Kündigung Mietvertrag/ Nachmieter gestellt

18. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
JuliJa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung Mietvertrag/ Nachmieter gestellt

Hallo zusammen,

wir haben mit unserem Vermieter vereinbart (telefonisch), dass wir einen Nachmieter stellen dürfen, um vor den 3 Monaten Kündigungsfrist aus dem Vertrag zu kommen. Er war einverstanden, dass wir eher ausziehen dürfen, sollte ein geeigneter Mieter vorgestellt werden.

Gesagt, getan! Wir haben extrem viel Stress, Geld und Zeit in die Suche gesteckt.
Der Vermieter fand die Nachmieter super und hat sich für einen entschieden, der hier einziehen wird.
Nun fällt uns der Vernieter aber extrem in den Rücken und lässt uns trotzdem erst nach Kündigungsfrist ausziehen. DH er hat unsere "Maklerleistungen" in Anspruch genommen und wir müssen nun trotzdem 2 Monate doppelt Miete zahlen.

Was können wir tun?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

MMh ... evtl fällt Ihnen ja auch der Nachmieter in den Rücken, indem er dem VM signalisiert, dass er später erst anmieten möchte?

Fragen Sie doch den Nachmieter, ob er nicht früher rein will und vermieten Sie dann für den benötigten Zeitraum die Wohnung an den Nachmieter (müssen Sie naütrlich dem VM vorher mitteilen, bzw Erlaubnis einholen).

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von JuliJa):
Was können wir tun?
Rechtlich gesehen so gut wie nichts. Wenn der Vermieter euch nicht beweisbar zugesagt hat, euch bei erfolgreicher Nachmietersuche vorzeitig aus dem Mietvertrag zu lassen, dann werdet ihr dies auch nicht durchsetzen können.

Es tut mir leid, aber solche Threads gibt's immer mal wieder. Vielleicht spendiert der Vermieter ja frewillig etwas. Ansonsten bleibt für die Zukunft die Erkenntnis, dass eine solche Nachmietersuche am ehesten mit einem Lottoschein zu vergleichen ist. Da muss jeder selber wissen, wieviel Aufwand er da bereit ist zu riskieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuliJa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Wir hätten eine Email, in der wir schreiben "... wie telefonisch vereinbart...". Aber ob das hilft?

Der Nachmieter will zum 01.04 rein aber aus irgendeinem übersichtlichem Grund will der Vermieter das nicht, sondern erst 30.04 (Kündigungsfrist Ende).

Ich werde ihm (aus Spaß) erstmal eine Rechnung unserer Maklerleistungen stellen ;)

Frechheit oder? Sich schön potenzielle Bewerber stellen lassen und dann sowas. Wir hatten mindestens 12 Besichtigungen a 1 Std plus Emails, Telefonate etc.
In Zukunft lassen wir ALLES schriftlich absichern.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von JuliJa):
sondern erst 30.04 (Kündigungsfrist Ende).
Rückgabe deiner Mietwohnung ist erst morgens am 2.5. fällig, sofern es keine anderlautenden und dann auch noch gültigen Klauseln im Mietvertrag gibt.

Ansonsten ist kaum abzuschätzen, was der Vermieter am Telefon wirklich gesagt hat und warum er jetzt so reagiert. Vielleicht hast du auch nur das gehört, was du hören wolltest. Ändert an der Rechtslage aber natürlich nichts.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von JuliJa):
In Zukunft lassen wir ALLES schriftlich absichern.

Und selbst wenn man es schriftlich hätte, es war ja nur vereinbart, dass man eher ausziehen dürfte, sollte ein geeigneter Mieter vorgestellt werden.

Das Ausziehen aus einer Wohnung entbindet aber nicht von den vertraglichen Verpflichtungen wie Mietzahlung und beendet auch nicht den Vertrag.

Wirklich weiter wäre man also auch nicht ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von JuliJa):
Ich werde ihm (aus Spaß) erstmal eine Rechnung unserer Maklerleistungen stellen

Kann man machen, Jedoch kann der Vermieter das Schreiben dann ans Gewerbeaufsichtsamt weiter leiten, denn dafür ist nach § 34c GewO eine Zulassung erforderlich. Das fällt dann unter unerlaubte Gewerbeausübung.
Solche Bußgelder sind in der Regel einiges höher als die Miete für einen Monat.

