Kündigung Mietvertrag - Kinderlärm

17. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lisa2406
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Kündigung Mietvertrag - Kinderlärm

Guten Tag,

vor kurzem fingen am Wochenende (Samstag, Sonntag) unsere Nachbarn, deren Wohnung direkt unter unserer liegt,
sich zu beschweren das unser Sohn - 3 Jahre alt - zu laut wäre.

Kurz darauf haben sie auch eine Beschwerde bei der Vermietung eingereicht, die uns daraufhin per E-Mail "ermahnt" hat.

Natürlich legen wir ebenfalls wert auf ein entspanntes und rücksichtsvolles wohnen mit den anderen Mietparteien. Nun ist es aber nicht leicht einem Kleinkind, und wer selbst Kinder hat versteht das vermutlich, klar zu machen, dass es bitte "leise zu spielen" hat. Besonders die Ruhezeiten (vorallem in den Morgenstunden, worum es unseren Nachbarn hauptsächlich geht) versuchen wir selbstverständlich zu beachten, aber selbst dann ist es nicht immer einfach. Mittagsschlaf macht er, sodass es dort keine Probleme geben sollte, auch abends ist er spät. 19:30 Uhr im Bett!

Trotzdem haben wir natürlich "Angst" das uns unsere Nachbarn weiterhin Probleme bereiten könnten.

Kann die Vermietung uns verwarnen, bis hin zur Kündigung?

-- Editiert von Moderator am 17.03.2016 18:00

-- Thema wurde verschoben am 17.03.2016 18:00

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Richtiges Forum: "Mietrecht" :forum:

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lisa2406
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Ups..sorry :augenroll: :grins:

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

M. W. ist eine Kündigung wegen Lärms außerhalb der Nachtzeit unzulässig. Das bezog sich zwar auf anderen Lärm (Musik/TV), aber für Kinderlärm dürfte das erst recht gelten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Kurz darauf haben sie auch eine Beschwerde bei der Vermietung eingereicht, die uns daraufhin per E-Mail "ermahnt" hat.


Wenn man sich Sorgen macht, daß das eine formelle Abmahnung sein könnte, dann sollte man auf die Mail nicht antworten, weil die Gegenseite dann im Streitfall den Zugang nicht beweisen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Katharina91123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 20x hilfreich)

Kinderlärm, also normale Kindergeräusche, wie Spielen, Lachen, Weinen etc. zählen nicht als Mangel. Die Nachbarn können nicht die Miete mindern, der Vermieter darf euch nicht kündigen, du musst dir keine Sorgen machen. Das gehört zum normalen Gebrauch einer Wohnung, auch in den Ruhezeiten.
Sonst würde ja jede Familie mit Säuglingen, die nachts schreien, auf der Straße sitzen. Was genau steht denn in der Abmahnung bzw. mit was will er denn drohen? Da gibt es nichts, womit er mietrechtstechnisch auf der sicheren Seite wäre, also lass ihn mahnen, so viel er will.
Wenn die Nachbarn sich weiter beschweren, würde ich Sie mal nett darauf hinweisen, dass ihr euch natürlich darum bemüht, dass das Kind nicht unnötig Lärm macht (als ob man das selber toll finden würde!), dass sie diese Geräusche aber tolerieren müssen (BGH VIII ZR 197/14 ).
Alles Gute!

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