Hallo,
ich habe folgendes Problem, vor rund 2 Jahren habe ich meine Wohnung bezogen, ohne Kaution zu zahlen. Der Makler hat mich damals zwar darauf hingewiesen, dass ich diese zu zahlen habe aber nach meinem Einzug kam keine Forderung mehr.
Nun wollte ich ordentlich kündigen aber der Vermieter hat mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass er erst meine Kündigung akzeptiert, wenn er die Kaution erhalten hat.
Meine Frage ist, kann er das tun? Oder muss er meine Kündigung so akzeptieren?
Grüße
ps. ich hoffe dass ihr mir weiterhelfen könnt
-----------------
""
Kündigung Mietsache / keine Kaution gezahlt
25. November 2009
Thema abonnieren
Frage vom 25. November 2009 | 22:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Mietsache / keine Kaution gezahlt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 25. November 2009 | 22:54
Von
Status: Schüler (481 Beiträge, 364x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 25. November 2009 | 22:57
Von
Status: Beginner (131 Beiträge, 79x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. November 2009 | 23:00
Von
Status: Schlichter (7439 Beiträge, 1630x hilfreich)
quote:
Der Makler hat mich damals zwar darauf hingewiesen, dass ich diese zu zahlen habe aber nach meinem Einzug kam keine Forderung mehr.
War das denn auch schriftlich im Mietvertrag so vereinbart ??
-----------------
" "
#4
Antwort vom 25. November 2009 | 23:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
@Scalar: Der Vermieter hätte ja mal schon längst auf sein Recht bestehen können und die Kaution von mir einzufordern.
@Michael: Es steht im Vertrag, 3 Monatsmieten.
Aber danke für die Info.
-----------------
""
#5
Antwort vom 25. November 2009 | 23:41
Von
Status: Schüler (481 Beiträge, 364x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#6
Antwort vom 26. November 2009 | 08:26
Von
Status: Lehrling (1164 Beiträge, 367x hilfreich)
Wohl sogar ein starkes Ehrproblem!
quote:Also vertraglich vereinbart. Das ist eine Bringeschuld. Nicht der VM muss Dir hinterher laufen und 25 mal "Bitte,Bitte" sagen sondern Du setzt Deinen Hintern in Bewegung und übergibst dem VM die Kaution unaufgefordert!
Es steht im Vertrag, 3 Monatsmieten.
#7
Antwort vom 26. November 2009 | 11:56
Von
Status: Praktikant (759 Beiträge, 113x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
289.114
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
20 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
25 Antworten