Kündigung Mietvertrag, Vermieter erfährt negatives aus der Vergangenheit

18. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Thommy1986
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Mietvertrag, Vermieter erfährt negatives aus der Vergangenheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgendes Problem.
Ich miete seit 01.12.2018 eine Gewerbehalle und ab 15.01.2019 die Wohnung über der Halle, also ein Mischgewerbe. Es gibt nur einen Mietvertrag.
Die Vermieter teilten mir erst am 06.12.2018 Ihre neue die Bankverbindung mit, die Miete habe ich darauf hin die daraufolgende Woche überwiesen. Die Kaution wurde vereinbart zum 15.01.2019 wenn wir komplett einziehen da sich die Wohnung noch im Rohbau befindet, einzug war geplant zusammen mit meiner Lebensgefährtin und deren beiden Kindern. Nun ist das auf einmal ein riesen Problem und ich habe die fristlose Kündigung erhalten, der Vermieter lies gar nicht mehr mit sich sprechen und ging zum Anwalt, von diesem habe ich nun ein Schreiben erhalten das ich bis 31.12.2018 die Halle räumen soll und es nie zu einer Schlüsselübergabe der Wohnung kommen wird.

Nun sammeln die Vermieter "beweise" gegen mich, ich habe bei meiner aktuellen Vermieterin noch Mietschulden die mit der Kaution bei Auszug abgerechnet werden. Ich muss noch dazu sagen das ich aktuell massive Probleme mit negativen Bewertungen im Internet habe und ganz üble Nachrede betrieben wird, hierfür ist wohl meine Exfreundin verantwortlich. Meines wissens nach sollte das aber doch keine Auswirkung auf das Mietverhältnis haben, denn Sie hätten sich ja vorab informieren können bzw. mich fragen, dafür zeigten Sie aber keinerlei Interesse.

Selbstverständlich ist es nicht möglich in der kurzen Zeit eine neue Halle geschweigedenn Wohnung zu finden.
Haben die Vermieter eine Chance mit Ihrem vorhaben durchzukommen?
Zu guter letzt redet die Vermieterin sogar noch auf meine Freundin ein, dass Sie mich doch am besten verlassen sollte und Sie hätte evtl. eine Wohnung für Sie. Kann ich gegen so ein Verhalten vorgehen?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ist der Mietvertrag befristet oder unbefristet oder beinhaltet er einen Kündigungsausschluss?

Zitat:
der Vermieter lies gar nicht mehr mit sich sprechen und ging zum Anwalt, von diesem habe ich nun ein Schreiben erhalten das ich bis 31.12.2018 die Halle räumen soll und es nie zu einer Schlüsselübergabe der Wohnung kommen wird.


Dann solltest Du jetzt umgehend selbst einen Anwalt einschalten.

Welcher genaue Kündigungsgrund ist denn im Kündigungsschreiben angegeben?

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#2
 Von 
Thommy1986
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mietvertrag ist unbefristet einen Kündigungsausschluss enthält er nicht
Als Kündigungsgrund ist "Unzumutbarkeit" angegeben. Wobei ich mir ja nichts zu Schulden kommen hab lassen

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Für eine fristlose Kündigung der Halle müssen schon fundierte Anhaltspunkte vorliegen. Die normale Kündigung der Halle wird man aber wohl nicht abwenden können.

Für die Wohnung hat man auch schon einen Mietvertrag der von beiden Seiten unterschreiben wurde?
Bei Wohnraum liegen die Hürden für die normale Kündigung sehr hoch, für fristlose Kündigungen sogar extrem hoch.



Zitat (von Thommy1986):
Als Kündigungsgrund ist "Unzumutbarkeit" angegeben.

Für den Wohnraum dürfte das eine Wort nicht ausreichend sein, da würde er schon etwas genauer ausführen müssen was da jetzt unzumutbar wäre.



Zitat (von hh):
Dann solltest Du jetzt umgehend selbst einen Anwalt einschalten.

Sehe ich auch so.

Und erst mal nicht mehr mit dem Vermieter oder dessen Anwalt kommunizieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Thommy1986):
Als Kündigungsgrund ist "Unzumutbarkeit" angegeben.


Worin soll denn diese "Unzumutbarkeit" liegen?

