Kündigung - Fristen

28. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
suchenachrecht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung - Fristen

Liebes Forum,

folgender Sachverhalt für eine Frage:
Wir haben aufgrund diverser Mängel (Warmwasser funktioniert nur eingeschränkt, Heizung ebenfalls, diverse weitere Mängel) unsere Miete angekündigt um 18 % gekürzt. Seit einem Jahre gibt es Streß. Wir haben dem Vermieter diverse Schriftsätze mit detaillierter Erklärung der Mängel zukommen lassen. Vor einem halben ließ er uns via Anwalt wissen, daß wir doch ausziehen sollen. Jetzt wurde uns gekündigt, da der Rückstand mehr als 4 Monatsmieten beträgt. Wir hatten daraufhin angeboten, den Rückstand sofort auszugleichen, wenn per Anwalt eine Erledigung der Mängel bis 9/06 zugesichert wird. Akut haben wir nun die Lösung und eine neue Wohnung, die wir beziehen wollen. Nun die Frage: Müssen 3 Monate Frist zur Kündigung eingehalten werden ? Eine Nachmieterklausel gibt es nicht, wenngleich wir 3 potentielle Mieter stellen werden, da wir auch einen Abstand für Einbauten möchten.
Ich danke für eine Antwort !

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Grundsätzlich müssen drei Monate Frist zur Kündigung eingehalten werden (Zugang der Kündigung bis 03.06., Wirksamkeit zum 31.08.).

Aber: das hängt davon ab, was genau der Vermieter oder sein Anwalt tatsächlich hinsichtlich Beendigung des Mietverhältnisses angeboten haben. Hier könnte ein Einverständnis zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung vorliegen.

Ansonsten ist es immer möglich, sich auf einen Aufhebungsvertrag zu einem beliebigen Zeitpunkt zu einigen, wobei auch alle Randbedingungen verbindlich geklärt werden könnten (ausstehende NK-Forderungen, Rückzahlung der Kaution und ggf. Nachmieterstellung). Das liegt ja auch nahe, wenn man sich sowieso gegenseitig nicht mehr 'riechen' kann...

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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