Kündigung Mieter weg. Zahlungsverzug + zu kleiner Wohnflächenberechnung

1. August 2025 Thema abonnieren
 Von 
Steffi12345123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Mieter weg. Zahlungsverzug + zu kleiner Wohnflächenberechnung

Hallöchen Zusammen :smile:

Eine Freundin von mir hat vor einem Jahr eine 2 Zimmer Wohnung mit 78qm lt Mietvertrag gemietet die warm ( mit Strom und Internet) 900€ im Monat kostet.

Vor ein paar Monaten erhielt sie von ihrem Arbeitgeber die Kündigung. Ihr Arbeitslosengeld betrug nur 1100€ was dazu führte das sie mit der Miete in Verzug kam. Sie beantragte zwar Wohngeld, jedoch wurde ihr direkt mitgeteilt dass die Bearbeitungszeit 6 Monate und mehr dauern wird. Nach zwei Monatsmieten Rückstand und Zahlungsaufforderung des Vermieters, kündigte er ihr die Wohnung wegen Zahlungsrückstand. Eine neue ( kleinere und günstigere) Wohnung hat sie trotz Bemühungen bisher nicht gefunden und ist ziemlich verzweifelt weil sie nicht weiß wohin.

Letzte Woche nach dem sie von einer Wohnungsbesichtigung zurück kam, hatte sie die qm ihrer Wohnung einmal nachgemessen und stellte verdutzt fest, das ihre Wohnung keine 78 qm hat sondern nur 54 qm.
Also ihre Wohnung ist fast 20% kleiner als vertraglich vereinbart.

Schon etwas merk und fragwürdig wie der Vermieter sich mit den qm so vertun konnte, wenn man hier überhaupt von einem versehenen sprechen kann…. Schließlich hat er die Wohnung selbst renoviert und besitzt als Eigentümer ja auch die Pläne in der die Größen der insgesamt 3 Wohnungen im Haus bekannt sein sollten.

Nun genau genommen hat sie ja wegen falscher Wohnflächenberechnung 10 Monate lang zu viel Miete bezahlt und wenn man die Miete auf die tatsächlichen qm ausrechnet, würde sie von ihrem Vermieter ehr noch Geld zurück kriegen und da die Wohnung ja kleiner ist als im Vertrag angegeben, wäre sie theoretisch nicht mal im Verzug mit der Miete.

Wir haben nun ein Schreiben aufgesetzt in dem wir die abweichenden qm zum Mietvertrag bemängeln und um Stellungnahme gebeten haben.
Schon allein weil ihr Vermieter die Wohnung auch wieder als 78 qm Wohnung zur weitervermieten inseriert hat ?!

Die monatliche Miete für 54 qm wäre sogesehen bezahlbar und sie könnte sich diese auch bedenkenlos leisten….

Nun meine Frage - ist die Kündigung unter diesen Umständen überhaupt gerechtfertigt?
Der Zahlungsverzug hat sich nun ja als Überzahlung entpuppt, und so ganz schuldfrei ist der Vermieter ja auch nicht an der Situation….

Was meint ihr dazu? Oder kennt sich jemand zufällig aus wie die Rechtslage in so einem Fall zu bewerten ist, im Bezug auf die Kündigung wegen Zahlungsverzug, der ja wie sich herausgestellt hat, eigentlich gar keiner ist ? Hat die ordentliche Kündigung weiterhin bestand, wenn man die neuen Umstände berücksichtigt?

Ich würde mich über euere Meinungen / Einschätzungen zur Sache freuen.

Liebe Grüße




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(591 Beiträge, 136x hilfreich)

Nach der Kündigung durch den Vermieter bringen diese Tricks in der Regel nichts mehr.

Man hätte jetzt die vollständigen Schulden tilgen sollen um die fristlose Kündigung zu heilen und danach hätte man sich um die Flächenabweichung kümmern können.

So wird das den Vermieter nur bestärken an der Kündigung festzuhalten und kurzfristig die Räumungsklage einzureichen, da die Wohnung offensichtlich nicht herausgegeben worden.

Signatur:

3113

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40205 Beiträge, 6549x hilfreich)

Zitat (von Steffi12345123):
Letzte Woche nach dem sie von einer Wohnungsbesichtigung zurück kam, hatte sie die qm ihrer Wohnung einmal nachgemessen
Seltsam, dass man wegen Kündigungsproblemen seine Wohnfläche nachmisst---aber erlaubt ist das.
Die Kündigung, wahrscheinlich nach § 543 (Abs. 2, Nr.3) BGB ist das große Problem, was nicht durch jetzige (private) Nachmessung beseitigt werden kann.

