Hallo, brauche dringend Hilfe.
Folgende Situation:
Der Lebenspartner meiner Mutter ist vor einigen Monaten ins Altenheim gekommen. Nun wohnt meine Mutter weiterhin in der Wohnung der Tochter des Lebenspartners. Es bestand bisher kein Mietvertrag es war nur Wohnrecht auf Lebenszeit für den Lebenspartner eingetragen. Meine Mutter bekam ab 01.07.20 einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit. Es wurde ihr versprochen dass in nächster Zeit kein Verkauf des Hauses anstehe. Nun wurde meiner Mutter vor einigen Tagen gesagt, dass das Haus doch verkauft werden soll. Meine Mutter hat sich nun entschlossen, auch aus gesundheitlichen Gründen in meine Nähe zu ziehen. Es gibt auch schon eine Wohnung.
Nun meine Frage: Welche Kündigungsfrist muss sie einhalten. Sie hat den Mietvertrag ja unter anderen Vorgaben unterschrieben.
Danke schon mal für Eure Hilfe.
Kündigung Mietvertrag auf unbestimmte Zeit
12. September 2020
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Frage vom 12. September 2020 | 19:50
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung Mietvertrag auf unbestimmte Zeit
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#1
Antwort vom 12. September 2020 | 20:37
Von
Status: Senior-Partner (6418 Beiträge, 2315x hilfreich)
Zitat:Nun meine Frage: Welche Kündigungsfrist muss sie einhalten. Sie hat den Mietvertrag ja unter anderen Vorgaben unterschrieben.
und davon ist im Mietvertrag mit welchen Worten die Rede ?
Alle davor abgegebenen Erklärungen sind damit hinfällig.
#2
Antwort vom 12. September 2020 | 21:01
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 2x hilfreich)
Im Mietvertrag steht davon nichts. War nur mündlich.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. September 2020 | 21:21
Von
Status: Senior-Partner (6418 Beiträge, 2315x hilfreich)
Also kein Vertragsbestandteil sondern unverbindliche Erklärung.
#4
Antwort vom 12. September 2020 | 21:55
Von
Status: Unbeschreiblich (47474 Beiträge, 16805x hilfreich)
Zitat:Welche Kündigungsfrist muss sie einhalten.
Die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
#5
Antwort vom 13. September 2020 | 02:09
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatNun meine Frage: Welche Kündigungsfrist muss sie einhalten. :
Die Gesetzliche, also 3 Monate.
ZitatSie hat den Mietvertrag ja unter anderen Vorgaben unterschrieben. :
Irrelevant, da diese keinerlei Einfluss auf den Mietvertrag haben.
#6
Antwort vom 13. September 2020 | 09:50
Von
Status: Master (4538 Beiträge, 546x hilfreich)
Einfach mal mit den Erben reden falls sie früher rauswill, ist doch Familie .
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