Hallo
Wir haben uns über eine Privatperson ein Ferienhaus für 3 Wochen Urlaub gemietet (September-Oktober). Nun ist es uns aus verschiedenen Gründen nicht möglich diesen Urlaub anzutreten.
Der Mietvertrag enthällt folgende Klausel:
Da dem Mieter wie auch dem Vermieter kein Rücktrittsrecht eingeräumt werden kann (wie telefonisch begründet) empfehlen wir dem Mieter unbedingt eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Ist dieses wegbedungene Rücktrittsrecht überhaupt rechtens. Kann uns bitte jemand eine Info durchgeben wie wir am besten reagieren könnten. Wenn möglich mit Angabe der vorhandenen Gesetze.
Vielen Dank an alle Helfenden.
Kündigung Ferienhaus
26. März 2004
Thema abonnieren
Frage vom 26. März 2004 | 21:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Ferienhaus
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. März 2004 | 12:33
Von
Status: Lehrling (1576 Beiträge, 173x hilfreich)
Pacta servanda sunt !
Zeitmietverträge sind unkündbar - auch wenn es sich "nur"
um das Ferienhaus handelt . wenn Ihnen der Vermieter nicht entgegen kommt , sieht es schlecht aus ...
Was in diesem Zusammenhang bei einer Anmietung von "privat"
der Hinweis auf eine Reiserücktrittsversicherung bewirken soll , läßt mich etwas rätsel - zahlen die überhaupt bei einer selbst organisierten "Otto-Normal-Verbraucher"
Reise ?
Eine Möglichkeit , die Ihnen bleibt , ist einen >i>"Käufer"
für Ihr Wohnrecht zu finden - also einen Ersatzmieter.
Und jetzt?
Schon
268.148
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
18 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten