Kündigung Stellplatz und Keller

30. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 13x hilfreich)
Kündigung Stellplatz und Keller

Hallo zusammen.

Anbei das Schreiben.

Dazu sei erklärt, das es keinen Vertrag darüber gibt, alles mündlich und bar.

Den Stellplatz, kann ich abgeben.

Ich bin jedoch selbstständig und benötige den Lagerraum.
Ich bin ab Dezember jedoch nur sporadisch vor Ort und es wird schwer einen kleinen Raum in 2 Monaten zu finden .
( Suche läuft jedoch.)

Da mir das Schreiben nur schriftlich zugestellt wurde ohne Kommentar, möchte ich natürlich auch antworten .

Den Lagerraum , werde ich jedoch zum 31.12 nicht räumen können .

https://bilderupload.org/bild/c5a397156-20210930-121016

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37 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 13x hilfreich)

Am:

Ein Teil des Kellers, gehörte von Anfang an zur Wohnung. Steht aber nicht mit im Mietvertrag

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5660x hilfreich)

Ja.
Und was möchtest du wissen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja.
Und was möchtest du wissen?



Hallo Anami,


-Muss ich den Keller und den Stellplatz räumen?
( es gibt 2 weitere Stellplätze am Haus. Es gibt auch einen weiteren Keller , welcher vom als Ablage dient. Müsste man aufräumen, dann könnte man den ebenfalls nutzen)

-Ist das Kündigungsschreiben so formell richtig?
Müsste dort nicht auch ein Grund angegeben sein?
Oder eine wiederruf Frist?

- wie könnte ich am besten vorgehen?
Wollte eben darüber reden, allerdings wird das mit einem "das passt schon" abgetan.

Ich möchte keinen Ärger , aber mir kommt es so vor, das etwas stört und der Grund nicht der eingenbedarf ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4608 Beiträge, 554x hilfreich)

Du solltest mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und mit ihm eine Verlängerung aushandeln, aber damit verschiebst du dein Problem nur.

Es gibt doch Profis die Lagerräume vermieten, ist zwar teurer, aber ist ja auch nur temporär, bis du mal was anderes findest.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5660x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
Ist das Kündigungsschreiben so formell richtig?
Müsste dort nicht auch ein Grund angegeben sein?
Oder eine wiederruf Frist?
nein, ja, ja.
Da der Vermieter sich aber nur auf das Nutzungsverhältnis von Lagerraum +Stellplatz bezieht und eben NICHT die Wohnung wegen EB kündigt, ist es mE nicht so einfach.

ICH würde ihm schreiben,
1. dass ich den Stellplatz gern abgebe.
2. Dass ich schon intensiv nach Ersatzraum suche.
3. Dass ich eine Fristverlängerung von 2-3 Monaten brauche.

Also das Gute zuerst...

Dass ich ab Dezember nicht vor Ort wäre, würde ich NICHT schreiben.
Formalkram gegen falsche EB-Kündigung würde ich auch nicht schreiben. Jetzt noch nicht.
ICH würde jetzt auf jeden Fall das Lager *schrumpfen*, d.h. mal ordentlich ausmisten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47630 Beiträge, 16834x hilfreich)

Wenn der Kellerraum und/oder der Stellplatz zusammen mit der Wohnung gemietet wurden, dann handelt es sich um ein einheitliches Mietverhältnis. Eine Teilkündigung wäre dann nicht zulässig.

Daher muss zunächst geprüft werden, wie genau es zu dem Nutzungsvertrag kam und ob es nicht doch vom Mietvertrag umfasst ist.

Der Umstand, dass Kellerraum und Stellplatz im Mietvertrag nicht erwähnt wurden, bedeutet nicht zwangsläufig, dass sie nicht Bestandteil des Mietvertrages sind.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

MIr fehlen die Angaben darüber ob Keller und Stellplatz am gleichen Tage gemietet wurden, wie die Wohnung oder später.

Wenn am gleichen Tage, warum stehen die nicht in dem Mietvertrag über die Wohnung?
Handelt es sich um ein Haus mit Eigentumswohnungen bzw. sind Wohnung Stellplatz und Keller im gleichen Gebäude ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,


Die Wohnung wurde seinerzeit angemietet.
Ich habe auch beim Gespräch gesagt, das ich unbedingt einen Keller brauche .

