Kündigung Praxisgemeinschaft

7. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Leipziger Pfeffermühle
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung Praxisgemeinschaft

Ich habe meinen Zeitvertrag gekündigt zum Januar 2007 und bin im Dezember 2005 ausgezogen. Es handelte sich um einen 5jährigen
Zeitvertrag für gewerbliche Räume (vom 1.2.2002-31.1.2007 mit einjähriger Kündigungsfrist)einer Praxisgemeinschaft, bestehend aus 2 Personen, bei der nur
Räume geteilt wurden(85qm). Der andere Kollege arbeitet dort weiterhin, weigert sich aber, sich zu äußern, ob er den Vertrag allein fortführen will oder ob er einen
Nachmieter will.
Daher verweigert der Eigentümer die Annahme der Kündigung zum 31.1.2007(!), da er zum Nachteil des anderen keine Kündigung ohne dessen Einverständnis annehmen könne.
Was aber, wenn der andere jegliche Kooperation verweigert? Ich habe dem Vermieter 6 Warmmieten als Entschädigung angeboten, aber er will das so nicht akzeptieren. Am 1.2.2006 verlängert sich die Kündigungsfrist um ein weiteres Jahr, also bis zum 31.1.2008. Muß ich ewig weiterzahlen? Oder hat eine Leistungsklage Aussicht auf Erfolg?
Was kann ich tun?

-- Editiert von Leipziger Pfeffermühle am 07.01.2006 21:28:10

-- Editiert von Leipziger Pfeffermühle am 07.01.2006 21:40:15

-- Editiert von Leipziger Pfeffermühle am 07.01.2006 22:01:41

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-333
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 187x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-333
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 187x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sequiriya
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin neu hier. Also, ich bin in der gleichen Situation und verzweifelt, zumal ich mit insgesamt 3 Kolleginnen zu tun habe, die allesamt meinen Nachmieter ablehnen, obwohl der Vermieter zugestimmt hat (allerdings unter der Voraussetzung, daß die anderen zustimmen). Ich habe den Kolleginnen angeboten, die Miete für ein Jahr im voraus zu zahlen (was ich schon gemacht habe, um meinen guten Willen zu zeigen) und ich habe angeboten, die Praxis auf meine Kosten zu renovieren und lediglich darum gebeten, daß sie den vom Vermieter akzeptierten Nachmieter auch akzeptieren. Sollten sie weiterhin nicht einverstanden sein, muß ich noch über 4 Jahre lang doppelte Miete zahlen. Eine weitere Suche nach einem Nachmieter treibt mich in den Ruin, weil ich Verdienstausfall habe.
Im übrigen, wie schaffe ich es, die antworten auf die Beiträge zu lesen - irgendwie finde ich keinen Link.
Sequiriya

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

Hey Freunde, hier geht es nicht um Kleinigkeiten, ich wäre schon beim Anwalt und würde mich dort beraten lassen. Will damit nicht sagen, das hier keine Fachleute sind, aber da hört die Diskussion auf, oder???

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#5
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sequiriya
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

An Leipziger Pfeffermühle - ich war beim Anwalt und es ist wirklich eine sehr vertrackte Situation. Er sagte mir, es sei möglich, einen Untermieter zu nehmen, ohne daß es der Zustimmung des Mietmieters bedarf (allerdings müßte der Vermieter - je nach Vertrag - zustimmen. Zudem gibt es die Möglichkeit, aus der BGB-Gesellschaft auszusteigen, sofern kein spezieller BGB-Vertrag eine Kündigung verhindert. Deine Situation ist ja noch einigermaßen erträglich - an meinen Vertrag bin ich definitiv noch bis 2010 gebunden! Meine Chance stehen wirklich schlecht!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Leipziger Pfeffermühle
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank, Sequiriya!!!!
Ich wußte nicht, daß ich einen Untermieter stellen darf. Ich dachte, wenn der Ex-Kollege es nicht will, ist dies nicht erlaubt.
Ich habe dem Ex-Kollegen ein Einschreiben mit Rückschein geschickt mit der Bitte um Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrages
zum 31.1.2007. Er hat die Annahme verweigert. Nun schickte ich meine Bitte um Mitwirkung per "Post" durch einen Gerichtsvollzieher. Dann gilt die Kündigung der Praxisgemeinschaft und die Bitte um Mitwirkung zur Kündigung als zugestellt, auch bei Annahmeverweigerung. Demnächst muß ich zivilrechtlich auf Zustimmung zur Kündigung klagen.
Muß ich dann meinen Anwalt und Gerichtskosten zahlen, wenn der Ex-Kollege die Zustimmung zur Kündigung verweigert?
Bei mir liegt keine spezielle BGB-Gesellschaft vor, es wurden lediglich drei Räume geteilt ohne jede Form von Geräten etc.
Warum verweigern deine Ex-Kolleginnen einen Nachmieter?
Herzliche Grüße


-- Editiert von Leipziger Pfeffermühle am 23.01.2006 22:12:31

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#8
 Von 
Sequiriya
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Leipziger Pfeffermühle,
also das mit der BGB-Gesellschaft ist bei uns auch nicht anders, jede hat ihren eigenen Raum, keine Apparate, jede arbeitet autonom. Trotzdem sind wir rechtlich eine BGB-Gesellschaft, auch wenn diesbezüglich nichts schriftliches vereinbart wurde. D.h. eine Praxisgemeinschaft ist eine GbR!! Soweit ich weiß, dürftest Du gute Aussichten bei Deiner Klage auf Zustimmung zur Kündigung haben, zumal Du, soweit ich es verstanden habe, bis zum festgelegten Vertragsablauf (31.1.2007)für die Miete aufkommen wirst. Damit hältst Du die ursprünglichen Vertragsbedingungen einwandfrei ein. Inwieweit Du die Anwaltskosten tragen mußt, weiß ich nicht. Ich nehme an, daß derjenige, der im Rechtsstreit unterliegt, zahlen muß. Bei mir liegt der Fall anders als bei Dir, der Vertrag wurde von den früheren Hauptmietern, die trotzdem vorzeitig gegangen sind, auf 10 Jahre festgelegt und läuft bis Frühjahr 2010. Ich will vorzeitig aus wichtigen persönlichen Gründen aussteigen, wobei ich mich hier mit den Kolleginnen einigen müßte. Ich bot an, mich mit mehreren Tausend Euro rauszukaufen, das lehnten sie ab. Gegen meine bisher vorgeschlagenen Nachmieter hatten sie Bedenken. Deshalb haben sie sie abgelehnt. Deshalb zahle ich doppelte Miete (meine Gründe, zu gehen, waren wichtig genug, daß ich eine andere Praxis eröffnete, in der ich allein arbeite) und ich kann mir wegen des Verdienstausfalls nicht mehr leisten, weiter nach einem Nachmieter zu suchen. Herzlichen Gruß!

-- Editiert von Sequiriya am 24.01.2006 21:23:01

-- Editiert von Sequiriya am 24.01.2006 21:24:17

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