Hallo, wir arbeiten mit einer Textilfirma in Italienzusammen die ein Büro angemietet haben, laufzeit mietvertrag 5 jahre. In diesem Büro haben wir die Hälfte des Büro untergemietet. Nun würden wir gerne ausziehen und weil im Untermietvertrag nichts vereinbart wurde, wissen wir nun nicht wann wir frühestens ausziehen könnten.
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"saphiar vielen dank"
Kündigung Untermietvertrag - wann ist der früheste Termin, wenn im Vertrag nichts dazu geregelt ist?
20. August 2007
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Frage vom 20. August 2007 | 11:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Untermietvertrag - wann ist der früheste Termin, wenn im Vertrag nichts dazu geregelt ist?
#1
Antwort vom 20. August 2007 | 11:15
Von
Status: Unbeschreiblich (50281 Beiträge, 17595x hilfreich)
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, dann beträgt die Kündigungsfrist für Geschäftsräume ein halbes Jahr zum Quartalsende. Heute wäre also frühestens eine Kündigung zum 31.03.2008 möglich.
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