Es war von Beginn an klar, das ich selbstständig bin und lagern muss.

Hier habe ich dann zum Beginn des Mietverhältnisses einen "halben" Keller und den Stellplatz bekommen.

Dafür bekommt der Schwiegersohn 30 Euro im Monat in die Hand.

Dann nach ca. 1 Jahr, habe ich den anderen Halben Keller auch noch bekommen. Dafür bekommt er nun extra 5 Euro in die Hand.

-Warum steht das nicht im Mietvertrag.

Hmmm , ich denke 420euro Taschengeld.?

- Stellplätze sind ca. 10 vorm Haus ( gehören dazu)
Aber nur 6 in Benutzung.
( wer braucht für sowas Eigenbedarf?)
- die Keller sind auch alle im Haus. Dort ist ein riesen Raum mit alten Möbel voll( Sperrmüll.) Wenn man das leer räumt, ist der größer als meiner .


Irgendwas liegt im argen. Der EB nur ein Vorwand.
Aber man redet darüber nicht.

Ich wohne sehr ländlich, ich kann nicht eben einen Lagerraum anmieten.
Nichts für kleines Geld. Das dauert auch ewig, bis was gefunden ist.
Über dem Winter geht da wenig. Ich habe aber bei FB und ebay schon Anzeigen laufen.

Mieterschutzbund eine Option ?

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#10
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Formalkram gegen falsche EB-Kündigung würde ich auch nicht schreiben. Jetzt noch nicht.



Ich möchte da eigentlich gar nichts schreiben .
Also entweder nur 1x oder schreiben lassen .

Mir wäre es lieber, man spricht das an.
Der EB ist mMn sinnfrei. Sein Verhalten zeigt das auch. Auch die "Kündigung" . Ich bin bei sowas dann sturr.
Aber hilft ja nichts ne Lösung muss her :)
Reden bringt aber wenig.
Seine Mutter ( also meine Vermieterin) hat dazu auch nichts gesagt und sich mit mir normal unterhalten. ( hat als VM aber mit unterschrieben)

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#11
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von hh):
Daher muss zunächst geprüft werden, wie genau es zu dem Nutzungsvertrag kam und ob es nicht doch vom Mietvertrag umfasst ist.


Wer prüft das?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Wer prüft das?

Ein Anwalt, der ALLE Details kennt.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4608 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
Zitat (von hh):
Daher muss zunächst geprüft werden, wie genau es zu dem Nutzungsvertrag kam und ob es nicht doch vom Mietvertrag umfasst ist.



Wer prüft das?


Na zu allererst solltest du selber mal prüfen, aber du hast ja schon erwähnt, dass kein Keller mitvermietet ist und du (nicht wirklich zeitgleich) einen Teil zur Verfügung gestellt bekommen hast und hierfür zahlst, später dann noch einen weiteren Kellerteil, wofür du auch zahlst.

Die Sache mit dem Stellplatz verstehe ich jetzt nicht, ich bin aber der Meinung, dass die Kündigung greift. Ob du nun wegen dieser Dinge einen Anwalt beauftragen möchtest (der das auch nicht kostenfrei macht), hängt davon ab, inwieweit du bereit bist in diesen Geld zu investieren. Zeit könnte geschunden werden, das Mietverhältnis dürfte bei solch einer räumlichen Nähe zum VM gewiss Unordnung gebracht werden, aber was solls.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47630 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
Wer prüft das?


Am Ende im Zweifel ein Richter.

Zitat (von Malermeister1):
Irgendwas liegt im argen. Der EB nur ein Vorwand.


Mag sein, ist aber irrelevant.

Entweder ist der Kellerraum einheitlich mit der Wohnung gemietet, dann kann er nicht gekündigt werden oder der Keller ist separat gemietet, dann kann er ohne Begründung gekündigt werden.

