Kündigung Mietwohnung - Zählt das Datum von meinem ersten Einschreiben?

12. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
blaufrog@gmx.de
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Mietwohnung - Zählt das Datum von meinem ersten Einschreiben?

Habe eine Kündigungsfrist am 3. Werktag zum übernächsten Monat. Habe dem Vermieter eine Kündigung per Einschreiben zu kommen lassen. Einschreiben kam zurück. Werde nun ein Einwurfeinschreiben ein Vermieter schicken. Zählt das Datum von meinem ersten Einschreiben? Oder ist nun mein Vertrag verlängert um einen Monat.
Außerdem habe ich in den 3 Jahren noch nie eine Betriebskostenabrechnung erhalten. Zahle mtl. Vorauszahlung der NK. Kann er nachträglich falls ich zuwenig bezahlt habe, dies noch nachfordern. Bzw. bekomme ich falls ich zuviel bezahlt mein Geld zurück. Wie soll ich mich verhalten?

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"Ich habe fragen zur Mietswohnungskündigung. "

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schmidtke
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Haben einen Mietvertrag unterschrieben bei den man uns nicht gesagt hat das sich die Miete inerhalb 3 Jahren so erhöht das wir mehr zahlen müssen als jetzt.(wbs) Haben den Vertag nach 2 Tagen gekündigt sollen jetzt aber für 6Wochen Miete zahlen.Wie komme ich daraus?Sind eine junge Familie die nicht Das Geld hat um doppelt Miete zu zahlen.

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#2
 Von 
Quinoman
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo blaufrog, meines erachtens kommt es darauf an, warum das Einschreiben zurück kam. War die Adresse richtig, das Porto ausreichend usw ? Wurde die Annahme verweigert oder ist einfach niemand erreichbar ? Sie sollten vielmehr ein EIGENHÄNDIG Einschreiben schicken. Zeugen suchen, die den Inhalt bestätigen können. Ich bin KEIN RECHTSFACHMANN, deshalb der Tipp. beím Mieterverein eintreten (kostet etwa 30 Euro / Jahr) - da bekommt man rat + rechtschutz. Zu den NK: Sie müssen nicht rückwirkend nachzahlen, was nicht fristgerecht abgerechnet wurde, eine ihnen zustehende Erstattung verfällt aber nicht.
Details sind hier bei 123 zu finden (stöbern sie mal), deshalb wiederhole ich sie nicht. Aber hier ist das Recht sehr zu Ihren Gunsten.

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"Vielen Dank ! Grüße aus Langen, Michael"

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#3
 Von 
blaufrog@gmx.de
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe mein Einschreiben wg. Mietwohnung per Einschreiben geschickt. Kam beim Vermieter an. Postbote konnte Vermieter nicht erreichen, daher wurde ihm eine Notiz vom Postboten in den Briefkasten eingeworfen. Bei der Post hat der Vermieter das Einschreiben nicht abgeholt. Ich habe nun bei meiner Post das Einschreiben wieder entgegen genommen und per Einwurf Einschreiben wieder zurückgeschickt. Mein Stichtag zur Kündigung wäre aber mit dem ersten Einschreiben gewesen. Ich kann ja nicht´s dafür dass der Vermieter nicht da war, vielleicht auch in Urlaub. Kann ich davon ausgehen, dass der Poststempel vom ersten Einschreiben für meine Kündigung zählt?


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"Ich habe fragen zur Mietswohnungskündigung. "

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#4
 Von 
alHex
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

mein Anwalt hat mir damals gesagt - das auch eine eingeschriebene Kündigung - nicht anerkannt werden muß, am besten ist es den Vertrag per Gericht aufkündigen zu lassen - das hat rechtsgülitgkeit - lt. meinem Anwalt kostete dies damals ca. ATS 500,–
bin kein Rechtsexperte und übernehme keine Garantie für die Richtigkeit dieser Antwort

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