Kündigung Ferienhaus

26. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
wädi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Ferienhaus

Hallo

Wir haben uns über eine Privatperson ein Ferienhaus für 3 Wochen Urlaub gemietet (September-Oktober). Nun ist es uns aus verschiedenen Gründen nicht möglich diesen Urlaub anzutreten.

Der Mietvertrag enthällt folgende Klausel:

Da dem Mieter wie auch dem Vermieter kein Rücktrittsrecht eingeräumt werden kann (wie telefonisch begründet) empfehlen wir dem Mieter unbedingt eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Ist dieses wegbedungene Rücktrittsrecht überhaupt rechtens. Kann uns bitte jemand eine Info durchgeben wie wir am besten reagieren könnten. Wenn möglich mit Angabe der vorhandenen Gesetze.

Vielen Dank an alle Helfenden.





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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Pacta servanda sunt !

Zeitmietverträge sind unkündbar - auch wenn es sich "nur" um das Ferienhaus handelt . wenn Ihnen der Vermieter nicht entgegen kommt , sieht es schlecht aus ...

Was in diesem Zusammenhang bei einer Anmietung von "privat" der Hinweis auf eine Reiserücktrittsversicherung bewirken soll , läßt mich etwas rätsel - zahlen die überhaupt bei einer selbst organisierten "Otto-Normal-Verbraucher" Reise ?

Eine Möglichkeit , die Ihnen bleibt , ist einen >i>"Käufer" für Ihr Wohnrecht zu finden - also einen Ersatzmieter.

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