Kündigung Mietverhältnis Zustellung Urlaubszeit

28. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Becca99
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Mietverhältnis Zustellung Urlaubszeit

Hallo!

Über die Suchfunktion habe ich leider nichts genau passendes gefunden.

Ich habe per Einwurf-Einschreiben meine Kündigung meiner Vermieterin zugesandt. Einwurfdatum war, laut Post, der 3. November 2011.

Die Vermieterin war 6 Wochen im Urlaub.
Ich habe sie dann Anfang Dezember angerufen und mit ihr gesprochen, da hatte sie die Kündigung noch nicht aus dem Briefkasten geholt. Sie war zwar zurück von ihrer Urlaubsreise, aber noch nicht bei der Adresse gewesen, welche sie mir als ihre Anschrift angegeben hatte.

Jetzt sagt sie zu mir ich könnte nur zu Ende Januar ausziehen, wenn ich einen Nachmieter finde, da sie die Kündigung erst am 7. Dezember bekommen hat.

Ich kann doch nichts dafür, daß sie im Urlaub war und sehe das nicht ein. Weiß jemand, wie da die Rechtslage ist?



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Die Kündigung ist mit dem Einwurf in den Briefkasten in den Einflussbereich des VM gelangt.
Die zeitliche Bestätigung erfolte durch den Einwurfbeleg, die inhaltliche Bestätigung durch die mündliche Bestätigung des VM.
Die 6 Wochen Urlaub sind Privatsache des VM.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119443 Beiträge, 39726x hilfreich)

Und hätte sie den Brief nie aufgemacht,müsstest du bis an dein Lebensende dort wohnen bleiben ...


Wenn die Vermieterin in Urlaub fährt und nicht Sorge dafür trägt, das ihr rechtlich relevante Mitteilungen zeitnah zur Kenntnis gelangen, sondern im Briefkasten vor sich hingammeln, ist das ihr Problem.

Es zählt der Zugang und der ist durch den Einschreibe-Beleg nachvollziehbar. Den würde ich mindestens 4 Jahre gut aufheben.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Die Vermieterin war 6 Wochen im Urlaub.


Obwohl es rechtlich wohl nicht mehr relevant ist, aber diese Aussage würde ich stark bezweifeln. Das klingt eher nach einer Ausrede, die Kündigung hinauszuzögern.



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#4
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Da der Zugang 03.11. nicht bestritten wird,ist die Kündigung fristgerecht in den Machtbereich der Vermieterin gelangt.

Wann jemand seine Post öffnet, ist in einen solchen Fall völlig Wurscht. Mietvertragsende ist der Ablauf des Januar 2012.

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