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#7
 Von 
anonym9
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo JuliJa,

Zitat (von JuliJa):
Wir hatten mindestens 12 Besichtigungen a 1 Std plus Emails, Telefonate etc.


Ach nee, heißt es nicht immer, Makler verdienen ihr Geld, nur mit "Tür aufschließen" bzw. mit "Nichtstun"?

Gruß,
anonym9

P.S.: Sorry, der Seitenhieb musste einfach sein;)

-- Editiert von anonym9 am 19.02.2018 07:50

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#8
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von JuliJa):
Ich werde ihm (aus Spaß) erstmal eine Rechnung unserer Maklerleistungen stellen

Kann man machen, Jedoch kann der Vermieter das Schreiben dann ans Gewerbeaufsichtsamt weiter leiten, denn dafür ist nach § 34c GewO eine Zulassung erforderlich. Das fällt dann unter unerlaubte Gewerbeausübung.
Solche Bußgelder sind in der Regel einiges höher als die Miete für einen Monat.



Wer nur einmalig eine einzige Wohnung maklen will, braucht keinen 34c und bekommt auch keinen Aerger mit der Aufsicht.



-- Editiert von Moderator am 19.02.2018 12:35

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wobei die Rechnungstellung Nonsens ist.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wobei die Rechnungstellung Nonsens ist.
Es gibt § 683 BGB (Ersatz von Aufwendungen bei Geschäftsführung ohne Auftrag). Komplett aussichtlos ist es also nicht, eine Kostenerstattung wegen der Aufwendungen zu erreichen. Aber es ist ein meiner Meinung nach sehr anspruchsvolles Unterfangen für einen Laien, eine solche Kostenerstattung dann auch rechtlich durchzusetzen. Und bei der Einschaltung eines Anwalts entstehen weitere Kosten. Das wäre also ein weiteres Lotteriespiel.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JuliJa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

das mit der Rechnung ist eher als Scherz gemeint und rechne auch nicht wirklich damit, dass wir nach BGB Ansprüche geltent machen können.

Ich habe verstanden, dass wir leider in einer Position sind, in der wir auf das Wort der Vermieters vertraut haben und bitter enttäuscht wurden. Schade, dass man immer wieder an solch furchtbare Menschen gerät, gegen deren ungerechtes und fieses Verhalten man nichts ausrichten kann.

Vor allem sind dem Vermieter durch unsere Aktion NUR Vorteile entstanden. Seine Miete bekommt er sowieso und zudem hat er noch einen qualifizierten Nachmieter für "umme" von uns gestellt bekommen. Ich bin entsetzt von so einem Verhalten!!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von JuliJa):
Vor allem sind dem Vermieter durch unsere Aktion NUR Vorteile entstanden.


Evtl reden Sie doch mal mit dem Nachmieter, ob er die Wohnung nicht früher haben möchte, und dann vermieten Sie ihm die einfach für einen Monat.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Ich fand auch solche Mieter, die versucht haben, per "Wenn Du nicht auf meine Forderungen eingehst, bekommst Du die Wohnung nicht" den potenziellen Nachmieter zu erpressen, die angenehmsten......

Kein Wunder, dass der Vermieter hier entsetzt ist über Euer Verhalten, es geht Euch nur um Euren Vorteil.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
Ich fand auch solche Mieter, die versucht haben, per "Wenn Du nicht auf meine Forderungen eingehst, bekommst Du die Wohnung nicht" den potenziellen Nachmieter zu erpressen, die angenehmsten......

Kein Wunder, dass der Vermieter hier entsetzt ist über Euer Verhalten, es geht Euch nur um Euren Vorteil.


? Falscher Thread?

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
? Falscher Thread?


Oh, ja.....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
JuliJa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
Zitat (von AltesHaus):
? Falscher Thread?


Oh, ja.....


Danke, wir haben nämlich weder erpresst noch irgendwelche Forderungen gestellt....

0x Hilfreiche Antwort

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