Zitat (von Steffi12345123):
Nun genau genommen
NÖ. Ich halte diese Idee für lebensfremd, denn es geht gar nicht um korrekte WF-Messung.
Zitat (von Steffi12345123):
Wir haben nun ein Schreiben aufgesetzt
Tja, hinterher fragen ist meist ... :sad:

Zitat (von Steffi12345123):
ist die Kündigung unter diesen Umständen überhaupt gerechtfertigt?
JA. Die Umstände der WF-m² haben nichts damit zu tun.
Zitat (von Steffi12345123):
im Bezug auf die Kündigung wegen Zahlungsverzug
Die sog. neuen Umstände spielen jetzt keine Rolle.

- Abwarten, ob und wie der Vermieter auf das Schreiben reagiert.
- WANN muss sie lt. Kündigung ausziehen?
- Könnte sie JETZT die Mietrückstände begleichen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2761 Beiträge, 454x hilfreich)

Dazu kommt:

Zu welchen Konditionen hat man gemietet?

x m² Wohnfläche zu monatlich y EUR / m²? Dann wäre die Argumentation vertretbar.
Bei Wohnung x für monatlich y EUR sind wir bei "gemietet wie gesehen".

Üblich ist eher die zweite Variante.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20212 Beiträge, 7318x hilfreich)

Die Sachverhalte lassen sich nicht gegeneinander 'aufrechnen'.
Kündigung wegen Mietrückstand ist eine Sache und geht in Ordnung. Vll. hätte die K vermieden werden können, wenn die Frau gleich mit ihrem VM geredet hätte.
Selbst wenn das Nachrechnen der qm zu einer Miet-Rückforderung führen könnte, ist die Kündigung damit nicht vom Tisch. Ansonsten: Mich wundert gar sehr, dass die Diskrepanz zwischen 78 und 54 qm nicht gleich aufgefallen ist, beim Einzug oder schon bei der Besichtigung. Der Unterschied ist ein ganzes Zimmer!.

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#5
 Von 
Steffi12345123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für euere Rückmeldungen.

Warum sie bei Einzug nicht schon gemerkt hatte das die Wohnung viel kleiner ist, weiß ich leider auch nicht.
Wahrscheinlich weil sie bei einer kürzlichen Wohnungsbesichtigung erstmals den Vergleich hatte, das eine 50 qm Wohnung kaum größer ist als ihre…..

Auch ist es für mich ehrlich gesagt auch nicht nachzuvollziehen dass ein Hauseigentümer der vermietet, nicht weiß wie groß die Wohnungen in seinem Haus sind…..schließlich betrifft das ja auch die anderen Mieter im Haus im Bezug auf die Nebenkosten ….
( Gebäudeversicherung &Co sowie Heizkosten da nach dem Schlüssel 70/30 abgerechnet wird).

Hmmmm…. Schade das dies erst so spät aufgefallen ist, ihr habt recht, vorher hätte man natürlich noch Möglichkeiten gehabt die Kuh vom Eis zu bringen …. Aber die Kündigung ist ausgesprochen.

Es geht ja auch nicht darum das wir jetzt mit irgend welchen „Tricks" daherkommen - ihr Fehlverhalten ist ihr ja bewusst . Und auch das die Kündigung nicht aus heiterem Himmel kommt.

Es galt lediglich die Frage zu klären ob die Kündigung weiterhin als gerechtfertigt angesehen werden kann, obwohl jetzt ( leider sehr spät) aufgefallen ist, das monatlich Miete für eine 78 qm Wohnung verlangt wurde, die aber tatsächlich 24 qm kleiner ist, als vertraglich vereinbart.
Stände jetzt keine Kündigung im Raum, hätte sie ja auch das Recht die zukünftige Miete um 19,5% zu mindern und 277€ weniger zu bezahlen.

Es ging lediglich darum, ob der Vermieter hier nicht auch einen Fehler gemacht hat, und mutwillig oder ausersehen , sich um eine erhebliche Anzahl an Quadratmetern im Mietvertrag und in der Monatsmiete vertan hat.
So ganz in Ordnung ist das ja auch nicht …..

Aber ich verstehe das die Kündigung und die neu gewonnene Erkenntnis zur Wohnungsgröße unterschiedliche Sachverhalte sind.

Aber wäre das eine ehr aufgefallen, hätte man das andere leichter sicher verhindern können, bzw wäre es nicht dazu gekommen.

Habt vielen Dank für euere Bewertung und Ausführung zu diesem Thema.

Liebe Grüße

I

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40205 Beiträge, 6549x hilfreich)

Zitat (von Steffi12345123):
dass ein Hauseigentümer der vermietet, nicht weiß wie groß die Wohnungen in seinem Haus sind
Vielleicht weiß er es ja besser...als deine Freundin messen kann?
Zitat (von Steffi12345123):
Es galt lediglich die Frage zu klären
Ja. Die wurde ge-bzw. erklärt.
Zitat (von Steffi12345123):
Stände jetzt keine Kündigung im Raum, hätte sie ja auch das Recht die zukünftige Miete um 19,5% zu mindern und 277€ weniger zu bezahlen.
Nö. So einfach könnte sie das nicht. Der Vermieter dürfte auch nachweisen, dass die Wohnung 78 m² hat...

