Hallo,
meine Freundin und ich müssen kurzfristig (mehr als 4 Wochen) umziehen, da wir beide einen Studienplatz in verschiedenen Städten zugewiesen bekommen haben.
Wir haben den Makler und die Vermieterin bereits Anfang Juli über diese Tatsache informiert, damals waren unseren Umzüge allerdings noch nicht 100% sicher; bei dem Telefonat zeigten sich beide zuvorkommend und erklärten uns, das eine vorzeitige Kündigung kein Problem sei, "solange es nicht nur 14 Tage sind".
Wir haben dem Makler nun Anfang August eine Email zugeschickt, Ihn mehrmals versucht telefonisch zu erreichen, an die Vermieterin haben wir ein Einwurf Einschreiben versendet, all das mit der Bitte um Rückruf bzw. schriftliche Antwort.
Bis dato ist nichts gekommen. Gekündigt haben wir zum 30.09. hin.
Meine Frage ist nun: Dürfen wir die Wohnung einfach so am 30.09. besenrein und sauber verlassen, sollte keine Antwort kommen? Der Makler wollte sich um potenzielle Nachmieter kümmern und uns Bescheid geben, sobald diese zur Besichtigung vorbeikommen wollen würden.
Meine Befürchtung ist, dass aufgrund der kurzfristigen, nicht vertragsgemäß vereinbarten Kündigung die Vermieterin auf weitere Mietzahlungen bestehen könnte bzw. die Kaution einbehält.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe,
mit freundlichen Grüßen,
Christian
Kündigung - Vermieter/Makler meldet sich nicht
Zitat:Meine Befürchtung ist, dass aufgrund der kurzfristigen, nicht vertragsgemäß vereinbarten Kündigung die Vermieterin auf weitere Mietzahlungen bestehen könnte bzw. die Kaution einbehält.
Diese Befüchtung habe ich auch, denn die tatsächliche Frist endet am 30.11.. Und wenn ihr mit der Vermieterin keinen Aufhebungsvertrag zu einem früheren Termin vereinbart, habt ihr das Problem der doppelten Mietzahlung.
Der Makler wird nur tätig, wenn Ihr ihm einen Auftrag erteilt und ihn bezahlt. Wäre allerdings töricht, denn Euren Vorschlag muss der Vermieter ja nicht akzeptieren. Bleibt also nur das Abwarten.
wirdwerden
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warum muß der vermieter nachmieter suchen, wenn ihr es so dringend macht?
gibt es nicht ne abmachung, daß 3 nachmieter angeboten werden können?
Wo steht was von der Abmachung mit den drei Angeboten?
wirdwerden
eine teils praktizierte methode, je nachdem wie die lage ist usw., aber bekannt ist sowas schon lange!
überschrift für ne suchmaschiene: als mieter 3 nachmieter anbieten
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/n1/nachmieter.htm
das ist für den threateröffner gedacht, weil der sucht hilfe.
@huibui
Aus dem von Dir zitierten Link:
Zitat:Die sehr weit verbreitete Ansicht, der Mieter könne dem Vermieter drei Nachmieter stellen, wenn dieser die Nachmieter ablehne, dann könne er vorzeitig ausziehen ist falsch!
Mal ne Frage: bist Du Bergmann?
Zitat :gibt es nicht ne abmachung, daß 3 nachmieter angeboten werden können?
Das MÄRCHEN mit den 3 Nachmietern ist einfach nicht auszurotten.
Zitat :an die Vermieterin haben wir ein Einwurf Einschreiben versendet,
Mit welchem Inhalt und wann? Wenn es die Kündigung zum 30.9. war hätte diese spätestens am 3. Juli beim Vermieter sein müssen.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muß nicht bestätigt werden.
Der Makler hat übrigens nicht das geringste Damit zu tun.
Zitat :
Mit welchem Inhalt und wann? Wenn es die Kündigung zum 30.9. war hätte diese spätestens am 3. Juli beim Vermieter sein müssen.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muß nicht bestätigt werden.
Der Makler hat übrigens nicht das geringste Damit zu tun.
hiermit machen wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch und kündigen das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis für die Wohnung (Adresse, Etage) zum 30. September 2015 in Anbetracht der telefonischen Absprache, welche Anfang Juli vereinbart wurde.
Eine weitere Abschrift der Kündigung haben wir bereits am 03. August 2015 an Herrn Makler weitergeleitet.
Gerne hätten wir den Mietvertrag länger aufrecht erhalten, müssen allerdings aufgrund der Aufnahme eines Studiums zum 01.09.15 & 01.10.15 hin in andere Städte umziehen.
Wir erbitten höflich eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung inklusive Nennung des Datums des Vertragsendes und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Abgesendet wurde es Anfang dieser Woche (nachdem wir den jetzt offensichtlichen Fehler begangen haben, uns erst an den Makler zu wenden... Mir ist entfallen, dass auch er nur Dienstleistungen tätigt)
D.h. mir schwant übles... Wenn der Mieter darauf pocht, könnte er darauf bestehen, dass wir bis Ende 2015 die Miete zahlen, da Kündigungen rechtlich bis zum dritten eines Monats eingehen müssen, und das wäre dann der 03.09., d.h. Kündigung 31.12.? Oder irre ich mich?
Danke & viele Grüße!
Zitat :Wenn der Mieter darauf pocht, könnte er darauf bestehen, dass wir bis Ende 2015 die Miete zahlen, da Kündigungen rechtlich bis zum dritten eines Monats eingehen müssen, und das wäre dann der 03.09., d.h. Kündigung 31.12.?
Ja, das ist richtig. Ihr habt die Kündigung schriftlich (auf Papier und mit den original-Unterschriften) dem Vermieter zukommen lassen? Und könnt den Zugang auch beweisen (Bote, Einschreiben mit Rückschein) ?
Die einzige Chance: Findet einen Nachmieter! Sobald der die Wohnung mietet bzw. in Euren Mietvertrag einsteigt, seit Ihr raus aus der Nummer. Und auch nur, wenn die Vermieter den Nachmieter auch akzeptiert (was er nicht muss).
Makler finde ich gefährlich, wenn Ihr ihn beauftragt, musst Ihr die 3 MM Courtage bezahlen. Na, das ist auch nicht billiger, zumal er ja nur für das Finden eines Mieters bezahlt wird und nicht, wenn er einen für den 30.9. Es könnte auch eine Mieter für den 31.12. sein und dann zahlt Ihr Courtage und die Mieten.
Moin,
Zitat :D.h. mir schwant übles... Wenn der Mieter darauf pocht, könnte er darauf bestehen, dass wir bis Ende 2015 die Miete zahlen, da Kündigungen rechtlich bis zum dritten eines Monats eingehen müssen, und das wäre dann der 03.09., d.h. Kündigung 31.12.? Oder irre ich mich?
ja.
Du kannst zum 30.11. kündigen.
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