Kündigung Untermietvertrag WG

23. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
go262979-47
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Untermietvertrag WG

Hallo zusammen
Ich bin Hauptmieter in einer 5-köpfingen Wg und wir haben Probleme mit einem Mitbewohner, dem wir kündigen wollen.
Eigentlich wär die Sache ganz einfach wären da nicht die verschiedenen Besonderheiten im BGB. Ich kenn mich da nicht mehr aus.
Wir wohnen seit ca. einem Jahr zusammen. Unser Mietvertrag ist auf 2Jahre begrenzt, das steht auch im Untermietvertrag.
Wir benutzen Küche, Bad und Wohnzimmer gemeinsam, aber das betreffende Zimmer ist nicht teilmöbeliert von mir vermietet worden.
Meine Frage: Sind folgende §en trotz befristeten Untermietvertags und nich teilmöbilierten Zimmers rechtskräftig?
- § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB ( kein Mieterschutz)
- § 573 c Abs 3 BGB (Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig)

Vielen Dank im voraus.





3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 321x hilfreich)

Bei dieser Konstellation sind diese Paragraphen nicht anwendbar.



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#2
 Von 
go262979-47
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

dann gilt die gesetzliche 3 Monate Kündigungsfrist? oder wie geht man in solchen Fällen vor? Ich versteh die Kriterien nicht warum die oben genannten §en nicht gelten. Es ist doch eine WG mit Untermietvertrag.

-- Editiert am 23.11.2010 19:42

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#3
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 321x hilfreich)

quote:
Ich versteh die Kriterien nicht warum die oben genannten §en nicht gelten

Weil das Zimmer nicht möbliert vermietet wurde.

quote:
dann gilt die gesetzliche 3 Monate Kündigungsfrist?

Wenn man einen schicken Kündigungsgrund hat.





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