Kündigung Gewerbemietvertrag wegen gescheitertem Existenzgründung Arbeitsamt

8. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Franzl0202
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Gewerbemietvertrag wegen gescheitertem Existenzgründung Arbeitsamt

Hallo,
habe ein grosses Problem mit meinem GEWERBEMIETVERTRAG (wie ich jetzt weiß greift da das Mietrecht nur teilweise sondern mehr das Vertragsrecht). Ich habe versucht mich aus der Arbeitslosigkeit mit Hilfe des Überbrückungsgeldes des Arbeitsamtes als heilpraktiker selbständig zu machen. Da ich dafür einen Raum brauche habe ich einen Gewerberaum angemietet per Formularmietvetrag. Vereinbart wurden vorne eine unbefristete Laufzeit und hinten (weil ich Angst hatte dass ich bald mit Mieterhöhungen oder Kündigungen gepeinigt werde) handschriftlich eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren.
Jetzt lese ich überall das diese handschriftliche Vereinbarung so hart wie Beton ist! Hat jemand irgendwelche Ideen oder Infos wie ich den Vetrag doch noch ordentlich oder außerordentlich kündigen kann. Ich würde ja sogar die gesetzliche Kündigungsfrist (mindestens 6 Monate) einhalten wollen und nach Nachmietern suchen. Aber selbst dass ist scheinbar nicht genug. Kann es sein, dass in einer Notlage das Problem einzig beim Mieter liegt. Tatsache ist jedenfalls, dass ich demnächst wieder arbeitslos bin und allenfalls noch ALG II bekomme. Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein?
Herzlichen Dank für gute Antworten.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Die Miete -plus reichend NK- bis Vertragsende auf einmal im Voraus bezahlen mit Behaltungsrecht (falls eine Nachmieter vor Vertragsende den Vertrag übernehmt).

-- Editiert von Audio am 08.03.2005 12:18:07

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#2
 Von 
Franzl0202
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Audio!
Vielen Dank für Deine Antwort. Leider verstehe ich Sie nicht. Meinst DU ich soll 20 Monatesmieten im voraus bezahlen PLUS Nebenkosten und darauf warten das der Vermieter einen Nachmieter findet? Da wird er sich genüßlich zurücklehnen und nach Teneriffa fahren. Falls ich einfach zu blöd bin zu verstehen würde ich mich über weitere Aufklärung SEHR freuen.

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#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

an der Individualabrede ist wohl nicht zu rütteln, der Vermieter kann die Erfüllung des Vertrags verlangen. Ob Ihre wirtschaftliche Situation das erlaubt, spielt keine Rolle.

Im Grunde bleibt Ihnen nur eine envernehmliche Lösung durch Stellung eines Nachmieters. Der Vermieter sollte daran ein eigenes Interesse haben, weil er den Ausfall seiner Forderung befürchten muss, sobald Sie Insolvenz anmelden.

MfG Gruwo

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#4
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Hallo Franz

Du hat es rechtig verstanden :)

Falls Du kein Nachmieter hab und keine Grunde fristlos zu kündigen bleibt nur die Miete bis Vertragsende monatlich zu zahlen oder auf einmal im Voraus um die Vertrag vorzeitig zu beenden - durch Schlüsselsübergabe- um Alg II zu beantragen.

Überprüf Deine Vertrag ob alles "Perfekt" ist.
Es gibt viele Ausgänge um fristlos zu kündigen wie z.B. Flächeabweichung mit 10% oder mehr, Nebenkostenabrechnung mehr als 147% als vereinbart...etc googel einfach und such Dir was:) aber erst frag einen Anwalt.

Viel Erfolg



-- Editiert von Audio am 09.03.2005 20:52:49

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#5
 Von 
Franzl0202
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
der Rechtsstaat ist ganz schön spannend und mein Vermieter 85 Jahre alt, halbseitig gelähmt, hat Alzheimer und ist zu allem Überfluß rechthaberisch und aggressiv.
So ist auch der Vertrag zustande gekommen. Ich habe darüber noch einmal genau nachgedacht. Es ist zwar ein Formularmietvertrag mit dem besagten handschriftlichen Zusatz. Tatsache ist aber auch, dass er mir den Vertrag so ausgefüllt vorgelegt hat mit der Aufforderung ich solle das genau so abschreiben und unterschreiben. Da war keine Verhandlung über die Laufzeit was wohl entscheident für eine Individualabrede ist. Aber wie beweisen? Ich hatte ihm meinerseits vorab einen Vertragsentwurf zugesendet (mit unbefristeter Laufzeit) den er nicht wollte. Damals hatte ich den Eindruck er ist einfach nur senil. Jetzt merke ich, dass er es faustdick hinter den Ohren hat und kein Mitleid verdient.

Ich denke mal, dass ich im Extremfall mit Hilfe eines Anwaltes rauskomme oder zumindest den Schaden eingrenzen kann.

Aber ich werde ihm jetzt erst mal einen netten Brief schreiben und einen Aufhebungsvertrag anbieten und ein wenig mit Konsequenzen Drohen.

Dann werde ich ihm jede Woche einen Nachmieter präsentieren. Muß ich da vorher irgendetwas schreiben? Ankündigen? Vorbehaltlich kündigen? Gibt es irgendeinen Punkt ab dem er dann einen Nachmieter einfach nicht mehr ablehnen kann? Soweit ich weiß muß er sich schon auch ein wenig um die Lösung des Problems bemühen.

f



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#6
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

"Vereinbart wurden vorne eine unbefristete Laufzeit und hinten (weil ich Angst hatte dass ich bald mit Mieterhöhungen oder Kündigungen gepeinigt werde) handschriftlich eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren"

ja was denn nun ?

hat er dir die mindestlaufzeit von 2 jahren quasi aufgedrängt oder war das dein wunsch wegen der angst vor einer baldigen mieterhöhung ?

-- Editiert von Catwelatze am 10.03.2005 09:32:26

-- Editiert von Catwelatze am 10.03.2005 09:32:59

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#7
 Von 
Franzl0202
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Catwelatze!
Es war eindeutig so: Ich kam rein und der ausgefüllte und ergänzte Vertrag lag so auf dem Tisch mit eben der unbefristeten Laufzeit vorne eingetragen und eben am Ende auch der handschriftliche Eintrag über zwei Jahre. Keine Diskussion darüber. Friß oder Stirb. Hintergrund war wohl, dass ich als Nachmieter eines Vormieters eintreteten sollte der seinerseits einen 10 Jahresvertrag hatte und wo noch zwei Jahre offen waren. Aber das tut für meinen Vetrag ja erst mal nichts zur Sache (oder?).
Ich hatte dem Vermieter meinerseits einen selbst geschriebenen Vertrag vorgelegt mit unberfristeter Laufzeit. Den hat er gleich in den Papierkorb geworfen. Der hat überhaupt nicht zugehört. Also definitiv keine Debatte über Laufzeit.
Mein Fehler: Ich dachte damals, dass unklare Regelungen zu meinem Vorteil sind und ich mich notfalls auf die für mich jeweils günstiger Regelung berufen kann. Von meinem ausdrücklichen Wunsch auf zwei Jahre Befristung also keine Rede.
Ganz eindeutig: wenn ich den Vetrag so nicht unterschrieben hätte hätte ich keinen Vetrag bekommen!
NUR: WIE SOLL ODER KANN ICH DAS JETZT NOCH BEWEISEN? SEINE LEBENSGEFÄHRTIN WAR DABEI ICH WAR LEIDER ALLEINE.

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#8
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Was wills Du beweisen? Auch wenn 10 Leute mit dir wären das ändert nicht.

Die Mietvertrag erstellt der Vermieter und nicht die Mieter es ist eine Angebot und Nachfrage Sache bei GMV, das Angebot hast du unterschrieben und ist 100% wirksam.

Es tut mir Leid wenn ich sage das du als Heilpraktiker paar Gesetze in die Ausbildung lernen müsste die deine Arguement jetzt unverständlich macht.

Nicht böse gemeint Franz aber versuch mit einen Anwalt en "rechtliche" Lössung zu finden.

MfG

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#9
 Von 
Franzl0202
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Audio,

ich habe wenig Freude daran, dass Du Dich hier über mich lustig machst. Meine Antwort war insbesondere an Cateweatzle gerichtet der mich etwas konkretes gefragt hat.

Leider weiß ich ja nicht was Dich qualifiziert aber was mich angeht: Gewerbemietrecht gehört sicher nicht zur Ausbildungsordnung der Heilpraktiker.

Deine Meinung, dass ich eben einfach bezahlen muß habe ich verstanden!!! Wenn aber alles so klar ist wie Du meinst warum soll ich dann noch einen Anwalt beauftragen????


PS: Bevor ich zu einem Arzt oder Rechtsanwalt gehe informiere ich mich erst mal selber. Ich gebe meine Selbstverantwortung nicht an der Türe ab.


"Bitte behandelt andere Forumsmitglieder so, wie man Kofi Annan, den Papst, den Dalai Lama oder den Bundespräsidenten behandeln würde: mit Respekt, Anstand und Höflichkeit." ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Hallo Franz,

es tut mir leid das meine Worte so hart angekommen ich habe aber damit nur gut gemeint und in gar keinen falls wollte ich du lustig machen oder was böses.

Deine Situation ist schwierig da der Vermieter vollrecht hab an Vertragserfühlung die nicht mehr zu deinem Interesse ist, es gibt auch keine Möglichkeit den Vertrag anzufechten durch z.B. Nötigungsabsicht seitens den Vermieter, er ist berechtiget auch dich 10 Jahre fest zuhalten das hänget von dir ab ob du unterschreibt oder nicht. Es sei denn er hat dich mit Gewalt gezwungen zu unterschreiben.

Gleichseitig hast du als Mieter viele Rechte die möglicherweise nicht von Vermieter erfühlt sind bzw. nicht erfühlt werden können daher habe ich dich geraten zu googlen um solche Rechte zu erkennen und von dort (vielleicht)aus den Vertrag kommen zu können. Um jegliche Fehler zu meiden werdest du ein Anwalt brauchen.

Falls jetzt der Vermieter deinen Rechte komplett gewährt hat dann hast du keine andere Wahl außer den Vertrag bis zu ende anzuhalten.

Vielleicht ja lauft bald das Geschäft gut bei mir hat es 6 Monate gedauert bis ich Umsätze überhaupt machen könnte, wie ich verstanden habe du bist nur 4 Monate Selbständig dass ist so kurz um alles abzugeben und so Einscheidung zu treffen.

Viel Erfolg wünsche ich dir :)

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Franzl0202
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die guten Wünsche...

...aber ich seh die Lage immer noch anders.

f.


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#12
 Von 
ganesha
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich bin auch Heilpraktiker und habe genau dein Problem mit dem Gewerberaum. Wie ist es bei dir ausgegangen?
Gruß Uwe

-----------------
"...alles wird gut..."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Hallo Franz,

ich kann Dir Hoffnung machen, daß Du aus dem Vertrag binnen drei Monaten nach zugestellter schriftlicher Kündigung rauskommst.
Ich hab als Vermieterin einen solchen Fall hinter mir wenn auch mit einem privaten Vertrag.
Also: für die Dauer von hier zwei Jahren muß ein beiderseitiges Interesse vorliegen; sprich eines der drei Kästchen im Formularmietvertrag angekreuzt sein.
Wenn ich Du wäre, würde ich es drauf ankommen lassen. Drei Monatsmieten bezahlen und ausziehen. Der Vermieter müßte dann einen langen und kostspieligen Weg gehen, um seine Forderungen gerichtlich einzuklagen. Ob er das tun wird, ist fraglich.
Ich würde mich allerdings zunächst mal von einem Fachanwalt über den Vertrag aufklären lassen. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist die Beratung für Dich kostenlos.

Mariangel

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#14
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Erst einmal geht es hier um einen Gewerbemietvertrag. Da herrscht weitestgehende Vertragsfreiheit.

Dann wurde hier ein unbefristeter Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren geschlossen. Das ist kein Widerspruch, der Mietvertrag ist "nach hinten" unbefristet und läuft über mindestens 2 Jahre. Das wäre auch bei einem Wohnraummietvertrag in Ordnung (sogar bis zu 4 Jahre bei entsprechender Formulierung), bei einem Gewerbemietvertrag natürlich erst recht.

Jetzt versucht der Fragesteller, sich darauf zu berufen, dass es über die Mindestlaufzeit gar keine Verhandlungen gab, diese also vom Vermieter so vorgelegt und vom Mieter ohne weitere Verhandlungen akzeptiert wurde. Auch damit wird er nicht weit kommen, da bei Abschluss des Vertrages über diesen Punkt ja offensicht Einigkeit zwischen den Parteien bestand. Somit gab es auch gar keinen Verhandlungsbedarf.

Es wird also kein Rauskommen sein, außer man kann sich mit dem Vermieter einvernehmlich außervertraglich einigen. Hierzu gehört dann auch die Möglichkeit, einen Nachmieter zu stellen. Darauf muss sich der Vermieter aber nicht einlassen (außer diese Möglichkeit wurde mietvertraglich vereinbart). Je wahrscheinlicher die Möglichkeit der Zahlungsunfähigkeit des jetzigen Mieters ist, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass der Vermieter mit einem Folgemieter einverstanden ist. Wenn er aber schlau ist, wird er den jetzigen Mieter dennoch nicht vollständig aus dem Vertrag entlassen und diesen vertraglich weiterhin mindestens bis zum Ende der ursprünglichen 2 Jahre zur Haftung verpflichten. Darauf kann er dann zurück greifen, wenn der Folgemieter irgendwann in Zahlungsrückstand geraten sollte.

Da macht es aber auch gar keinen Sinn, auf den Staat und die Gestze zu schimpfen. Die sollen nämlich nicht nur einen selbst schützen, sondern auch andere. Und was kann der Vermieter schließlich für den geschäftlichen Misserfolg seines Mieters? Wieso sollte der Vermieter einen Schaden erleiden, wenn der Mieter seinen Laden nicht geregelt bekommt?

Übrigens hat der Mieter hier sogar noch richtig viel Glück gehabt. Gewerbemietverträge werden meist über längere Zeiträume als gerade mal 2 Jahre abgeschlossen.

Gruss
CAM

Vorsicht! Laienmeinung!

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