Hallo,
habe zum Thema Mietrecht folgende Frage.
Ein Person A sucht nach der Trennung von seiner Frau dringend eine Wohnung. Ein Bekannter von A sagt ihm, sein Arbeitgeber (ein Gemeinnütziger Verein) hat eine freie Wohnung die er beziehen kann. Die Miete war für seine Stadt sehr günstig es wurde ein Mietvertrag geschlossen. Es gab eine Bedingung, A musste zustimmen und einen Antrag für Betreutes Wohnen unterschreiben. Dadurch bekommt der Verein ca. 10.000 Euro p.a. von der Stadt, das Programm nennt sich „von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Ü 60".
A wohnte nun über 5 Jahre in dieser Wohnung als sein Vermieter (Verein) von einem anderen Verein übernommen wurde. Dieser Verein stellte sich als neuer Vermieter vor und alles verlief problemlos.
Nach etwa 3 Monaten bekam A die Kündigung des Mietvertrages, ohne Begründung, Kündigungsfrist 3 Monate. Erst jetzt musste A feststellen das es sich bei seinem Vermieter nicht um den Eigentümer der Wohnung handelte, sondern auch nur um einen Mieter, somit wurde offensichtlich lediglich ein Untermietvertrag geschlossen.
" Hinweis auf § 549 (2) Nr. 3 BGB
Die Vorschriften über die Mieterhöhung (33 557 bis 561 BGB) und über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnissen sowie bei der Begründung von Wohnungseigentum (§568 Abs. 2, §§573, 573a, 573d, Abs. 88 574 bis 575a Abs. 1 und §§ 577 und 577a BGB) gelten nicht für Mietverhältnisse über Wohnungen, die eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein anerkannter privater Träger der Wohlfahrtspflege angemietet hat, um ihn Personen mit dringendem Wohnungsbedarf zu überlassen, wenn sie den Mieter bei Vertragsabschluss auf die Zweckbestimmung des Wohnraumes und die Ausnahme von den genannten Vorschriften hingewiesen hat.
Der ………………………………… e.V. vermietet diesen Wohnraum nur an solche Personen, die dringenden Wohnraumbedarf auf Grund ihrer persönlichen Situation haben. Die o.g. Vorschriften sind daher nicht anwendbar."
Nur zur Info, A ist Krebskrank und leidet unter COPD.
Hier meine Frage,
1. ist die Kündigung mit 3 Monaten rechtens?
1. musste der Vermieter darauf hinweisen, dass es sich um einen Untermietvertrag handelt?
Im Voraus vielen Dank
Kündigung Mietvertrag( angeblich Untermietvertrag)
Da rate ich doch mal dringend, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Natürlich ab zum Anwalt. Nur, der Untermietvertrag ist in diesen Konstellationen absolut üblich. D.h., die gemeinnützigen Vereine sind Mieter und vermieten dann unter. Das ist jetzt nichts übrerraschendes, sondern ein legales Konstrukt. Nur - es ist eigentlich nicht auf Dauer ausgerichtet.
wirdwerden
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Noch in Ergänzung, da wahrscheinlich vielen Lesern das System nicht so ganz bekannt ist. Obdachlose oder Menschen, denen die Obdachlosigkeit droht, finden in der Regel keine eigene Wohnung. Um ein Absacken in die Obdachlosigkeit zu verhindern bzw. Obdachlose wieder in ein geregeltes Leben zurück zu führen, mieten diese gemeinnützigen Vereine (Träger häufig die Kirchen) Wohnungen an. Die Vermieter haben einen sicheren Mietzinszahler und eben auch dann gegen bisher Obdachlose nichts, Sie wissen, dass die Obdachlosen betreut werden und es zu keinen Auffälligkeiten wie etwa Wohnungsverwahrlosung kommen wird.
Diese Vereine/Programme werden dann häufig auch von den Kommunen unterstützt. Alles soweit sehr sinnvoll. Nur, diese Vereinsarbeit/Unterstützung durch die öffentliche Hand ist eben an ein Integrationsprogramm gebunden, und das aus gutem Grund. Es ist nicht dazu da, Wohnungssuchenden, deren Suche ihren Grund in einer familiären Trennung hat, preiswert auf Dauer eine Wohnung zu vermitteln. Das ist ein massiver Missbrauch. Der Fragesteller wusste es, vielleicht nicht in allen Ausgestaltungen, aber er hat ja immerhin den Antrag auf Betreuung durch den Verein unterzeichnet. Und profitiert seitdem von der subventionierten Miete. Hat einen Zustand, der als Wiedereingliederung für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe gedacht ist, letztlich zu einem "normalen" Mietvertrag unter Ausnutzung der günstige Miete ausgenutzt. Das ist so nicht vorgesehen.
Worauf ich hinaus will: die ursprünglichen Vermieter bewegen sich mit Sicherheit in einer Grauzone in Richtung Betrug. Ob der Fragesteller Mittäter oder Beihelfer ist, das kann ich nicht abschätzen. Jedenfalls bewegt er sich auf sehr dünnem Eis. Ich würde deshalb klar einen Anwalt einschalten, damit man wenigstens aus der strafrechtlichen Seite des Falles rausgehalten wird, mir schleunigst eine neue Wohnung suchen und bei dem neuen Vermieter gegebenenfalls um eine Verlängerung des Untermietverhältnisses verhandeln, wenn denn Bedarf da ist.
wirdwerden
-- Editiert von User am 26. Juli 2026 20:40
Zitat :1. ist die Kündigung mit 3 Monaten rechtens?
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Das könnte sich einem durchaus erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
Das
Zitat :A wohnte nun über 5 Jahre in dieser Wohnung
lässt aber starke Indizien auf einen Missbrauch zu, denn in der Regel sind diese Wohnungen nur als Überbrückung gedacht und nicht als Dauerlösung.
Das der alte Vermieter es eventuell lax gehandhabt hat, hilft nicht, wenn der neue Vermieter nun aufräumt und künftig rechtskonform handeln will.
Zitat :1. musste der Vermieter darauf hinweisen, dass es sich um einen Untermietvertrag handelt?
Nein.
Würde einem nach über 5 Jahren wohl auch nichts mehr helfen.
Die Frage war so gemeint, hätte der Vermieter vor Vertragsabschluss auf den Untermietvertrag hinweisen müssen, und § 573cAbs. 1 BGB wurde nicht ausgeschlossen.
Zitat :hätte der Vermieter vor Vertragsabschluss auf den Untermietvertrag hinweisen müssen
Nein.
Zitat :§ 573cAbs. 1 BGB wurde nicht ausgeschlossen
Warum ausschliesen? Der gilt nicht.
Und jetzt?
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