Zitat (von Malermeister1):
Seine Mutter ( also meine Vermieterin)


Du hast also die Wohnung von der Mutter gemietet und den Keller und den Stellplatz vom Sohn? Dann handelt es sich offensichtlich um getrennte Verträge.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120210 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
Dazu sei erklärt, das es keinen Vertrag darüber gibt

Das wäre schlecht, denn dann müsste man das beides recht kurzfristig (ca. 14 Tage) räumen.
Die Gegenseite geht aber zum Glück ganz offenbar davon aus, das es einen Vertrag gibt und gewährt entsprechende Kündigungsfrist.



Zitat (von Malermeister1):
Den Lagerraum , werde ich jedoch zum 31.12 nicht räumen können .

Dann sollte man sich auf Kosten im 4stelligen Bereich und Zwangsräumung einrichten.

Eventuell sollte man sich auf eine Zwischenlagerung in der Wohnung einrichten? Sieht dann zwar ******* aus, aber wäre billiger.



Zitat (von Malermeister1):
Ein Teil des Kellers, gehörte von Anfang an zur Wohnung.

Das liese sich wie genau beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120210 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von hh):
Entweder ist der Kellerraum einheitlich mit der Wohnung gemietet, dann kann er nicht gekündigt werden

Richtig, aber die gewerbliche Nutzung könnte untersagt werden. Dann hätte man nichts gewonnen ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 13x hilfreich)

Guten Morgen,

Genau der Mietvertrag ist mit der Mum und Keller und Stellplatz mit dem Schwiegersohn.

Also getrennt macht Sinn.

Ich werde das so schnell aber nicht geregelt bekommen. Ich sehe aber schon , das ich muss.

Ich brauche aber Zeit .
Das Verhältnis ist nun eh "angespannt"

Welche Möglichkeiten gibt es denn jetzt ?

- ich mache mich klein und bin am 31.12 raus.( gefällt mir erstmal gar nicht)
- ich streite ( wohl wenig Aussicht auf Erfolg?)
- ich schreibe ein Schreiben, gebe den Stellplatz ab und bitte um Verlängerung/ Fristaufschub

Was ist wenn ich mit dem Schreiben bis 30.12 warte( da kündigung unwirksam) , darauf hin weise, das die Kündigung unwirksam ist .
Bzw. mir in dem Schreiben darlegen lasse, wie der EB aussieht.
Und hier dann um 3 Monate Verlängerung bitte (da er ja neu kündigen müsste)
So würde ich ordentlich Zeit gewinnen und könnte evtl. auch gleich ausziehen. Denn ich habe nur eine kleine Wohnung (33m²) ohne Keller geht das nicht .
Das ist schlicht unmöglich.
Stelle ich das Zeug in die Wohnung, kommt das nächste Schreiben.



-- Editiert von Malermeister1 am 01.10.2021 05:54

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47630 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
Was ist wenn ich mit dem Schreiben bis 30.12 warte( da kündigung unwirksam) , darauf hin weise, das die Kündigung unwirksam ist .


Warum sollte die Kündigung unwirksam sein?

Zitat (von Malermeister1):
Bzw. mir in dem Schreiben darlegen lasse, wie der EB aussieht.


Da die Kündigung rechtlich nicht begründet werden muss, hilft das nur etwas, wenn der Vermieter sich nicht auskennt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von hh):
Warum sollte die Kündigung unwirksam sein?


Muss denn in einer EB Kündigung, kein Grund angegeben werden? Oder eine Frist zum Wiederspruch?

0x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
Ich wohne sehr ländlich, ich kann nicht eben einen Lagerraum anmieten.


Komisch, gerade in ländlichen Gegenden sind meist die Häuser, zumindest aber die Grundstücke so groß, dass immer jemand einen Lagerraum zur Verfügung stellen kann (alte Garage, Scheune, Schuppen). Halt nich immer um die Ecke.

Was muss denn da eigenlich aufgrund der Selbstständigkeit gelagert werden?

Signatur:

- car4000 -

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Um es auf den Punkt zu bringen:

Ein mündlich geschlossener Mietvertrag für Keller und Stellplatz, der nichts mit dem Mietvertrag der Wohnung zu tun hat.

Damit gem. § 580a BGB kündbar spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats.

