Hallo zusammen
Ich bin Hauptmieter in einer 5-köpfingen Wg und wir haben Probleme mit einem Mitbewohner, dem wir kündigen wollen.
Eigentlich wär die Sache ganz einfach wären da nicht die verschiedenen Besonderheiten im BGB. Ich kenn mich da nicht mehr aus.
Wir wohnen seit ca. einem Jahr zusammen. Unser Mietvertrag ist auf 2Jahre begrenzt, das steht auch im Untermietvertrag.
Wir benutzen Küche, Bad und Wohnzimmer gemeinsam, aber das betreffende Zimmer ist nicht teilmöbeliert von mir vermietet worden.
Meine Frage: Sind folgende §en trotz befristeten Untermietvertags und nich teilmöbilierten Zimmers rechtskräftig?
- § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB
( kein Mieterschutz)
- § 573 c Abs 3 BGB
(Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig)
Vielen Dank im voraus.
Kündigung Untermietvertrag WG
23. November 2010
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Frage vom 23. November 2010 | 17:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Untermietvertrag WG
#1
Antwort vom 23. November 2010 | 17:16
Von
Status: Lehrling (1902 Beiträge, 321x hilfreich)
Bei dieser Konstellation sind diese Paragraphen nicht anwendbar.
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""
#2
Antwort vom 23. November 2010 | 19:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
dann gilt die gesetzliche 3 Monate Kündigungsfrist? oder wie geht man in solchen Fällen vor? Ich versteh die Kriterien nicht warum die oben genannten §en nicht gelten. Es ist doch eine WG mit Untermietvertrag.
-- Editiert am 23.11.2010 19:42
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#3
Antwort vom 23. November 2010 | 19:54
Von
Status: Lehrling (1902 Beiträge, 321x hilfreich)
quote:
Ich versteh die Kriterien nicht warum die oben genannten §en nicht gelten
Weil das Zimmer nicht möbliert vermietet wurde.
quote:
dann gilt die gesetzliche 3 Monate Kündigungsfrist?
Wenn man einen schicken Kündigungsgrund hat.
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