Hallo zusammen,
ich muss bis ende dieses Monats meine Wohnung kündigen,problem ist das ich habe es zusammen mit jemand anders unterschrieben.Sie hat gemeint dass sie schon Ihre Kündigung weggeschickt hast.Ist es so einfach dass ich desselbe mache?Einfach ein Brief schreiben und per Einschreiben losschicken?Kann ich irgendwo auf dieses Forum ein Musterbrief dafür bekommen?
Cheers, Lazza
Kündigung - Musterbrief?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Viel einfacher wäre es, wenn ihr beide mit einem Kündigungsschreiben kündigen würdet, oder? Im Moment ist ihre Kündigung jedenfalls so ziemlich wertlos, weil nur einer gekündigt hat. Es wäre also ratsam, ein gemeinsames Schreiben aufzusetzen, aber so müsste es eigentlich auch gehen:
Sehr geehrter Herr.....
hiermit kündigen wir den gemeinsam unterschriebenen Mietvertrag vom 00.00.2000 fristgerecht zum 31.08.2008 (3 Monate normal, aber guck in den MV wie das mit der Kündigungsfrist bei euch ist).
Somit haben Frau XY und ich gemeinsam fristgerecht gekündigt, da Sie von Frau XY bereits ihr Kündigungsschreiben erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Der zweite Teil könnte so sein, wenn sich die Mitbewohnerin weigert, gemeinsam zu unterschreiben. Wenn ja, dann musst Du den ersten Teil in Ich-Form schreiben
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--- editiert vom Admin
Deswegen schrieb ich ja auch, dass sie im Moment wertlos ist, weil beide kündigen müssen.
was passiert wenn ich nur selbst kündige?
Garnichts.
auch wenn sie schon selbst eine Kündigung geschreiben hast? MÜSSEN wir dies zusammen schreiben?
--- editiert vom Admin
Kleinigkeit: hilfreich wäre es noch, wenn beide zum gleichen Zeitpunkt kündigen und nicht einer zum 30.9. und der andere zum 31.8.
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"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"
Weil dann der 30.9. gelten würde.
ok, danke für eure Hilfe.
Was passier dann wenn
1)sie hat doch nicht gekündigt, ich tue es trotzdem? Gilt das auch?
2)wenn ich mich nicht kündige, muss ich dann der Mietvertrag übernehmen?
1. Nein
2. Solange Du nicht ebenfalls kündigst, ist sie immer noch mit im Vertrag.
Es kann nur gemeinsam (wenn auch auf zwei Schreiben verteilt) wirksam gekündigt werden.
Zu 2.
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