Hallo,
folgender Fall:
Wir haben mit unserer Vermieterin eine mündliche Vereinbarung getroffen, das wir einen Nachmieter für unsere Wohnung suchen. Nach zwei Wohen gaben wir ihr 3 Addressen, die als Nachmieter in Frage kamen, und die Küchenablöse(Einbauküche) beuahlen würden. Allerdings hatten Sie alle drei Kinder, dies wurde beanstanden. Daraufhin suchten wir wieder Nachmieter, und haben ihr eine Addresse mit 2 Kindern gegeben. Als wir Sie abgaben, teilte Sie uns mit, das Sie schon jemanden habe, den Sie aus der Arbeit kenne(Die Person hat auch drei Kinder).
Meine Frage ist nun, da ihre "Freundin" die Küche nicht ablösen wird, könne wir da irgendwas machen, oder müssen wir die Küche mitnehmen? Wir haben nämlich selber eine abgelöst, nachdem wir mit ihr ausgemacht hatten, das wir die Nachmieter suchen?
Vielen Dank im vorraus
Kündigung-Nachmieter
28. Oktober 2003
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Frage vom 28. Oktober 2003 | 21:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung-Nachmieter
#1
Antwort vom 29. Oktober 2003 | 14:05
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 14x hilfreich)
Hallo,
wenn die neue Mieterin die Küche nicht haben will, müsst Ihr leider die Küche mitnehmen!
Sie ist nicht verpflichtet die Küche zu kaufen.
Und jetzt?
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