Hallo,
wir werden voraussichtlich Ende Januar unsere Mietwohnung kündigen und in ein Eigenheim ziehen. Wir haben drei Monate Kündigungsfrist, d.h. bis Ende April zahlen wir weiterhin Miete für die Mietwohnung.
Wir werden bis ca. Mitte März in unser neues Eigenheim ziehen, d.h. wir würden die Wohnungsübergabe mit unserem derzeitgen Vermieter gerne ebenfalls Mitte März abwickeln, so daß er ab diesem Termin jederzeit mit Nachmietern in die Wohnung kann.
Jetzt meine Frage: Hat unser Vermieter ein Recht darauf ab unserer Kündigung Ende Januar mit potentiellen Nachmietern in die Mietwohnung zu kommen, oder besteht die Möglichkeit ihn auf den Zeitpunkt nach Wohnungsübergabe Mitte März zu verweisen ?
Danke.
Kündigung: Recht von Vermieter und Mieter
3. Januar 2007
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Frage vom 3. Januar 2007 | 16:19
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung: Recht von Vermieter und Mieter
#1
Antwort vom 3. Januar 2007 | 16:42
Von
Status: Lehrling (1051 Beiträge, 842x hilfreich)
Euer Vermieter kann nach vorheriger Terminabstimmung mit Euch die Wohnung besichtigen. er muss aber die Termine mit Euch abstimmen. Ganz dagegen sperren könnt Ihr Euch nicht, denn die Frist von Mitte März bis Ende April ist verdammt kurz, um nahtlos einen Nachmieter zu finden, der meist auch eine Kündigungsfrist einhalten muss.
#2
Antwort vom 3. Januar 2007 | 17:14
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2938x hilfreich)
Außerdem ist es ja in eurem Sinne, wenn der Vermieter unter Umständen einen neuen zum 1.4. findet und ihr dadurch Miete spart.
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