Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. einer Kündigung auf Eigenbedarf.
Ich habe ein Haus gekauft, dieses ist zur Zeit vermietet. Es liegen nach Aussage des ehemaligen Vermieters keinerlei Härtefälle vor (Alter, Krankheit, soziale Verwurzelung, usw). Letztlich kann man sich aber nie sicher sein, was da auf den Tisch geworfen wird, um den Auszug zu verzögern.
Nun hatte ich noch einmal ein Gespräch mit dem ehemaligen Vermieter, wo noch herauskam, dass die derzeitigen Mieter (kommen ursprünglich aus Tschechien und sind aufgrund der besseren Chancen nach Deutschland gekommen), in Tschechien wohl ein eigenes Haus besitzen.
Dieses wollen sie aber nicht mehr bewohnen, da der Standort des Hauses wohl eine sehr schlechte Wohngegend sei.
Meine Frage: Sollten sich die Mieter gegen die Kündigung auf Eigenbedarf wehren (was ich verhindern möchte indem ich mich an der Wohnungssuche beteiligen würde, den Umzug zahlen würde - sofern gewünscht) , wie würde es sich mit dem Sachstand verhalten, dass die Mieter ein eigenes Haus besitzen im Ausland?
Vielen Dank!
Liebe Grüße
Kündigung Eigenbedarf und Eigentum
6. April 2023
Thema abonnieren
Frage vom 6. April 2023 | 08:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Eigenbedarf und Eigentum
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 6. April 2023 | 08:49
Von
Status: Senior-Partner (6285 Beiträge, 2290x hilfreich)
Andererweitigen Besitz sehe ich hier nicht Hindernis für etwaige Widerspruchsgründe.
Für die Wahl des Wohnortes des MIeters dürfte die Nähe zum Arbeitsplatz eher von Bedeutung sein.
Genauso könnte der Mieter einwenden, der Vermiter hätte auch ein Haus mit freiem Wohnraum kaufen können.
-- Editiert von User am 6. April 2023 08:51
#2
Antwort vom 6. April 2023 | 09:18
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 258x hilfreich)
Das vorhandene Vermögen des Mieters (egal in welcher Form) bleibt in Bezug auf seinen Schutz vor Eigenbedarfskündigung außer Betracht.Zitatwie würde es sich mit dem Sachstand verhalten, dass die Mieter ein eigenes Haus besitzen im Ausland? :
Andernfalls könnte ein Vermieter eine Eigenbedarfskündigung begründen mit "Dieser Mieter hat wirklich genug Geld, der kann wohl sehr locker Wohneigentum erwerben".
Vorliegend wird der Erfolg einer Eigenbedarfskündigung primär davon abhängen ob Härtefall JA/NEIN und ob die vom Vermieter vorgebrachten Gründe im Sinne des einschlägigen BGH-Urteils als "vernünftig und nachvollziehbar" angesehen werden.
Da offensichtlich der konziliante Ansatz bevorzugt wird, sollte man nicht die Eigenbedarfskündigung hin knallen, sondern ein Angebot für einen Mietaufhebungsvertrag (mit Abstandszahlung) machen.Zitatindem ich mich an der Wohnungssuche beteiligen würde, den Umzug zahlen würde :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. April 2023 | 10:05
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok, danke für die Antworten.
Zumindest wären Sie dann in der Lager die Prozesskosten zu erstatten
#4
Antwort vom 7. April 2023 | 00:32
Von
Status: Unbeschreiblich (116286 Beiträge, 39238x hilfreich)
Zitatwie würde es sich mit dem Sachstand verhalten, dass die Mieter ein eigenes Haus besitzen im Ausland? :
Um mal zu visualisieren, wie beindruckend solche Argumente wirken

Ich rate bei Eigenbedarf immer, das der Vermieter sich so früh wie möglich an einen Fachanwalt wendet, da Gesetzgeber und insbesondere die Rechtsprechung da viele Gruben gegraben haben in die man fallen kann ...
Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.926
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
27 Antworten
-
9 Antworten
-
12 Antworten
-
15 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
25 Antworten