Mal angenommen ein Mieter
möchte seine Wohnung kündigen weil er sich ein Haus gekauft hat. Der Mieter wohnt schon 9 Jahre in der Wohnung. Im Mietvertrag steht das die Kündigungsfrist bei der Dauer des Mietverhältnisses jetzt 9 Monate beträgt ist das richtig?? Kann man früher aus dem Mietvertrag raus? Gilt hier nicht auch die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten??
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Kündigung Mietvertrag - Kündigungsfrist bei der Dauer des Mietverhältnisses 9 Monate
22. März 2012
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Frage vom 22. März 2012 | 20:25
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Mietvertrag - Kündigungsfrist bei der Dauer des Mietverhältnisses 9 Monate
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#1
Antwort vom 22. März 2012 | 20:47
Von
Status: Lehrling (1167 Beiträge, 314x hilfreich)
Ja, 3 Monate
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#2
Antwort vom 23. März 2012 | 02:03
Von
Status: Schüler (472 Beiträge, 132x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Gilt hier nicht auch die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten?? <hr size=1 noshade>
Siehe § 573c BGB .
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#3
Antwort vom 23. März 2012 | 22:42
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Da hat Dein Vermieter wohl eine veraltete Vorlage benutzt. Solche Kündigungsfristen dürfen seit dem 01.09.2001 nicht mehr vereinbart werden. Ich schließe mich daher an, dass die 3-monatige Frist gilt.
Zudem sollte geprüft werden, ob der Mietvertrag dann nicht auch noch andere unwirksame Klauseln enthält, z.B. hinsichtlich der Schönheitsreparaturen.
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