Kündigung Tiefgaragenstellplatz

8. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Angelique54
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Tiefgaragenstellplatz

Hallo!
Wir wohnen seit 1998 in einem Mehrfamilienhaus. Gleich am Anfang haben wir einen Tiefgaragenstellplatz angemietet. Nun haben wir ab November2006 einen weiteren Stellplatz angemietet. Heut kam die Kündigung von der Wohnungsbaugesellschaft, mit der Begründung einer anstehenden Wohnungsvermietung. Nun wissen wir aber, dass nicht nur Mieter des Hauses hier einen Stellplatz haben, sondern ein Mieter aus dem Nachbarhaus, wo die Eltern bei uns im Haus wohnen und selbst einen Stellplatz haben, hat auch noch einen Stellplatz hier.
Müsste also nicht erst diesem Herrn der Stellplatz gekündigt werden, da er ja nicht hier wohnt?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ich denke, da habt ihr schlechte Karten. Denn der Mieter aus dem Nachbarhaus kann ja anführen, dass er z.B. das Auto oft dazu verwendet, dass er seine betagten Eltern, die evtl. gebrechlich sind fährt. Ausserdem habt ihr 2 Stellplätze, er aber nur einen. Die Wohnungsbauges. kann auch argumentieren, dass ein Platz eben zu jeder Wohnung mindestens gehört und der zweite nur nach Verfügbarkeit und auch nur so lange verfügbar vergeben wird. Wenn also die Eltern des Mieters von nebenan nicht noch einen weiteren Platz haben, denke ich nicht dass Du recht bekommst. Ausserdem solltest Du dir den seperaten Mietvertrag Garage / Stellplatz mal durchlesen. Bestimmt ist da einen Kündigung unabhängig von der Wohnung vorbehalten. Und das hast Du auch unterschrieben.

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"Chylla"

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#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

@Chylla: warum sollten sie nicht 2 haben dürfen, schließlich bezahlen sie auch dafür?

Ich finde die Kündigung ziemlich suspekt, denn der Gesellschaft kann es ja egal sein, solange die Stellplätze vermietet sind.
Wenn die Begründung stimmt, hätte der Stellplatz unter anderen Konditionen vermietet werden müssen bzw.wenn er einer Wohnung zugeordnet ist, hätte er gar nicht vermietet werden dürfen.
Ich denke nicht, dass die Plätze jeweils den Wohnungen zugeteilt sind, oder?

-----------------
"MfG
Susanne"

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn der Stellplatz separat gemietet wurde, dann gibt es keinen Kündigungsschutz.

Es gilt nicht das Wohnraummietrecht, sondern das Mietrecht für gewerbliche Mietverträge.

Daher könnt Ihr gegen die Kündigung nichts machen.

Dass der Mietvertrag nicht hätte abgeschlossen werden dürfen kann ich nicht erkennen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

So seh ich das auch. In dem Haus in dem ich lebe ist auch ein Platz seperat vermietet, weil die Mieterin gar kein Auto hat. Der Vermieter hat sich das Recht vorbehalten, wenn die Dame geht, den Tiefgaragenplatz wieder zu kündigen, da eine Wohnung ohne Stellplatz normalerweise schlecht zu vermieten ist. Er hat das abgeklärt, das geht rechtlich ohne weiteres und auch ohne nähere Begründungen.

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"Chylla"

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#5
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

...der Vermieter soll sozusagen einen Sozialplan für die Kündigung aufstellen?

Nein, der Stellplatz kann von beiden Seiten ohne die Angabe von Gründen gekündigt werden.

Gruss, JoKu

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