Kündigung Pachtvertrag Kleingarten nach trennung

18. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ellefee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Pachtvertrag Kleingarten nach trennung

Hallo,
Mein Mann und ich haben uns getrennt (leider nicht im Guten). In unserer Ehe haben wir gemeinsam einen Kleingarten geholt. Wir stehen beide im Pachtvertrag. Das Haus und Bepflanzung darauf habe ich damals bezahlt (stehe auch alleine im Kaufvertrag).

Nun habe ich folgende Fragen:
1.) ich würde den Vertrag gerne komplett auflösen und den garten verkaufen (Kaufpreis dann durch 2 mit ihm teilen) das will mein Mann aber nicht. Kann ich den Vertrag auch ohne seine Zustimmung komplett auflösen? Zum Beispiel wenn der Verein (also Verpächter) zustimmt?

2.) wenn ich sage das ich dann aus dem Vertrag raus will, will er mir nur die Hälfte von dem geben was ich damals bezahlt habe. € geben (ich habe im Laufe der Jahre auch viel Geld reingesteckt). Gibt es für ihn hier eine Regelung was min. ausgezahlt werden muss?

3.) er bietet mir nun an, dass er aus dem Vertrag raus geht, wenn ich ihm die Hälfte vom Schätzpreis gebe (dieser liegt viel höher als das was ich irgendwann mal dafür bekommen kann). Gibt es hier eine Regel? Muss ich ihm eigentlich überhaupt was geben, ich hab den garten damals ja bezahlt.

Danke für das Feedback!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Ellefee):
ch hab den garten damals ja bezahlt.

Zitat (von Ellefee):
haben wir gemeinsam einen Kleingarten geholt. Wir stehen beide im Pachtvertrag.

Finde den Widerspruch ...

Welchen Güterstand hat man denn?



Zitat (von Ellefee):
Mein Mann und ich haben uns getrennt (leider nicht im Guten).

Bedeutet also das die Scheidung ansteht - im dem Zusammenhang wird üblicherweise auch diese Angelegenheit abgehandelt werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

1.) Man müßte den genauen (natürlich fiktiven) Vertragstext kennen. Wer steht da als Pächter im Pachtvertrag ?
2.) Ist der Kleingartenverein Verpächter ud ihr seit dot auch BEIDE Mitglied ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ellefee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, wir stehen beide im Pachtvertrag.
Und auch ja, wir sind beide Mitglieder im Verein.
Im Pachtvertrag sowie in der Bezirksgartenverordnung sind zu solchen Fällen (2Pächter in einem Pachtvertrag - Kündigung) nichts definiert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Ja, wir stehen beide im Pachtvertrag.

Als Pächter ?
Wenn ja, können auch nur beide gemeinsam kündigen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
1.) ich würde den Vertrag gerne komplett auflösen und den garten verkaufen (Kaufpreis dann durch 2 mit ihm teilen) das will mein Mann aber nicht. Kann ich den Vertrag auch ohne seine Zustimmung komplett auflösen? Zum Beispiel wenn der Verein (also Verpächter) zustimmt?

Nein

Zitat:
2.) wenn ich sage das ich dann aus dem Vertrag raus will, will er mir nur die Hälfte von dem geben was ich damals bezahlt habe. € geben (ich habe im Laufe der Jahre auch viel Geld reingesteckt). Gibt es für ihn hier eine Regelung was min. ausgezahlt werden muss?

Nein.

Sie müssen sich entweder einigen - oder Sie kündigen selbst und verklagen Ihren Mann auf Zustimmung zur Kündigung. Im letztgenannten Fall, werden Sie aber wahrscheinlich kein Geld bekommen.

Zitat:
3.) er bietet mir nun an, dass er aus dem Vertrag raus geht, wenn ich ihm die Hälfte vom Schätzpreis gebe (dieser liegt viel höher als das was ich irgendwann mal dafür bekommen kann). Gibt es hier eine Regel? Muss ich ihm eigentlich überhaupt was geben, ich hab den garten damals ja bezahlt.

Sie müssen überhaupt nichts geben - andererseits muss Ihr mann auch nicht "aus dem Vertrag rausgehen".
Von daher sollten Sie über das Angebot ernsthaft nachdenken.

Bedenken Sie:
- Im Fall einer Kündigung müssen beide kündigen. Es kann nicht einer allein Kündigen.
- Wenn der Vertrag mit einem Pächter allein weitergeführt werden soll (und der andere "rausgeht"), dann müssen alle Beteiligten (Mann, Frau, Verpächter) einverstanden sein.
- Bei einem Rechtsstreit gewinnt vor allem eine Seite, nämlich die Anwälte. Die verdienen daran.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.083 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen