Hallo zusammen.
Ich habe vor ca. 3 1/2 Jahren vom Eigentümer eines 3 Familienhauses mit Mietvertrag eine Garage gemietet (Mietvertrag für eine Garage mit dreimonatiger Kündigungsfrist liegt vor). Diese Garage gehört zu einer dieser 3 Mietwohnungen, die seinerzeit aber nicht an den damaligen Mieter vermietet war. Vor ca. einem Jahr hat ein Mieterwechsel stattgefunden, diese Wohnung wurde vermietet, aber ohne die ursprünglich zu dieser Wohnung gehörende Garage. Jetzt wurde mir aber diese Garage vom Vermieter gekündigt, da die jetzige Mieterin der Wohnung Anspruch auf diese Garage angemeldet hat.
Meine Frage wäre hierbei:
Darf denn der Vermieter mir jetzt die Garage überhaupt kündigen, da die Wohnung ohne Anspruch auf die Garage vermietet wurde?
Besten Dank für einen Hinweis und Grüße
Michael
Kündigung Garage - wenn Wohnung ohne Anspruch auf die Garage vermietet?
2. Januar 2009
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Frage vom 2. Januar 2009 | 19:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Garage - wenn Wohnung ohne Anspruch auf die Garage vermietet?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2009 | 19:52
Von
Status: Praktikant (501 Beiträge, 134x hilfreich)
Anders als bei Wohnraum existiert kein gesetzlicher Kündigungsschutz für eigenständig vermietete Garagen. Ein Kündigungsgrund braucht nicht genannt zu werden, lediglich die vertragliche Frist ist einzuhalten.
#2
Antwort vom 2. Januar 2009 | 19:55
Von
Status: Bachelor (3218 Beiträge, 1002x hilfreich)
ja, denn eine Garage ist kein Wohnraum und daher gelten hier keine strengen Kündigungsrichtlinien
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#3
Antwort vom 2. Januar 2009 | 21:22
Von
Status: Lehrling (1164 Beiträge, 365x hilfreich)
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