Kündigung Mietvertrag - vor Mietbeginn das Mietverhältnis kündigen?

25. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
JasminG
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Mietvertrag - vor Mietbeginn das Mietverhältnis kündigen?

Hallo,
ich habe vor einigen Wochen einen Mietvertrag mit Mietbeginn 01.12.04 abgeschlossen. In dieser Woche hat sich nun herausgestellt, dass ich zum 01.07.05 den Arbeitgeber an einen 300 km entfernten Standort wechseln werde.
Natürlich habe ich nun kein Interesse für 7 Monate umzuziehen.
Frage: besteht die Möglichkeit schon vor Mietbeginn das Mietverhältnis unter Einhaltung der 3-Monatigen Kündigungsfrist zu kündigen oder muss der Vertrag "erfüllt" werden und ich kann erst nach Einzug kündigen?

Ich bedanke mich vorab für eine Antwort!
MfG
JasminG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo,

natürlich kannst du jetzt schon kündigen, meines Wissens nach allerdings erst zum 31.12. (man möge mich hier korrigieren, wenn das falsch ist). Eine Verpflichtung zum Einzug besteht nicht. Da es aber noch einige Zeit bis zum MIetbeginn ist, würde ich den Vermieter auf die veränderte Situation ansprechen - vielleicht lässt er sich aus Kulanz auch darauf ein, den Vertrag aufzuheben (könntest ihm ja beispielsweise anbieten, die Inseratkosten für die Suche eines neuen MIeters zu übernehmen). Hast du deine alte Wohnung denn noch nicht gekündigt?

Gruß karamel

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#2
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Bei Kündigungszugang bis 03.09.2004 (dritter Werktag im September) wäre die Kündigung zu Ende November 2004 wirksam. Also kommt man problemlos aus dem Mietvertrag heraus, noch bevor die Mietfrist anfängt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
servanda
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 35x hilfreich)

Nein kann man nicht.

Man kann den Vertrag erst ab dem Datum mit 3 monatiger Frist kündigen ab dem der Vertrag läuft. Eine Kündigung vor Beginn ist nicht möglich.

Würde dir auch raten den Vermieter zu kontaktieren und mit ihm aushandeln ob du noch so raus kannst - lass es dir schriftlich bestätigen sonst landest du womöglich gleich im nächsten Schlamassel.

Evtl. bietest du ihm an die Kosten für Anzeigen o.ä. zu erstatten und dich aktiv an der Neuvermietung zu beteiligen.

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