Hallo zusammen!
Angenommener Fall:
Ein Student bewohnt ein Wohnheimzimmer in einer Anlage des Studentenwerks. Der Vertrag ist jedoch BEFRISTET abgeschlossen, d.h. bis zum voraussichtlichen Ende der Regelstudienzeit der betroffenen Person, angenommen bis 2011!
Im Mietvertrag wird auf den § 549 Abs. 3 BGB
hingewiesen.
Dem Studenten wurde ebenfalls mitgeteilt, um aus dem Vertrag zu kommen, einen Nachmieter finden zu müssen.
Gingen dies alles mit rechten Dingen zu?
Angenommen, der Student möchte zu jetzigem Zeitpunkt möglichst schnell aus der Wohnung, bzw. aus dem Vertrag, weil er eine private Wohnmöglichkeit gefunden hat, welche Möglichkeiten hätte er dann, um geschickt aus dem Vertrag zu kommen?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Viele Grüsse
Kündigung Mietverhältnis im Studentenwohnheim
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Hallöchen,
danke zunächst für die Antwort.
Ob dies Erfolg hätte ist zweifelhaft. Man muss davon ausgehen, dass diese befristeten Verträge erst vor kurzem eingeführt wurden, da das Studentenwohnheim wohl nicht mehr alle Zimmer vollbekommt und so seine Mieter dauerhaft an sich bindet.
Wie stünden die Chancen, wenn der Student die Miete nicht mehr bezahlt und so quasi auf eine Kündigung hinarbeitet? Nach "erfolgreichem" Rauswurf würde er die offen stehende Miete natürlich nachzahlen. Aber hätte er auf diese Art rechtliche Konsequenzen zu errwarten?
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--- editiert vom Admin
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