Kündigung Mietvertrag Nachmieter

24. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
geilerdorsch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Mietvertrag Nachmieter

Guten Tag,

ich bin am 15.10.2013 für mein Studium in eine neue Wohnung gezogen. Allerdings habe ich jetzt ziemlich kurzfristig eine Zusage für einen anderen Studiengang bekommen. Dafür müsste ich allerdings nach nur 10 Monaten die bisherige Wohnung wieder verlassen.
In meinem Mietvertrag habe ich folgende Klausel gefunden und weiß nicht genau was sie bedeutet: Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum ----- erklären. Der darin liegende Kündigungsverzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages und mit der Möglichkeit zum Ablauf dieses Zeitraumes vereinbart werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

Kann ich die Wohnung jetzt trotzdem ohne Probleme kündigen und dem Vermieter einen Nachmieter präsentieren ?

Vielen Dank schon mal !

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6797 Beiträge, 2378x hilfreich)

Steht ein Datum im Text oder ist der wie zitiert ?

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#2
 Von 
geilerdorsch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab den Text 1 zu 1 aus dem Mietvertrag übernommen, es steht kein Datum drinnen.

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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1014x hilfreich)

Wenn kein Datum drin steht, wurde auch kein Kündigungsausschluss vereinbart.
Selbst wenn ein Datum drin stünde, hätte ich ein Problem mit dieser Formulierung.

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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

Da nichts eingetragen wurde kommt die Klausel nicht zum Tragen. D.h. wenn jetzt bis spätestens dritten Werktag (3. Juli) die Kündigung mit deiner Originalunterschrift beim Vermieter ist, bist du zum 30.09. aus dem Vertrag raus.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5448 Beiträge, 1823x hilfreich)

quote:
Wenn kein Datum drin steht, wurde auch kein Kündigungsausschluss vereinbart.


Außer der VM hat ein von beiden Seiten unterschriebenes Exemplar, in dem ein Datum drin steht...

quote:
Selbst wenn ein Datum drin stünde, hätte ich ein Problem mit dieser Formulierung.


Nicht unbedingt. Der 2. Satz ist zwar eigentlich unnötig, würde aber nur relevant werden, wenn ein Datum eingetragen würde, das 4 Jahre oder mehr nach Mietbeginn liegt.

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