Kündigung - Vermieter/Makler meldet sich nicht

14. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ginkobaum
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung - Vermieter/Makler meldet sich nicht

Hallo,

meine Freundin und ich müssen kurzfristig (mehr als 4 Wochen) umziehen, da wir beide einen Studienplatz in verschiedenen Städten zugewiesen bekommen haben.
Wir haben den Makler und die Vermieterin bereits Anfang Juli über diese Tatsache informiert, damals waren unseren Umzüge allerdings noch nicht 100% sicher; bei dem Telefonat zeigten sich beide zuvorkommend und erklärten uns, das eine vorzeitige Kündigung kein Problem sei, "solange es nicht nur 14 Tage sind".
Wir haben dem Makler nun Anfang August eine Email zugeschickt, Ihn mehrmals versucht telefonisch zu erreichen, an die Vermieterin haben wir ein Einwurf Einschreiben versendet, all das mit der Bitte um Rückruf bzw. schriftliche Antwort.
Bis dato ist nichts gekommen. Gekündigt haben wir zum 30.09. hin.
Meine Frage ist nun: Dürfen wir die Wohnung einfach so am 30.09. besenrein und sauber verlassen, sollte keine Antwort kommen? Der Makler wollte sich um potenzielle Nachmieter kümmern und uns Bescheid geben, sobald diese zur Besichtigung vorbeikommen wollen würden.
Meine Befürchtung ist, dass aufgrund der kurzfristigen, nicht vertragsgemäß vereinbarten Kündigung die Vermieterin auf weitere Mietzahlungen bestehen könnte bzw. die Kaution einbehält.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe,

mit freundlichen Grüßen,

Christian




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1395x hilfreich)

Zitat:
Meine Befürchtung ist, dass aufgrund der kurzfristigen, nicht vertragsgemäß vereinbarten Kündigung die Vermieterin auf weitere Mietzahlungen bestehen könnte bzw. die Kaution einbehält.


Diese Befüchtung habe ich auch, denn die tatsächliche Frist endet am 30.11.. Und wenn ihr mit der Vermieterin keinen Aufhebungsvertrag zu einem früheren Termin vereinbart, habt ihr das Problem der doppelten Mietzahlung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42479 Beiträge, 14738x hilfreich)

Der Makler wird nur tätig, wenn Ihr ihm einen Auftrag erteilt und ihn bezahlt. Wäre allerdings töricht, denn Euren Vorschlag muss der Vermieter ja nicht akzeptieren. Bleibt also nur das Abwarten.

wirdwerden

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#3
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

warum muß der vermieter nachmieter suchen, wenn ihr es so dringend macht?
gibt es nicht ne abmachung, daß 3 nachmieter angeboten werden können?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42479 Beiträge, 14738x hilfreich)

Wo steht was von der Abmachung mit den drei Angeboten?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)


eine teils praktizierte methode, je nachdem wie die lage ist usw., aber bekannt ist sowas schon lange!
überschrift für ne suchmaschiene: als mieter 3 nachmieter anbieten

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/n1/nachmieter.htm

das ist für den threateröffner gedacht, weil der sucht hilfe.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129832 Beiträge, 41405x hilfreich)

@huibui
Aus dem von Dir zitierten Link:

Zitat:
Die sehr weit verbreitete Ansicht, der Mieter könne dem Vermieter drei Nachmieter stellen, wenn dieser die Nachmieter ablehne, dann könne er vorzeitig ausziehen ist falsch!


Mal ne Frage: bist Du Bergmann?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1450x hilfreich)

Zitat (von huibui):
gibt es nicht ne abmachung, daß 3 nachmieter angeboten werden können?


Das MÄRCHEN mit den 3 Nachmietern ist einfach nicht auszurotten.

Zitat (von Ginkobaum):
an die Vermieterin haben wir ein Einwurf Einschreiben versendet,


Mit welchem Inhalt und wann? Wenn es die Kündigung zum 30.9. war hätte diese spätestens am 3. Juli beim Vermieter sein müssen.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muß nicht bestätigt werden.

Der Makler hat übrigens nicht das geringste Damit zu tun.

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#8
 Von 
Ginkobaum
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anitari):

Mit welchem Inhalt und wann? Wenn es die Kündigung zum 30.9. war hätte diese spätestens am 3. Juli beim Vermieter sein müssen.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muß nicht bestätigt werden.
Der Makler hat übrigens nicht das geringste Damit zu tun.


hiermit machen wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch und kündigen das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis für die Wohnung (Adresse, Etage) zum 30. September 2015 in Anbetracht der telefonischen Absprache, welche Anfang Juli vereinbart wurde.
Eine weitere Abschrift der Kündigung haben wir bereits am 03. August 2015 an Herrn Makler weitergeleitet.
Gerne hätten wir den Mietvertrag länger aufrecht erhalten, müssen allerdings aufgrund der Aufnahme eines Studiums zum 01.09.15 & 01.10.15 hin in andere Städte umziehen.
Wir erbitten höflich eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung inklusive Nennung des Datums des Vertragsendes und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,


Abgesendet wurde es Anfang dieser Woche (nachdem wir den jetzt offensichtlichen Fehler begangen haben, uns erst an den Makler zu wenden... Mir ist entfallen, dass auch er nur Dienstleistungen tätigt)

D.h. mir schwant übles... Wenn der Mieter darauf pocht, könnte er darauf bestehen, dass wir bis Ende 2015 die Miete zahlen, da Kündigungen rechtlich bis zum dritten eines Monats eingehen müssen, und das wäre dann der 03.09., d.h. Kündigung 31.12.? Oder irre ich mich?

Danke & viele Grüße!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4380 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von Ginkobaum):
Wenn der Mieter darauf pocht, könnte er darauf bestehen, dass wir bis Ende 2015 die Miete zahlen, da Kündigungen rechtlich bis zum dritten eines Monats eingehen müssen, und das wäre dann der 03.09., d.h. Kündigung 31.12.?


Ja, das ist richtig. Ihr habt die Kündigung schriftlich (auf Papier und mit den original-Unterschriften) dem Vermieter zukommen lassen? Und könnt den Zugang auch beweisen (Bote, Einschreiben mit Rückschein) ?

Die einzige Chance: Findet einen Nachmieter! Sobald der die Wohnung mietet bzw. in Euren Mietvertrag einsteigt, seit Ihr raus aus der Nummer. Und auch nur, wenn die Vermieter den Nachmieter auch akzeptiert (was er nicht muss).

Makler finde ich gefährlich, wenn Ihr ihn beauftragt, musst Ihr die 3 MM Courtage bezahlen. Na, das ist auch nicht billiger, zumal er ja nur für das Finden eines Mieters bezahlt wird und nicht, wenn er einen für den 30.9. Es könnte auch eine Mieter für den 31.12. sein und dann zahlt Ihr Courtage und die Mieten.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

Zitat (von Ginkobaum):
D.h. mir schwant übles... Wenn der Mieter darauf pocht, könnte er darauf bestehen, dass wir bis Ende 2015 die Miete zahlen, da Kündigungen rechtlich bis zum dritten eines Monats eingehen müssen, und das wäre dann der 03.09., d.h. Kündigung 31.12.? Oder irre ich mich?


ja.

Du kannst zum 30.11. kündigen.

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