monate länger herausschlagen könnt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Ich weiß leider nicht wo der jetzige Wohnort ist..


Warum weißt Du das nicht? Das muss doch im Kündigungsschreiben gestanden haben.
Wenn es nicht im Kündigungsschreiben stand, dann halte ich die Kündigung für sehr grenzwertig.

Wenn Ihr keine neue Wohnung bis zum 31.12. gefunden habt, dann würde ich rechtzeitig, d.h. spätestens bis zum 30.11. Widerspruch nach § 574 BGB wegen Härtefall einlegen. Die Bemühungen zum Suchen der neuen Wohnung solltet Ihr dabei genau dokumentieren.

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#17
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Warum da jetzt noch für teures Geld eine zweite Meinung eingeholt werden soll, das erschließt sich mir nicht.


Ein MIeterverein ist nicht so teuer, und mal ehrlich A verklagt B, beide haben einen Anwalt, warum meinst du, dass der Anwalt des Unterlegenen das Mandat angenommen hat? Manchmal ist man eben anderer Meinung und gerade bei dieser Konstellation bin ich nicht der Meinung, dass es so glasklar und eindeutig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und eine Eigenbedarfskündigung zu überprüfen, dass ist doch nun wirklich einfachster Level für einen Anwalt.

Sollte man meinen - scheint bei dem Anwalt aber nicht so zu sein, deshalb ja auch meine Rückfrage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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