Kündigung Eigenbedarf und Eigentum

6. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
froonk123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Eigenbedarf und Eigentum

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. einer Kündigung auf Eigenbedarf.
Ich habe ein Haus gekauft, dieses ist zur Zeit vermietet. Es liegen nach Aussage des ehemaligen Vermieters keinerlei Härtefälle vor (Alter, Krankheit, soziale Verwurzelung, usw). Letztlich kann man sich aber nie sicher sein, was da auf den Tisch geworfen wird, um den Auszug zu verzögern.

Nun hatte ich noch einmal ein Gespräch mit dem ehemaligen Vermieter, wo noch herauskam, dass die derzeitigen Mieter (kommen ursprünglich aus Tschechien und sind aufgrund der besseren Chancen nach Deutschland gekommen), in Tschechien wohl ein eigenes Haus besitzen.
Dieses wollen sie aber nicht mehr bewohnen, da der Standort des Hauses wohl eine sehr schlechte Wohngegend sei.

Meine Frage: Sollten sich die Mieter gegen die Kündigung auf Eigenbedarf wehren (was ich verhindern möchte indem ich mich an der Wohnungssuche beteiligen würde, den Umzug zahlen würde - sofern gewünscht) , wie würde es sich mit dem Sachstand verhalten, dass die Mieter ein eigenes Haus besitzen im Ausland?

Vielen Dank!

Liebe Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6285 Beiträge, 2290x hilfreich)

Andererweitigen Besitz sehe ich hier nicht Hindernis für etwaige Widerspruchsgründe.
Für die Wahl des Wohnortes des MIeters dürfte die Nähe zum Arbeitsplatz eher von Bedeutung sein.

Genauso könnte der Mieter einwenden, der Vermiter hätte auch ein Haus mit freiem Wohnraum kaufen können.

-- Editiert von User am 6. April 2023 08:51

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 258x hilfreich)

Zitat (von froonk123):
wie würde es sich mit dem Sachstand verhalten, dass die Mieter ein eigenes Haus besitzen im Ausland?
Das vorhandene Vermögen des Mieters (egal in welcher Form) bleibt in Bezug auf seinen Schutz vor Eigenbedarfskündigung außer Betracht.
Andernfalls könnte ein Vermieter eine Eigenbedarfskündigung begründen mit "Dieser Mieter hat wirklich genug Geld, der kann wohl sehr locker Wohneigentum erwerben".

Vorliegend wird der Erfolg einer Eigenbedarfskündigung primär davon abhängen ob Härtefall JA/NEIN und ob die vom Vermieter vorgebrachten Gründe im Sinne des einschlägigen BGH-Urteils als "vernünftig und nachvollziehbar" angesehen werden.

Zitat (von froonk123):
indem ich mich an der Wohnungssuche beteiligen würde, den Umzug zahlen würde
Da offensichtlich der konziliante Ansatz bevorzugt wird, sollte man nicht die Eigenbedarfskündigung hin knallen, sondern ein Angebot für einen Mietaufhebungsvertrag (mit Abstandszahlung) machen.

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#3
 Von 
froonk123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke für die Antworten.

Zumindest wären Sie dann in der Lager die Prozesskosten zu erstatten :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116286 Beiträge, 39238x hilfreich)

Zitat (von froonk123):
wie würde es sich mit dem Sachstand verhalten, dass die Mieter ein eigenes Haus besitzen im Ausland?

Um mal zu visualisieren, wie beindruckend solche Argumente wirken




Ich rate bei Eigenbedarf immer, das der Vermieter sich so früh wie möglich an einen Fachanwalt wendet, da Gesetzgeber und insbesondere die Rechtsprechung da viele Gruben gegraben haben in die man fallen kann ...


Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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