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#5
 Von 
Thommy1986
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Worin die Unzumutbarkeit liegen soll ist eine gute Frage ... angeblich an der verspäteten Mietzahlung die ich ja nicht zu vertreten habe und an der fehlenden Kaution wobei da ja eine andere Abmachung getroffen wurde.

Es handelt sich um einen Mietvertrag, es gibt keine zwei. Ich habe jetzt mehrere Urteile vom BGH gelesen das bei einer solchen konstellation wohl das Wohnraummietrecht bzgl. Kündigungsschutz angewendet wird.

-- Editiert von Thommy1986 am 18.12.2018 22:10

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Thommy1986):
angeblich an der verspäteten Mietzahlung die ich ja nicht zu vertreten habe

Wie kam es denn zu der Zeitdifferenz:
Zitat (von Thommy1986):
die Miete habe ich darauf hin die daraufolgende Woche überwiesen.




Zitat (von Thommy1986):
an der fehlenden Kaution wobei da ja eine andere Abmachung getroffen wurde.

Was steht zu der Kaution im Wortlaut in den vertraglichen Vereinbarungen?
Gibt es für die Abmachung Zeugen?



Zitat (von Thommy1986):
Es handelt sich um einen Mietvertrag, es gibt keine zwei.

Das ist dann schon mal von Vorteil.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Thommy1986
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie kam es denn zu der Zeitdifferenz:

Ich habe es übers WE schlicht weg vergessen da wir ja schon mitten um Umzugsstress sind. Aber wie gesagt wurde ja erst am 06.12.2018 die neue Bankverbindung mitgeteilt überwiesen wurde dann am 10.12.

Zitat (von Harry van Sell):
Was steht zu der Kaution im Wortlaut in den vertraglichen Vereinbarungen?
Gibt es für die Abmachung Zeugen?

Zu Mietbeginn, aber zu der Absprache gibt es Zeugen, da die Wohnung ja noch nicht fertig ist

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist dann schon mal von Vorteil.

Dazu gab es ja ein Urteil des BGH das in solchen Fällen in der Regel das Wohnraummietrecht anzuwenden ist, wäre ja vorteilhaft bzgl. des Kündigungsschutzes

-- Editiert von Thommy1986 am 18.12.2018 23:07

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Thommy1986):
angeblich an der verspäteten Mietzahlung die ich ja nicht zu vertreten habe


Wie kam es denn zu der Zeitdifferenz:


Zitat (von Thommy1986):
Die Vermieter teilten mir erst am 06.12.2018 Ihre neue die Bankverbindung mit, die Miete habe ich darauf hin die daraufolgende Woche überwiesen.


Frage: Wann war darauf folgend? der 6.12. war ein Donnerstag.

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#9
 Von 
Thommy1986
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Am Montag den 10.12.

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Das ist schon etwas lang, zumal für die erste Miete.

Wieso wurde die Kontonummer im MV nicht genommen oder stand da keine?

... meiner Einschätzung nach jedoch kommt der VM damit nicht durch, allerdings wird das für Sie vermutlich auch kein schönes Wohnen mehr. Da der VM hier schon zugemacht hat würde ich an Ihrer Stelle auch einen Anwalt einschalten, evtl. hilft es ja die Dinge zu deeskalieren.

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#11
 Von 
Thommy1986
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vermieter hat mich gebeten auf die neue Bankverbindung zu warten und diese hat er mir erst am 6.12. vorgelegt. Klar ist es nicht der 3te Werktag wie vertraglich vereinbart aber dennoch doch auch kein Kündigungsgrund zumal ich die Bankverbindung ja erst verspätet erhalten habe.

Es geht in dem Fall nicht darum ein befriedigendes Mietverhältnis zu erzwingen, das ist nebensächlich, es geht darum die existenz zu sichern, es ist einfach nicht möglich bei uns in der Region in diese kürze der Zeit eine neue Halle + Wohnung zu finden.

Anwalt wurde bereits konsultiert aber ich wollte einfach hier nochmal eine Einschätzung haben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Thommy1986):
Anwalt wurde bereits konsultiert aber ich wollte einfach hier nochmal eine Einschätzung haben.


Warum das denn? Hat der Anwalt Ihnen was anderes gesagt?

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