Kündigung Mietvertrag auf unbestimmte Zeit

12. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
bripfa
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung Mietvertrag auf unbestimmte Zeit

Hallo, brauche dringend Hilfe.
Folgende Situation:
Der Lebenspartner meiner Mutter ist vor einigen Monaten ins Altenheim gekommen. Nun wohnt meine Mutter weiterhin in der Wohnung der Tochter des Lebenspartners. Es bestand bisher kein Mietvertrag es war nur Wohnrecht auf Lebenszeit für den Lebenspartner eingetragen. Meine Mutter bekam ab 01.07.20 einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit. Es wurde ihr versprochen dass in nächster Zeit kein Verkauf des Hauses anstehe. Nun wurde meiner Mutter vor einigen Tagen gesagt, dass das Haus doch verkauft werden soll. Meine Mutter hat sich nun entschlossen, auch aus gesundheitlichen Gründen in meine Nähe zu ziehen. Es gibt auch schon eine Wohnung.
Nun meine Frage: Welche Kündigungsfrist muss sie einhalten. Sie hat den Mietvertrag ja unter anderen Vorgaben unterschrieben.
Danke schon mal für Eure Hilfe.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Nun meine Frage: Welche Kündigungsfrist muss sie einhalten. Sie hat den Mietvertrag ja unter anderen Vorgaben unterschrieben.

und davon ist im Mietvertrag mit welchen Worten die Rede ?
Alle davor abgegebenen Erklärungen sind damit hinfällig.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
bripfa
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Im Mietvertrag steht davon nichts. War nur mündlich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Also kein Vertragsbestandteil sondern unverbindliche Erklärung.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Welche Kündigungsfrist muss sie einhalten.


Die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von bripfa):
Nun meine Frage: Welche Kündigungsfrist muss sie einhalten.

Die Gesetzliche, also 3 Monate.



Zitat (von bripfa):
Sie hat den Mietvertrag ja unter anderen Vorgaben unterschrieben.

Irrelevant, da diese keinerlei Einfluss auf den Mietvertrag haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4538 Beiträge, 546x hilfreich)

Einfach mal mit den Erben reden falls sie früher rauswill, ist doch Familie .

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