Kündigung - Mieterhöhung muss ich dabei die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten?

5. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Nosferatu
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung - Mieterhöhung muss ich dabei die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten?

Hallo,

ich hab da mal eine Frage, und zwar:

Mein Vermieter möchte die Miete erhöhen und bin nicht in der Lage die Mieterhöhung zu tragen. Ich bin dazu noch Hartz4 Empfänger. Wie sieht das dann jetzt aus muss ich dabei die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten oder gibt es da eine gesonderte Regelung.Wie hoch darf denn die Mieterhöhung überhaupt sein?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 859x hilfreich)

http://www.rechtbekommen.de/miete/preis.html

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Es gibt ab Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht, das genau 3 Monate beträgt ;-)

Mehr zur Mieterhöhung liefern Dir die § ab 557 im BGB. Grob gesagt kann er 20% alle 3 Jahre erhöhen. Die letzte Erhöhung muß mindestens 12 Monate her sein. ...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49314 Beiträge, 17346x hilfreich)

Außerdem dar die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten werden.

Zur Mieterhöhung muss der Vermieter eine Begründung liefern. Hat der Vermieter einen Mietspiegel beigelegt oder wie hat er die Erhöhung begründet?

Die Mieterhöhung wird erst wirksam, wenn der Mieter zustimmt. Stimmt der Mieter nicht zu, muss der Vermieter ihn auf Zustimmung verklagen.

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