Kündigung Eigenbedarf weitere Wohnung

29. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
go598425-67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Eigenbedarf weitere Wohnung

Hallo,
ich wohne im Mehrparteienhaus meiner Eltern zusammen mit Frau & Kind in einer 60qm Wohnung.
Da uns der Platz aufgrund Homeoffice, Kind etc zu wenig wird, wollen wir noch eine weitere Wohnung im Haus dazunehmen. Diese hat ca. 35qm und soll mein Büro + Spielzimmer für den Nachwuchs darstellen und perspektivisch die erste eigene Wohnung vom Nachwuchs werden.
Der aktuelle Mieter dieser Wohnung ist 6 Monate im Jahr im Ausland. Ist der Kündigungsgrund Eigenbedarf zulässig in diesem Fall?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5604 Beiträge, 692x hilfreich)

Da die Zusammenlegung von zwei Wohnunge aus wirtschaftlichen Gründen zulässig ist, würde ich bei eurer Konstellation auch davon ausgehen, dass ihr kündigen könntet. Allerdigs würde ich die Formulierung einem Anwalt überlassen um allen Eventualitäten vorzubeugen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10257 Beiträge, 4566x hilfreich)

Zitat (von go598425-67):
Ist der Kündigungsgrund Eigenbedarf zulässig in diesem Fall?
Nein und ja. Eigenbedarf nennt man typischerweise Kündigungen auf Basis von § 573 (2) 2. BGB. Darin geht es aber explizit um Bedarf an Wohnraum und nicht wie hier an Bürofläche.

Das bedeutet nicht, dass eine Kündigung gänzlich ausgeschlossen ist. Aber wenn wie hier zumindest teilweise eine Nutzung als Büro geplant ist, ist das eine Mischung aus einer Eigenbedarfs- und Verwertungskündigung. Je nachdem was überwiegt, wird die Kündigung umso schwieriger zu begründen. Perspektivische Kündigungen sind dann sicherlich noch komplizierter.

Von daher: Wenn Kündigung, dann einen Anwalt beauftragen. Das bedeutet aber nicht, dass der Anwalt in der Lage sein wird, das gewünschte zu erreichen. Alternativ besteht natürlich immer die Möglichkeit einer Einigung mit dem Mieter.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.494 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen