Kündigung
Ich habe eine Bitte, wenn mir jemand diese Frage beantworten würde. Ich meine zu Wissen dass dieses im Mietrecht geregelt ist, aber nicht genau. Danke
Wir wohnen in einem freistehenden 2 Familienhaus. Das Haus soll verkauft werden. Kann der Vermieter uns vorzeitig kündigen ( das Haus freiziehen) um das Haus besser vermarkten zu können.
Kündigungsschutz 3 Monate eine Partei
Kündigungsschutz 1 Jahr die andere Partei
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Kündigung - Haus soll verkauft werden kann Vermieter uns vorzeitig kündigen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Theoretisch gibt es die Möglichkeit zur Kündigung wegen angemessener wirtschaftlicher Verwertung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB
).
Dazu muss der Vermieter aber beweisen, dass er für eine leere Wohnung erheblich mehr Geld bekommt, als für eine vermietete Wohnung. An die Beweise stellen die Gerichte sehr hohe Anforderungen, so dass in der Praxis eine Kündigung mit dieser Begründung fast immer rechtswidrig ist.
Der einfache Hinweis darauf, dass für eine vermietete Wohnung ein geringerer Preis zu erzielen ist, reicht auf keinen Fall.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf durch den Käufer ist da erheblich einfacher. Darauf wollen sich aber viele Käufer nicht einlassen.
Vielen Dank für die Antwort. Beruhigt mich / uns ein wenig. Trotzdem ist es ein dummer Zustand. Ich bin vor 6 Monaten eingezogen, habe alles " nett " gemacht und jetzt der Verkauf.
Eine Bemerkung wie ungerecht machmal die Welt ist wenn ich all die Beiträge lese.
Ich rackere wie ein Bescheuerter in der Bude, investiere 3000 Euro (meine Schuld ) und jetzt der Verkauf.
Ich denke mir, daß viele Vermieter sich solch einen Mieter wünschen. Aber anscheinend nicht meiner. Nun denn.
Vielen Dank noch einmal
Bis dann
Und jetzt?
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