Hallo,
ich habe wohl ein bischen blaäugig gehandelt und folgendes gemacht:
1. Habe meine Wohnung per Email am 31.3.2009 gekündigt (18:00)
2. Habe am 1.4.2009 eine Email vom Vermieter erhalten, dass er die Email erst am 1.4.2009 erhalten hat und diese Form der Kündigung nicht akzeptiert und ich bitte eine Kündigung per Einschreiben/Post schicken solle.
3. Habe dann am 1.5.2009 die Kündigung per Post geschickt und darin auf die Email-Kündigung hingewiesen.
4. Heute hat der Vermieter angerufen und mir bestätigt, dass die Kündigung eingegangen sei, am 4. Werktag des Monats, und dass er die Kündigung daher erst zum 31.08.2009 bestätigen würde ... entsprechendes Schreiben würde mir in den kommenden Tagen zugehen.
Was ist jetzt meine Rechtslage, zu wann ist meine Kündigung rechtskräftig? Soll ich noch mal eine Kündigung per Einschreiben zusenden, falls ich keine Bestätgung erhalte.
Danke
Kündigung Mietvertrag - zu wann ist meine Kündigung rechtskräftig?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Was ist jetzt meine Rechtslage, zu wann ist meine Kündigung rechtskräftig?
Ihre Kündigung wirkt zum 31.8.2009.
quote:
Soll ich noch mal eine Kündigung per Einschreiben zusenden, falls ich keine Bestätgung erhalte.
Falls Sie dahingehend Ärger vermuten, ist das wohl anzuraten. Das hätten Sie am besten von Anfang an gemacht.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
-- Editiert am 05.05.2009 20:45
Du brauchst keine Bestätigung vm Vermieter, schadet jedoch nicht eine zu bekommen. Du musst halt nachweisen, dass die Kündigung dem VM fristgerecht zugegangen ist.
Gruß
Michael
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--- editiert vom Admin
quote:
Und warum nicht am 2.4.2009 ?
Naja, wer einen Mietvertrag per eMail kündigt...
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
--- editiert vom Admin
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--- editiert vom Admin
Na, da hat Dich der VM aber schön an der Nase herumgeführt. Rechne doch mal nach. Der VM hat den Brief heute am 05.05.09 erhalten. Also ist die Zeit noch eingehalten. Du kannst am 31.07.09 aus der Wohnung raus.
Zum Verstandniss:
02.05. = 1. Werktag
04.05. = 2. Werktag
05.05. = 3. Werktag
= Kündigung rechtzeitig eingegangen!!!
gruß
avalon 2006
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"Das Leben ist eines der Härtesten."
Noch etwas, warte ab, bis der VM Dir die Bestätigung schickt. Tu solange so, als würdest Du erst zum 31.08. ausziehen. Sobald Du die Bestätigung hast, weist Du ihn auf seinen Rechenfehler hin.
Ach ja, bete, dass der VM nicht doch noch dahinter kommt, und Dir keine Bestätigung schickt, bzw. so tut, als ob er nichts bekommen hätte.
Der VM hatte Dir doch gesagt, dass er das per EINSCHREIBEN haben will. Warum schickst Du es dann wieder mir normaler Post?
Wünsche Dir viel Glück.
gruß
avalon 2006
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"Das Leben ist eines der Härtesten."
Frage an TE: Alles verstanden?
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