Guten Tag Zusammen,
Meine Frau kündigte die Mitgliedschaft in einem Sportverein, da der Yogakurs wieder erwartens nicht im Verein statt gefunden hatte sondern in einer weiter entfernten Schulhalle.
Laut AGBs ist eine Kündigung zum Ende des Jahres möglich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Nach Einreichung der fristgerechte Kündigung wurden wir darauf hingewiesen das im Abschnitt 3 BEITRITT steht: "Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt grundsätzlich mindestens 1 Jahr. Über Ausnahmefälle entscheidet das Präsidium."
Sie möchten uns jetzt noch 1 Jahr Mitgliedsbeitrag zahlen lassen.
Ist dieser Absatz nicht unter dem Punkt Kündigung aufzuführen?
Ist das rechtens?
Danke und viele Grüße.
-- Editiert von Moderator am 22.11.2020 22:46
Kündigung Sport-Verein
20. November 2020
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Frage vom 20. November 2020 | 21:51
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Sport-Verein
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#1
Antwort vom 20. November 2020 | 23:24
Von
Status: Unbeschreiblich (120114 Beiträge, 39831x hilfreich)
ZitatIst dieser Absatz nicht unter dem Punkt Kündigung aufzuführen? :
Er könnte auch unter dem Punkt "Hüpfelmüpf" stehen.
ZitatIst das rechtens? :
Ja. Die Überschriften sind eher unrelevant, es zählt der Inhalt.
ZitatSie möchten uns jetzt noch 1 Jahr Mitgliedsbeitrag zahlen lassen. :
Mit welche Begründung genau?
#2
Antwort vom 21. November 2020 | 09:37
Von
Status: Unparteiischer (9905 Beiträge, 4487x hilfreich)
Mit Mietrecht hat das irgendwie gar nichts zu tun. Von daher ist das hier das falsche Unterforum
Dennoch eine Anmerkung von mir: Die Überschriften und der Zusammenhang, in dem diese AGB steht, sind natürlich relevant. Wenn eine Formularklausel in einem Umfeld mit einer Überschrift plaziert wird, in dem der Kunde (hier das Vereinsmitglied) nicht damit zu rechnen braucht, dann ist die Klausel alleine aus diesem Grund unwirksam weil überraschend.
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