Hallo liebe Community,
ich wohne in einer WG und die Hauptmieterin der WOhnung mit der ich einen Unter-Mietvertrag habe, hat mich nun zum 31.3. gekündigt.
Sie vermietet mir ein unmöbliertes Zimmer und ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Muss sie diese 3 Monate auch einhalten?
Ich verstehe Absatz 1 von Paragraph 549 nicht:
"Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist"
Was bedeutet in diesem Zusammenhang vorübergehender Gebrauch?
Bin recht ratlos, da der Wohnungmarkt ziemlich schlecht aussieht zur Zeit
-- Editiert YessicaD am 12.01.2012 10:56
-- Editiert YessicaD am 12.01.2012 10:59
Kündigung Untermieter _ nicht möbliert
12. Januar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 12. Januar 2012 | 10:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Untermieter _ nicht möbliert
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. Januar 2012 | 12:27
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1340x hilfreich)
Ein Untermieterverhältnis kann mit 3 Monaten Frist
gekündigt werden. Es gibt keinen Mieterschutz.
Ähnlich ist es bei einer Einliegerwohnung.
Hier kann mit einer Frist von 6 Monaten grundlos gekündigt
werden.
-----------------
""
#2
Antwort vom 12. Januar 2012 | 13:16
Von
Status: Schüler (472 Beiträge, 132x hilfreich)
Diese Angaben...
quote:... betreffen Ihre Vertragssituation nicht.
Ich verstehe Absatz 1 von Paragraph 549 nicht:
"Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist"
Was bedeutet in diesem Zusammenhang vorübergehender Gebrauch?
Wenn die schriftliche Kündigung der Vermieterin bis zum 04.01.2012 (3.Werktag) bei Ihnen vorlag, dann endet der Vertrag mit dem Ablauf des März 2012.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 12. Januar 2012 | 14:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die ANtwort.
Sie hat mir heute die Kündigung geben.
Betreffen mich also alle 3 Absätze von Paragraph 549 nicht und sie muss ebenso die 3 monatige Kündigungsfrist einhalten?
Vielen Vielen Dank für die Hilfe!
-----------------
""
#4
Antwort vom 12. Januar 2012 | 17:50
Von
Status: Schüler (472 Beiträge, 132x hilfreich)
quote:Dann endet Ihr Mietverhältnis mit Ablauf des April 2012.
Sie hat mir heute die Kündigung geben.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.350
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
25 Antworten