Kündigung Mietvertrag - mit 3monatiger Kündigungsfrist?

19. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
garf_
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Mietvertrag - mit 3monatiger Kündigungsfrist?

hallo,

wie kommt man aus einem befristeten mietvertrag raus, der die klausel hat: eine kündigung ist nur zum 30.6. bzw. 31.12. mit 3monatiger kündigungsfrist?

hintergrund ist der, dass ich im august ins ausland gehe und kein geld für zwei mieten habe und erst jetzt die zusage habe.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Inwiefern ist der Mietvertrag denn befristet? Was steht da genau im Vertrag?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

hier liegt doch eine besodere härte vor oder nicht? eine besondere härte die dem mieter nicht zumutet dort länger zu wohnen öffnet doch das sonderkündigungsrecht durch den mieter, oder irre ich mich da?

3 monate kündigungsfrist scheint für mich in diesem falle normal aber keine starren fristen, ich denke diese lassen den §§ ungültig werden im vertrag und gesetzt werden dafür die gesetzlichen?!?

paddy

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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Handelt es sich um einen Wohnraummietvertrag, von wann ist er und wie lautet der genaue Text ?

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#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

geht es vielleicht um gewerbe?

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Was hast Du gemietet (Wohnraum? ggfl. in Studentenwohnheim?)

Und wann wurde der Mietvertrag abgeschlossen?

Das von paddy1977 suggerierte Sonderkündigungsrecht bei besonderer Härte gibt es übrigens nicht. Und 'starre Fristen' haben auch nichts mit einer Kündigungsfrist zu tun.

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#8
 Von 
garf_
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

gemietet wurde ein mietraum im studentenwohnheim. mit der bezeichnung studentenwohnheim habe ich bereits ein problem, weil in dem gebäude auch hartz IV empfänger und abendschüler untergebracht sind und das somit keine! studenten sind.

- das mietverhältnis beginnt am 01.08.2007 und wird auf die dauer von höchstens 5 jahren geschlossen.
- trotz der befristung könne der mieter und der vermieter das mietverhältnis zum 30.06. und 31.12. eines jeden jahres gemäß §3 dieses vertrages kündigen.

§3
das mietverhältnis ist von jeder partei mit einer frist von drei monaten zum monatsende zu kündigen. die kündigung bedarf der schriftform und muss dem anderen vertragsteil bis zum 2. werktag des 1. monats der kündigungsfrist zugegangen sein.

mietvertrag wurde am 27.7.07 abgeschlossen.

kann ich mir einen untermieter reinsetzen um net doppelt miete zu bezahlen?

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#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Das wird die Wohnheimleitung wohl nicht mitmachen.

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#10
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Mal mit der Wohnheimleitung sprechen, was sich da machen lässt. Ggf. Suche eines Nachmieters anbieten und schauen, wie verhandlungsbereit die sind. Studentenwohnheime sind doch meist begehrt und ab September (ggf. auch ab Oktober) sollte sich durchaus jemand finden lassen - wahrscheinlich aber erst gegen Ende des jetzigen Semesters.

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#11
 Von 
garf_
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

nachmieter suchen wollte ich sowieso, aber diese kann der heimleitung ja bekanntlich ablehnen. und semesterende ist immer mitte februar bzw. juli.

sonderkündigungsrecht stellt vermutlich umzumutbare hygenische sanitäreinrichtungen und regelmäßige diebstähle u.a. von lebensmitteln nicht dar, oder?

gibts keine sichere möglichkeit aus dem vertrag rauszukommen? weil ich im falle nicht rauszukommen, flug und visum sparen kann.

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#12
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

'umzumutbare hygenische sanitäreinrichtungen'
Wohl eher nicht. War bei Einzug sicherlich bekannt. Wenn tatsächlich unzumutbar => Gesundheitsamt reinjagen.

Diebstahl: Anzeige gegen unbekannt. Ist für das Mietverhältnis allerdings kaum von Bedeutung.

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#13
 Von 
garf_
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

nee beim einzug war alles top, sonst wäre ich hier nie eingezogen.

hm anscheinend scheint die klausel wirksam zu sein.

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#14
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

nee beim einzug war alles top

Ist Dir schon klar, was das aussagt, oder ?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
garf_
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

tz tz und warum besteht die unzumutbarkeit erst seit einem monat? also schliesst mal net von euch auf andere

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