Kündigung Mietvertrag rechtens?

21. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Lolla94
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Mietvertrag rechtens?

Hallo,

ich habe gerade eine Nachricht von meinen Vermietern bekommen, dass sie wohl "unangenehme" Nachrichten für mich haben und mich persönlich sprechen wollen. Jetzt befürchte ich erst mal eine Kündigung und mach mich schon etwas verrückt. Ich will mich schon mal für den Fall vorbereiten und würde euch um eure Einschätzung bitten.

Ich bin am 21.11.18 laut Wohnungsgeberscheid in die Wohnung eingezogen, der Mietvertrag läuft aber seit dem 1.12.18. Meine Vermieter (und Eigentümer des Hauses) wohnen hier, noch eine Partei und ich in einer „kleinen studentenwohnung". Sie haben noch zwei oder drei erwachsene Kinder, also könnte es evtl. Eigenbedarf sein (ist das theoretisch so möglich auch wenn die Vermieter eine große Wohnung haben?).

Meine Fragen sind, ob ihr eine Kündigung für wahrscheinlich haltet (oder evtl nur eine Mieterhöhung), ob das unter den Umständen möglich ist und wie die Kündigungsfristen sind (3 oder 6 Monate?).

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30503 Beiträge, 5450x hilfreich)

Was steht denn in deinem Mietvertrag zur Mietdauer und zu Kündigungen/Kündigungsfristen?

Ansonsten gibt es etliche Möglichkeiten, warum die Vermieter dich sprechen wollen.
Außer denen, die du genannt hast, gibts noch andere...

ICH würde ohne Erwartungen zum Gespräch gehen, mir anhören, was sie mir zu sagen haben --- dann in Ruhe darüber nachdenken bzw. konkret hier nachfragen.
ICH würde auf keinen Fall schon im Gespräch i-was was unterschreiben oder i-welche Zusagen machen.
So wichtig/eilig kann nichts sein, dass man keine Bedenkfrist hat.

Zur Überschrift:
Ja, eine Kündigung kann rechtens sein.

-- Editiert von User am 21. November 2023 13:51

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolla94
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami
Die Mietdauer ist unbefristet. Zur Kündigungsfrist steht nur dass es sich nach den gesetzlichen Vorschriften richtet, „§§ 573 ff. BGB finden Anwendung und § 545 BGB findet keine Anwendung."

Ist die Kündigungsfrist dann 3 oder 6 Monate?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30503 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von Lolla94):
Die Mietdauer ist unbefristet.
Danke.

Lies dir bitte die §§ 573 bis 573d BGB mal durch.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html#BJNR001950896BJNE248101377

Zitat (von Lolla94):
Meine Vermieter (und Eigentümer des Hauses) wohnen hier, noch eine Partei und ich in einer „kleinen studentenwohnung".
Und was heißt das nun genau? Wer wohnt hier und was ist das hier?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46706 Beiträge, 16556x hilfreich)

Zitat (von Lolla94):
Ist die Kündigungsfrist dann 3 oder 6 Monate?


Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4091 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Lolla94):
Meine Fragen sind, ob ihr eine Kündigung für wahrscheinlich haltet


Wie soll man dir das beantworten ohne die Vermieter zu kennen?

Einfach mal abwarten, wenn die reden reden lassen, Kündigungen bedürfen IMMER der Schriftform, und Eigenbedarfskündigung müssen auch adäquat begründet werden.

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