Oft werden übrigens DG-Wohnungen mit Schrägen *falsch* gemessen.
Und passiert ist es auch schon, dass Vermieter nach Umbau-und Sanierungsarbeiten von DG die Flächen eines Estrichlegers als Wohnfläche annahmen.
Aber das kann ein Forum doch nicht wissen.

Zitat (von Steffi12345123):
Aber wäre das eine ehr aufgefallen, hätte man das andere leichter sicher verhindern können, bzw wäre es nicht dazu gekommen.
Das kann man jetzt leicht behaupten, aber man wäre evtl. trotzdem arbeitslos geworden?
Man hat offenbar auch nicht früher daran gedacht, ergänzendes Bürgergeld beim JC zu beantragen? Oder sich was bei Freunden zu leihen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3499 Beiträge, 1353x hilfreich)

Ich frag mich auch, wie denn selbst gemessen wurde...
Gibt es Dachschrägen oder einen Balkon, eine Terrasse?

Es kann schon sein, dass das falsch im Vertrag enthalten ist. Für wahrscheinlicher halte ich aber, dass falsch gemessen wurde...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42460 Beiträge, 14738x hilfreich)

Man müsste sich das verträgliche Gefüge insgesamt anschauen. Nur eines verstehe ich nicht: wieso um des Himmels Willen hat sie denn jedwede Zahlung eingestellt? Du schreibst doch selbst, die reduzierte Miete könne sie bezahlen. Das ist jetzt doch das Hauptproblem. Und das kann man auch nicht wegdiskutieren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20212 Beiträge, 7318x hilfreich)

Zitat (von Steffi12345123):
die Kündigung weiterhin als gerechtfertigt angesehen werden kann, obwohl jetzt ( leider sehr spät) aufgefallen ist, das monatlich Miete für eine 78 qm Wohnung verlangt wurde,

2 Paar Stiefel und ohne jegliche Verknüpfung
- Mietrückstand
- Größe und Preis der Wohnung

Es ist unerheblich, dass der VM auch einen Fehler begangen hat, wenn die Mieterin ein Scheunentor aufmacht zur Kündigung.
Es mag sein, dass die Wohnung so viel kleiner ist als behauptet; eine Rückforderung käme gleichwohl erst in Betracht, wenn die Höhe der Miete an die Quadratmeterzahl gekoppelt wäre. Das hat Kalanndok schon angemerkt in #3 und die Antwort darauf steht aus. Abgesehen davon haben Mieter m.W. eine Abweichung von bis zu 10 % hinzunehmen.
Würde lt. Vertrag die Wohnung (wie sie ist) diese Miete kosten, fallen alle weiteren Überlegungen des Musters 'was-wäre-wenn' eh in sich zusammen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4391 Beiträge, 727x hilfreich)

Zitat (von Steffi12345123):
Letzte Woche nach dem sie von einer Wohnungsbesichtigung zurück kam, hatte sie die qm ihrer Wohnung einmal nachgemessen und stellte verdutzt fest, das ihre Wohnung keine 78 qm hat sondern nur 54 qm.
Also ihre Wohnung ist fast 20% kleiner als vertraglich vereinbart.

Und beim Nachmessen kann kein Fehler unterlaufen sein? Hat die Freundin, das entsprechende Gerät oder nur einen einfachen Meterstab dazu verwendet?
Wäre deshalb wichtig, falls die Freundin eine Rückzahlung/Verrechnung, von zu viel bezahlter Miete, beim Vermieter geltend macht. Allerdings ist das unabhängig von der Kündigung wg. Mietrückstand.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6357 Beiträge, 876x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Und beim Nachmessen kann kein Fehler unterlaufen sein? Hat die Freundin, das entsprechende Gerät oder nur einen einfachen Meterstab dazu verwendet?


Kommt ja noch mehr dazu, hat das Ding einen Balkon oder gar eine Terrasse, wurde die entsprechend berücksichtigt? Auch innerhalb der Wohnung gelegene Abstellräume gehören dazu und beim Bad wird von Wand zu Wand gemessen und nicht nur bis zur Duschtasse oder Wanne, es wird auch unterhalb der Heizkörper gemessen usw.usf.

Ich rege an, das Gespräch mit dem VM zu suchen und für das Geschehen grade zu stehen, evtl. kann man sich einigen und id Wohnung bleiben oder einigen und mit etwas längerer Räumungsfrist ausziehen OHNE Gerichtsverfahren und die damit verbundenen Mehrkosten?

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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