Kündigungsschreiben damit korrekt. (Und egal, ob die Kündigung noch begründet wurde.)

Konsequenz: Keller und Stellplatz sind zum 1.1.22 zu übergeben

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120210 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
ich schreibe ein Schreiben, gebe den Stellplatz ab und bitte um Verlängerung/ Fristaufschub

Wenn der Vermieter sich auf den Handel einlässt ...



Zitat (von Malermeister1):
Was ist wenn ich mit dem Schreiben bis 30.12 warte( da kündigung unwirksam) , darauf hin weise, das die Kündigung unwirksam ist .

Tja, kommt ganz darauf an, was genau der Vermieter dann macht, ob er auf den Bluff herienfällt.
Mit etwas Pech kommt seine Antwort vom Gericht in Form einer Räumungsklage ...



Zitat (von Malermeister1):
Stelle ich das Zeug in die Wohnung, kommt das nächste Schreiben.

Was ist das denn für "Zeug"


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
Irgendwas liegt im argen. Der EB nur ein Vorwand.
Aber man redet darüber nicht

Zitat (von Malermeister1):
Stelle ich das Zeug in die Wohnung, kommt das nächste Schreiben.


Wenn dort in größerem Umfang Farben, Lacke und Lösungsmittel gelagert werden braucht man sich nicht wundern.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Wenn dort in größerem Umfang Farben, Lacke und Lösungsmittel gelagert werden braucht man sich nicht wundern.


Wäre mir neu....

Zitat (von Harry van Sell):
Was ist das denn für "Zeug"


Denke das Schreiben wäre dann:
"Kündigung der Wohnung, wegen gewerblicher Nutzung"

Blöd ist sein "Beistand" ja nicht. Und am liebsten hätte er die Wohnung wohl auch gekündigt. Nur wird der/die Jenige ihm wohl erzählt haben, das dies so nicht geht .

In jedem Fall ist eine Lösung gefunden.
Auf meinem Balkon kommt ein Schrank, hier kann ich meine täglichen Dinge zum Leben lagern und ein 750kg Anhänger wird gekauft, der ist groß genug und bietet ausreichend Platz.

Er soll in Frieden schlafen und ich bin auch zufrieden.

Danke für eure sehr kompetente Hilfe Leute !
Tolles Forum

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5660x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120210 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
Wäre mir neu....

Dann mal mit den Grundlagen von Brandschutz und Brandlast vertraut machen. Und der persönlichen Haftung wenn da was passiert.



Zitat (von Malermeister1):
Und am liebsten hätte er die Wohnung wohl auch gekündigt. Nur wird der/die Jenige ihm wohl erzählt haben, das dies so nicht geht .

Da er nicht der Vermieter der Wohnung ist, scheitert es schon daran.



Zitat (von Malermeister1):
Auf meinem Balkon kommt ein Schrank, hier kann ich meine täglichen Dinge zum Leben lagern und ein 750kg Anhänger wird gekauft, der ist groß genug und bietet ausreichend Platz.

Klar, Anhänger ... hätte ich auch drauf kommen können ...
Dann ist die Sache ja erledigt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Danke für die Rückmeldung.

Signatur:


Gerne, ich beziehe ja auch Infos. Da kann man sich auch zurück melden .
Zitat (von Harry van Sell):
Dann mal mit den Grundlagen von Brandschutz und Brandlast vertraut machen. Und der persönlichen Haftung wenn da was passiert.


:???: welcher Brandschutz? Meine Antwort zur lagerung wurde doch verneint.
Kann deiner Antwort nicht folgen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120210 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
welcher Brandschutz?

Farben, Lacke etc. sind nicht unbrennbar - eher im Gegenteil.

Werden diese in einem Wohnhaus gelagert, gelten recht hohe Anforderungen an den Brandschutz.

Auch der Anhänger muss bei entsprechenden Mengen passend gekennzeichnet werden. Da ist dann nicht nur die Feuergefährlichkeit sondern auch die Umweltschädlichkeit relevant.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wäre mir neu....


Damit erübrigt sich dich doch alles.
Nicht.?

0x Hilfreiche Antwort

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