hallo,
wie kommt man aus einem befristeten mietvertrag raus, der die klausel hat: eine kündigung ist nur zum 30.6. bzw. 31.12. mit 3monatiger kündigungsfrist?
hintergrund ist der, dass ich im august ins ausland gehe und kein geld für zwei mieten habe und erst jetzt die zusage habe.
Kündigung Mietvertrag - mit 3monatiger Kündigungsfrist?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Inwiefern ist der Mietvertrag denn befristet? Was steht da genau im Vertrag?
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hier liegt doch eine besodere härte vor oder nicht? eine besondere härte die dem mieter nicht zumutet dort länger zu wohnen öffnet doch das sonderkündigungsrecht durch den mieter, oder irre ich mich da?
3 monate kündigungsfrist scheint für mich in diesem falle normal aber keine starren fristen, ich denke diese lassen den §§ ungültig werden im vertrag und gesetzt werden dafür die gesetzlichen?!?
paddy
Handelt es sich um einen Wohnraummietvertrag, von wann ist er und wie lautet der genaue Text ?
--- editiert vom Admin
geht es vielleicht um gewerbe?
Was hast Du gemietet (Wohnraum? ggfl. in Studentenwohnheim?)
Und wann wurde der Mietvertrag abgeschlossen?
Das von paddy1977 suggerierte Sonderkündigungsrecht bei besonderer Härte gibt es übrigens nicht. Und 'starre Fristen' haben auch nichts mit einer Kündigungsfrist zu tun.
gemietet wurde ein mietraum im studentenwohnheim. mit der bezeichnung studentenwohnheim habe ich bereits ein problem, weil in dem gebäude auch hartz IV empfänger und abendschüler untergebracht sind und das somit keine! studenten sind.
- das mietverhältnis beginnt am 01.08.2007 und wird auf die dauer von höchstens 5 jahren geschlossen.
- trotz der befristung könne der mieter und der vermieter das mietverhältnis zum 30.06. und 31.12. eines jeden jahres gemäß §3 dieses vertrages kündigen.
§3
das mietverhältnis ist von jeder partei mit einer frist von drei monaten zum monatsende zu kündigen. die kündigung bedarf der schriftform und muss dem anderen vertragsteil bis zum 2. werktag des 1. monats der kündigungsfrist zugegangen sein.
mietvertrag wurde am 27.7.07 abgeschlossen.
kann ich mir einen untermieter reinsetzen um net doppelt miete zu bezahlen?
Das wird die Wohnheimleitung wohl nicht mitmachen.
Mal mit der Wohnheimleitung sprechen, was sich da machen lässt. Ggf. Suche eines Nachmieters anbieten und schauen, wie verhandlungsbereit die sind. Studentenwohnheime sind doch meist begehrt und ab September (ggf. auch ab Oktober) sollte sich durchaus jemand finden lassen - wahrscheinlich aber erst gegen Ende des jetzigen Semesters.
nachmieter suchen wollte ich sowieso, aber diese kann der heimleitung ja bekanntlich ablehnen. und semesterende ist immer mitte februar bzw. juli.
sonderkündigungsrecht stellt vermutlich umzumutbare hygenische sanitäreinrichtungen und regelmäßige diebstähle u.a. von lebensmitteln nicht dar, oder?
gibts keine sichere möglichkeit aus dem vertrag rauszukommen? weil ich im falle nicht rauszukommen, flug und visum sparen kann.
'umzumutbare hygenische sanitäreinrichtungen'
Wohl eher nicht. War bei Einzug sicherlich bekannt. Wenn tatsächlich unzumutbar => Gesundheitsamt reinjagen.
Diebstahl: Anzeige gegen unbekannt. Ist für das Mietverhältnis allerdings kaum von Bedeutung.
nee beim einzug war alles top, sonst wäre ich hier nie eingezogen.
hm anscheinend scheint die klausel wirksam zu sein.
nee beim einzug war alles top
Ist Dir schon klar, was das aussagt, oder ?
--- editiert vom Admin
tz tz und warum besteht die unzumutbarkeit erst seit einem monat? also schliesst mal net von euch auf andere
Und jetzt?
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